Studentensprecher Marchetti: Zuverdienstgrenzen für arbeitende Studierende wird jährlich erhöht
Studentensprecher Marchetti: Zuverdienstgrenzen für arbeitende Studierende wird jährlich erhöht
Ministerrat beschließt Valorisierung der Zuverdienstgrenzen bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe – Studierende, die neben Ausbildung Erwerbstätigkeit nachgehen, werden entlastet
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Die Familienbeihilfe und Studienbeihilfe erhalten sie, wenn die Zuverdienstgrenze in Höhe von derzeit 15.000 Euro nicht überschritten wird.
Das bedeutet, vor allem durch inflationsbedingte Gehaltsanpassungen, dass Studierende sich mit der Zeit gegen mehr Arbeit entscheiden, um Beihilfen nicht zu verlieren. Damit die Inflation Arbeit neben dem Studium nicht unattraktiv macht, wird diese Zuverdienstgrenze künftig jährlich angepasst. Dadurch können Studierende, die neben ihrer Ausbildung ein eigenes Einkommen beziehen, sich leichter etwas dazuverdienen.
Studentensprecher und Stv. JVP-Bundesobmann Nico Marchetti: „Durch die jährliche Anpassung der Zuverdienstgrenze setzen wir einen nachhaltigen Leistungsanreiz für Studierende. Noch vor dem Sommer bringen wir im Parlament die Anpassung auf den Weg, durch die es sich für mehr Studenten auszahlt, neben dem Studium zu arbeiten.“
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