Wirtschaftsausschuss debattiert über Erfahrungen mit Investitionskontrolle bei kritischer Infrastruktur

Wirtschaftsausschuss debattiert über Erfahrungen mit Investitionskontrolle bei kritischer Infrastruktur

Alle Anträge der Opposition nach teilweise lebhafter Debatte vertagt

Die Frage, wie problematische Einflussnahme von Unternehmen aus Drittstaaten auf Österreichs kritische Infrastruktur verhindert werden kann, wurde heute im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats behandelt. Ausgangspunkt war der zweite Bericht des Wirtschaftsministers über die Vollziehung des Investitionskontrollgesetzes. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass Investitionen aus Drittstaaten in österreichische Unternehmen tatsächlich den Wirtschaftsstandort stärken und nicht nur dazu getätigt werden, um an Technologien und Know-how in sensiblen Bereichen zu gelangen. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Eine Reihe von Anträgen der SPÖ, FPÖ und NEOS zu Wirtschaftsthemen wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen vertagt. Einige Anträge führten dabei zu grundsätzlichen Debatten, etwa die Frage der Senkung der Lohnnebenkosten, die einmal mehr von NEOS forciert wurde. Die SPÖ drängte auf einen gesetzlichen Rahmen für die Nutzung von Geothermie. Die FPÖ fordert die Möglichkeit, den Handwerkerbonus auch analog zu beantragen.

KONTROLLE AUSLÄNDISCHER INVESTITIONEN IN SENSIBLEN BEREICHEN

Der teilweise oder vollständige Erwerb österreichischer Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur durch natürliche oder juristische Personen aus Drittstaaten bedarf einer Genehmigung laut dem Investitionskontrollgesetz. In diesen Fällen muss geprüft werden, ob eine geplante Transaktion zu einer Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung führen könnte. Wirtschaftsminister Martin Kocher hat nun den zweiten Bericht über die Entwicklung der ausländischen Direktinvestitionen (foreign direct investments, FDI) seit Einführung des Gesetzes vorgelegt (III-1136 d.B.). Im Berichtszeitraum 25. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022 wurden insgesamt 139 Verfahren zu überprüften Transaktionen abgeschlossen. Zusammenfassend wird im Bericht analysiert, dass “anscheinend” ein Großteil der FDI-Transaktionen aus Russland auf reinvestierten Gewinnen beruhe. Reinvestierte Gewinne würden allerdings nicht zwingend eine Genehmigungspflicht nach dem Investitionskontrollgesetz auslösen. Seitens der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) wird im Bericht unter anderem festgehalten, dass es im Zeitraum des Tätigkeitsberichts bei den von der ÖBAG verwalteten Beteiligungsunternehmen zu keinen Änderungen in der Kapitalstruktur oder den Eigentümerverhältnissen kam, die einer Überprüfung im Sinne des Investitionskontrollgesetzes unterzogen wurden.

Elisabeth Götze (Grüne) meinte, dass die Berichtlegung in einigen Bereichen noch optimiert werden könne, um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Vor allem im Bereich von Reinvestitionen von Gewinnen sei eine Lücke erkennbar. Da diese nicht der Kontrolle unterliegen, könnte hier unbeachtet eine Erweiterung des Einflusses ausländischer Unternehmen erfolgen. Sie wollte wissen, ob die Kontrollagentur selbst Verbesserungsvorschläge habe. Martin Litschauer (Grüne) wollte wissen, ob vor allem russische Firmen Reinvestitionen nützen könnten, um ihren Einfluss zu stärken.

Michaela Schmidt (SPÖ) sah gerade im Bereich der Medizintechnik Handlungsbedarf, da die Gefahr bestehe, dass Österreich die Kontrolle über sensible Bereiche verliere. SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter meinte, das Investitionskontrollgesetz sei eher “zahnlos” und erlaube keine genügende Differenzierung, wann FDI tatsächlich Unternehmen stärken, und wann dahinter stehe, dass österreichische Technologie aufgekauft und ins Ausland transferiert werden könne. Die Berichterstattung müsse ausgeweitet werden. Der Tatsache, dass auch sensible Unternehmensdaten zur Sprache kommen, könnte durch eine vertrauliche Behandlung, wie es sie in anderen Ausschüssen gebe, Rechnung getragen werden.

Gerald Loacker (NEOS) entnahm dem Bericht, dass Österreich für Auslandsinvestitionen nicht ausreichend attraktiv sei. Der Bericht sollte auch zeitnäher gelegt werden. Die Verfügbarkeit der Daten könne hier nicht das Problem sein, meinte er.

KOCHER ERWARTET SICH VERBESSERUNGEN DES GESETZES NACH EVALUIERUNG

FPÖ-Abgeordnetem Maximilian Linder erfuhr auf seine diesbezügliche Frage von Wirtschaftsminister Kocher, dass die Zunahme der FDI in der Kategorie “Bergbau und Land- und Forstwirtschaft” vor allem auf den Bereich Bergbau zurückzuführen sei. Grundsätzlich solle das Gesetz kritische Infrastruktur schützen, aber dabei keine Hürden für notwendige Investitionen aus dem Ausland errichten, führte der Wirtschaftsminister aus. Grundsätzlich dürfe es keine Diskriminierung von Staaten geben. Das Gesetz selbst sei allerdings relativ neu und solle demnächst evaluiert werden. Er erwarte sich davon Anregungen, wie es verbessert werden könnte, führte Kocher aus.

Die Frage nach der Zunahme des Einflusses ausländischer Firmen durch Reinvestitionen schätzte der Minister vor allem als ein politisches Thema ein, das vor allem durch die aktuelle Politik Russlands von Bedeutung sei. Gesetzlich werde aber Russland in allen Bereichen, die keinen Sanktionen unterliegen, wie jeder andere Drittstaat behandelt. Hier müsse man vorsichtig sein, um nicht zu strenge Regeln zu schaffen. Sie könnten auch andere Länder treffen und von Investitionen in Österreich abhalten.

Seitens der Kontrollabteilung des Wirtschaftsministeriums erfuhren die Abgeordneten, dass es im Gesetz auch Regelungen gebe, um zu kontrollieren, ob mit Reinvestitionen eine Ausweitung der Einflussnahme verbunden sei, etwa ein Erwerb zusätzlicher Stimmrechte. Für den Vollzug des Gesetzes seien allerdings Fristverlängerungen wünschenswert, da derzeit gerade in heiklen Fällen aufgrund der Vorgaben Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden müssten.

NEOS FÜR SENKUNG DER LOHNNEBENKOSTEN UM EIN DRITTEL

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker spricht sich für eine konkrete, schrittweise Senkung der Lohnnebenkosten um ein Drittel aus (3899/A(E)). Im internationalen Vergleich belaste Österreich den Faktor Arbeit stark, argumentierte er im Ausschuss. Entfallen sollten etwa der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), der Wohnbauförderungsbeitrag, die Kommunalsteuer und die Wirtschaftskammerumlage 2 als nichtarbeitnehmerbezogene Lohnnebenkosten. Loacker sieht hier die Möglichkeit, “den Menschen von vornherein weniger Geld wegzunehmen”, statt später auf aufwändige Weise wieder Geld an sie zurückzugeben.

Der Antrag führte zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Höhe der Lohnnebenkosten in Österreich. Konsens zeigte sich darüber, dass eine Senkung notwendig sei, nicht aber über den Weg dazu. Michaela Schmidt (SPÖ) stellte etwa in Frage, dass die Vorschläge für Arbeitnehmer:innen tatsächlich “mehr Netto vom Brutto” bedeuten würden. In diesem Sinne plädierte auch Christoph Matznetter (SPÖ) für eine ernsthafte Diskussion über eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, da die Lohnquote gesunken sei. Er vermisste zudem ernsthafte Vorschläge zur Gegenfinanzierung der entfallenden Beiträge. Auch Jakob Schwarz (Grüne) sah hohe Arbeitskosten als Problem, hielt aber die Gegenfinanzierungsvorschläge der NEOS für nicht ausreichend. Maria Theresia Niss (ÖVP) unterstrich, dass Österreich auch bei den Lohnnebenkosten wieder stärker wettbewerbsfähig werden müsste. Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) stellte den Vertagungsantrag, da das Thema noch weiterer Diskussion bedürfe.

Wirtschaftsminister Martin Kocher sagte, es handle sich um eine wichtige Debatte, die einen politischen Konsens voraussetze, dass das Thema umfassend angegangen werden müsse, und diesen erkenne er durchaus. In dieser Legislaturperiode habe sich die Bundesregierung vor allem das Steuersystem konzentriert und hier wesentliche Entlastungen geschaffen. Was die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage betreffe, so gebe er zu bedenken, dass die Lohnquote nicht sinke, sondern derzeit wieder auf einem Rekordhoch liege, hielt Kocher Matznetter entgegen.

FPÖ: ANALOGE ANTRAGSTELLUNG HANDWERKERBONUS MÖGLICH MACHEN

Kritik gibt es von den Freiheitlichen an der jüngst im Hohen Haus beschlossenen Wiedereinführung des Handwerkerbonus. Die Tatsache, dass die Antragstellung ausschließlich online möglich ist, sei vor allem gegenüber älteren Menschen diskriminierend (4043/A(E)). Die FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger und Maximilian Linder forderten daher, auch eine analoge Antragstellung für den Handwerkerbonus zu ermöglichen. Max Lercher (SPÖ) unterstützte das Anliegen, das breite Unterstützung auch bei den Seniorenvertretungen habe. Kurt Egger (ÖVP) stellte einen Vertagungsantrag und sagte, bei der Einrichtung des Bonus sei auf ausreichende Unterstützungsangebote für die Beantragung geachtet worden. Auch Elisabeth Götze (Grüne) verwies auf die vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung bei der Antragstellung.

SPÖ FÜR TRANSFORMATIONSFONDS FÜR DIE WIRTSCHAFT

Um Technologien der Zukunft, auch in Hinblick auf die Schaffung “hunderttausender neuer, gut bezahlter Arbeitsplätze” geht es SPÖ-Abgeordnetem Christoph Matznetter. Die Umsetzung der Transformation der Wirtschaft werde derzeit überwiegend Unternehmensentscheidungen überlassen, eine übergeordnete Transformationsstrategie fehle jedoch. Die SPÖ fordere daher eine Industrie- und Transformationsstrategie und die Schaffung eines Transformationsfonds im Ausmaß von 20 Mrd. €, um alle Transformationsgelder unter einem Dach zu bündeln (4050/A(E)).

Elisabeth Götze (Grüne) sprach sich unter Verweis darauf, dass die Bundesregierung bereits einen Transformationsfonds auf den Weg gebracht habe, für die Vertagung des Antrags aus. Die von der SPÖ vorgeschlagene Finanzierung würde zudem auf eine Erhöhung des österreichischen Maastricht-Defizits hinauslaufen, argumentierte sie. 

SPÖ-ANTRAG ZUR BELEBUNG VON STADT- UND ORTSKERNEN

Maximilian Lercher (SPÖ) sprach sich unter Verweis auf den Baukulturreport 2021 für die Ortskernbelebung durch ein gezieltes Baukulturförderprogramm und eine Agentur für Baukultur aus. Durch einen Revitalisierungsbonus für Orts- und Stadtkerne könnten etwa leerstehende Geschäftslokale und Büroräumlichkeiten saniert und günstig an EPUs oder kleine handwerkliche Betriebe weitervermietet werden. Die Bundesregierung solle daher dazu aufgefordert werden, zur Belebung von Orts- und Stadtkernen und zur Unterstützung von kleinen Unternehmen eine Regierungsvorlage für eine Baukulturförderung für Städte und Gemeinden inklusive Revitalisierungsbonus zu übermitteln (4051/A(E)), sagte der SPÖ-Abgeordnete.

Laurenz Pöttinger (ÖVP) hielt eine Vertagung des SPÖ-Antrags für gerechtfertigt. Die Möglichkeiten des Bundesdenkmalamts seien zuletzt deutlich erweitert worden, zudem geschehe viel auf Ebene der Länder und Gemeinden. Die Schaffung einer neuen Agentur halte er für nicht angebracht. Elisabeth Götze verwies darauf, dass die Revitalisierung der Ortskerne bereits gefördert werde. Ihre Fraktionskollegen Lukas Hammer und Martin Litschauer betonten, dass diese Förderungen an einen grundsätzlichen Kurswechsel der Kommunen geknüpft werden müssten und an die Bereitschaft, die Zersiedelung zu stoppen.

Das führte wiederum zu Kritik von Seiten der FPÖ und der SPÖ. FPÖ-Abgeordneter Maximilian Linder meinte etwa, den Gemeinden dürften bei der Schaffung von neuem Wohnraum nicht die Hände gebunden werden. Auch Petra Oberrauner (SPÖ) wandte sich dagegen, die Verantwortung für den Flächenverbrauch in erster Linie bei den Gemeinden zu verorten oder ihnen zu unterstellen, sie würden nur “Förderungen abholen” wollen. Gerald Loacker (NEOS) sah die SPÖ-Vorschläge skeptisch, da sie etwa zu Verzerrungen von Mietpreisen in Ortskernen führen würden.

NEOS FORDERN TRANSPARENZ IM UMGANG MIT WIRTSCHAFTSKAMMERBEITRÄGEN

Die NEOS setzen sich mit einer Gesetzesinitiative für Transparenz im Umgang mit Mitgliedsbeiträgen bei den Wirtschaftskammern ein (4023/A). Unternehmer:innen werden in Österreich gesetzlich zur “Mitgliedschaft und Beitragszahlung an die Wirtschaftskammern gezwungen”, so die NEOS. Um die Transparenz zu erhöhen und eine effiziente Verwendung von Mitgliedsbeiträgen sicherzustellen, fordern die NEOS daher eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht für Informationen, die die Einhaltung demokratischer Prinzipien und wirtschaftlicher Verantwortung in den Kammern betreffen, und eine dementsprechende Änderung im Bundesgesetz über die Kammern der gewerblichen Wirtschaft.

Christoph Matznetter (SPÖ) meinte, es könne nicht sein, dass Informationen über laufende Prüfungen nach außen getragen würden. Der NEOS-Antrag sei hier reine Anlassgesetzgebung. Die Prüfergebnisse seien öffentlich und damit Transparenz gegeben. ÖVP-Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli beantragte die Vertagung unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz, das kommendes Jahr in Kraft treten werde und das neue Voraussetzungen schaffen werde.

SPÖ GEGEN “AUSVERKAUF” VON ROHSTOFFEN UND NUTZUNG VON GEOTHERMISCHER ENERGIE

Abermals im Wirtschaftsausschuss debattiert wurde eine Gesetzesinitiative der SPÖ, die auf eine Änderung des Bundesgesetzes über mineralische Rohstoffe abzielt (3106/A). Ausgehend von Medienberichten, wonach die Republik Österreich einem Unternehmen im wirtschaftlichen Eigentum eines australischen Konzerns die Rechte des “Aufsuchens” von bundeseigenen mineralischen Rohstoffen überlassen habe, fordert Alois Stöger (SPÖ) Schritte gegen einen “Ausverkauf” österreichischer Rohstoffe. Für solche Rechtsgeschäfte sollte zumindest die Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrates erforderlich sein, argumentierte er.

ÖVP-Abgeordneter Peter Weidinger sprach sich für die Vertagung des Antrags aus. Hier gehe es um keinen “Ausverkauf”, sondern darum, wichtige Investitionen ins Land zu holen, argumentierte er.

Die SPÖ fordert zudem, Regelungen für eine bundeseigene geothermische Energie in das Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe aufzunehmen (3519/A). Um den Ausbau der Geothermie zur Energiegewinnung nicht weiter zu blockieren, schlägt Alois Stöger die Aufnahme der Geothermie in den Bergbau vor. Der für Bergbau zuständige Finanzminister Magnus Brunner habe zwar dem Ausschuss vor einiger Zeit bereits Vorschläge für entsprechende Regelungen vorgeschlagen, ein Bericht sei aber nicht in Sicht. Das Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe enthalte bereits detaillierte Vorschriften, die unmittelbar auf das Suchen und Erforschen von Vorkommen bundeseigener geothermischer Energie, die Gewinnung und Speicherung angewandt werden könnten, argumentierte Stöger.

Auch SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter sah Handlungsbedarf, um Geothermie nützen und den Ausstieg aus fossilen Energieträgern beschleunigen zu können. FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger sah das Thema Geothermie als weiteres Beispiel eines “energiepolitischen Totalversagens der aktuellen Bundesregierung”. Offenbar fehle der politische Wille, die Energiewende voranzutreiben. NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer sprach sich ebenfalls für die Möglichkeit der Nutzung von geothermischen Potenzialen aus.

Lukas Hammer (Grüne) sah hingegen eine Reihe von Fragen, die mit der SPÖ-Initiative nicht beantwortet seien, sondern eine umfangreiche Gesetzesnovelle erfordern würden, und befürwortete eine Vertagung des Antrags. Auch Peter Weidinger (ÖVP) sagte, die Nutzung der Geothermie werfe komplexe Fragen auf, die mit dem Bergrecht allein nicht gelöst werden könnten.

NEOS FORDERN ENDE DES VERBOTS DER CO2-SPEICHERUNG

Für ein Ende des Verbots der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2) sprechen sich die NEOS in einem Initiativantrag aus (4024/A). Das entsprechende Bundesgesetz solle mit 1. Juli 2024 außer Kraft treten, fordert NEOS-Abgeordneter Loacker. “Carbon Capture and Storage” (CCS) sowie “Carbon Capture and Utilization” (CCU) seien Schlüsseltechnologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leisten und die Nutzung von CO2 als Ressource ermöglichen könnten. Sie seien notwendig um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft zu stärken.  

Während Christoph Matznetter (SPÖ) und Axel Kassegger (FPÖ) das Verbot der CO2-Speicherung als nicht mehr zeitgemäß einstuften, warnte Lukas Hammer (Grüne) vor einer Aufhebung, ohne zu regeln, wo die Technologie tatsächlich sinnvoll angewendet werden könne. Da die in Form einer Carbon-Management-Strategie Strategie in der Endphase der Erarbeitung sei, halte er die Vertagung des Antrags für gerechtfertigt. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) sox

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