Nationalrat gibt grünes Licht für Novellierung des Bundesministeriengesetzes
Nationalrat gibt grünes Licht für Novellierung des Bundesministeriengesetzes
Digitalisierungsagenden wandern vom Finanzministerium ins Bundeskanzleramt
Der Nationalrat hat heute auch eine Verschiebung der Digitalisierungsagenden vom Finanzministerium ins Bundeskanzleramt beschlossen. Damit kann Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm mit 1. Mai die Zuständigkeit für diesen Bereich übernehmen. Neu ist außerdem, dass die jeweiligen Regierungsmitglieder künftig im Bundesgesetzblatt verlautbaren müssen, ab welchem Zeitpunkt ein ihnen zugeordneter Staatssekretär bzw. eine ihnen zugeordnete Staatssekretärin mit welchem Aufgabenbereich betraut wurde.
Der Novellierung des Bundesministeriengesetzes stimmten neben den Koalitionsparteien letztendlich auch die SPÖ und die NEOS zu. Die Regierung solle grundsätzlich selbst entscheiden können, wie sie die Aufgaben innerhalb der Regierung verteile, argumentierte Abgeordneter Nikolaus Scherak (NEOS), wiewohl er die Sinnhaftigkeit einer Kompetenzverschiebung wenige Monate vor der Nationalratswahl in Zweifel zog. Wichtig ist ihm, dass Staatssekretärin Plakolm im Digitalisierungsbereich „mehr Tempo macht“ und von der „Showpolitik“ Turskys abweiche.
Seitens der SPÖ kritisierten Sabine Schatz und Muna Duzdar die nunmehrige „Zerstückelung“ der Digitalisierungsagenden, da die Zuständigkeit für das Bundesrechenzentrum beim Finanzministerium verbleibt. Sie befürchten, dass sich das negativ auf den Stellenwert des Digitalisierungsbereichs auswirken wird. Zudem sei die Frage, welche Kosten die kurz vor der Nationalratswahl vorgenommene Kompetenzverschiebung verursache, immer noch offen.
Dass die SPÖ der Novelle in Dritter Lesung dennoch zustimmte, lag am zweiten Punkt des Gesetzentwurfs, der auf einem im Verfassungsausschuss eingebrachten Fünf-Parteien-Abänderungsantrag basierte. Demnach sind die jeweiligen Regierungsmitglieder künftig verpflichtet, Zeitpunkt und Umfang von Aufgabenübertragungen an einen Staatssekretär bzw. eine Staatssekretärin unverzüglich im Bundesgesetzblatt zu verlautbaren. Das hatten zuletzt auch Bundesrät:innen der Opposition gefordert, da eine solche Aufgabenübertragung nicht nur bezügerechtliche Konsequenzen hat, sondern auch eine Weisungsbefugnis auslöst. Die neue Verlautbarungspflicht werde für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen, zeigte sich neben Schatz unter anderem auch die Abgeordneten Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Georg Bürstmayr (Grüne) erfreut.
Gerstl und seine Parteikollegin Eva-Maria Himmelbauer nutzten die Debatte auch dazu, um sich ausdrücklich bei Florian Tursky für seine Arbeit zu bedanken. Konkret wies Himmelbauer etwa auf die Einrichtung des „Digitalen Amts“, die neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz und den Start der digitalen Kompetenzoffensive hin. In den Augen der Opposition sei offenbar aber alles, was die Regierung mache, falsch, beklagte Himmelbauer. Hätte man für die wenigen Monate bis zur Nationalratswahl einen neuen Staatssekretär bestellt, wäre es der Opposition wohl auch nicht recht gewesen. Himmelbauer selbst hält die Übertragung der Digitalisierungsagenden an Plakolm für eine „gute Lösung“. Diese werde auch in der kurzen Zeit „etwas weiterbringen“, zeigte sie sich überzeugt.
Gerhard Deimek (FPÖ) erinnerte daran, dass erst im Jahr 2022 ein eigenes Staatssekretariat für den Digitalisierungsbereich eingerichtet worden sei, nachdem zuvor Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck dieses Thema „sträflich vernachlässigt“ habe. Nun würden die Digitalisierungsagenden wieder von den Agenden des Bundesrechenzentrums getrennt, bemängelte er, wobei er als wahren Grund für die Kompetenzverschiebung einen „Zwist“ innerhalb der ÖVP ortet. Dem aus der Regierung im März ausgeschiedenen Staatssekretär Tursky warf Deimek vor, sich zu wenig um das Thema KI gekümmert zu haben. So habe er verabsäumt, einschlägige Unternehmen nach Österreich zu holen. Auch sieht er erhebliche Versäumnisse beim Breibandausbau.
Georg Bürstmayr (Grüne) gab zu bedenken, dass „das große Thema Digitalisierung“ nicht nebenbei von einem Finanzminister erledigt werden könne. Allerdings hinterfragte auch er, inwieweit eine Kompetenzverschiebung für die verbleibenden Monate tatsächlich notwendig ist. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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