Volksanwaltschaft: Bund nimmt Ländern Spielraum für Armutsbekämpfung
Volksanwaltschaft: Bund nimmt Ländern Spielraum für Armutsbekämpfung
Vor Armutskonferenz: Achitz erinnert Regierung an Regierungsprogramm, das Armuts-Halbierung und Grundrechtskatalog-Erweiterung vorsieht
In Österreich sind laut aktuellem Armutsbericht 1,3 Mio. Menschen bzw. 15 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. „Die Armutskonferenz wird es also leider noch länger geben müssen. Auch die Volksanwaltschaft ist wieder in Salzburg vertreten“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Die Armutskonferenz hat sich heuer die Erarbeitung eines alternativen Regierungsprogramms vorgenommen. Für Achitz eine gute Gelegenheit, die Bundesregierung an ihr bestehendes Programm zu erinnern: „Laut Regierungsprogramm soll die Armut halbiert werden, und der Grundrechtskatalog soll erweitert werden. Ich bin gespannt, wie sich das in dieser Regierungsperiode noch ausgehen soll. Notwendig wäre es jedenfalls“, so Achitz: „Vorschläge liegen genug vor, etwa die von der Volksanwaltschaft gesammelten Forderungen von NGOs nach Verankerung sozialer Grundrechte in die österreichische Verfassung.“
ARMUT BEKÄMPFEN, NICHT DIE ARMUTSGEFÄHRDETEN MENSCHEN!
Der Bund hat sich mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vom Grundsatz der Armutsbekämpfung verabschiedet, denn statt Mindeststandards gibt es jetzt Höchstgrenzen. Die Bundesländer haben dadurch kaum mehr Spielraum, in ihren Ausführungsgesetzen einer Verfestigung von Armut entgegenzuwirken. „In manchen Ländern bekommt man den Eindruck, dass nicht die Armut, sondern armutsbetroffene Menschen bekämpft werden“, sagt Achitz: „Es gibt Hinweise, dass Menschen, die eigentlich Anspruch auf Sozialhilfe hätten, durch extensive Auslegung der Mitwirkungspflicht vergrault werden. Immer wieder kommen Erwachsene zur Volksanwaltschaft, die ihre Eltern auf Unterhalt klagen sollen, oder Pensionist*innen, von denen verlangt wird, ihre Kinder zu verklagen.“
NIEDRIGES ARBEITSLOSENGELD VERSCHÄRFT PROBLEME
Positiv bewertet Volksanwalt Achitz die Inflationsanpassung einiger Sozialleistungen. „Unverständlich ist aber, dass das für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht gilt. In Zeiten der hohen Inflation beträgt die Nettoersatzrate nicht mehr wie auf dem Papier 55 Prozent, was im internationalen Vergleich ohnehin schon wenig ist, sondern gerade noch 51 Prozent, wie das Momentum Institut berechnet hat.“
STICHWORT: REGIERUNGSPROGRAMM WOLLTE ARMUT HALBIEREN
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm die „Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen“ zum Ziel gesetzt, wie auch „den Anteil von armutsgefährdeten Menschen im ersten Schritt zu halbieren“ sowie „Beiträge zur effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung“.
STICHWORT NGO-FORUM „SOZIALE GRUNDRECHTE IN DIE VERFASSUNG“
Die Volksanwaltschaft drängt auf eine Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung und übermittelte einen Sonderbericht an den Nationalrat und den Bundesrat. „Es gibt einen breiten Konsens, dass Österreich ein Sozialstaat ist – das bildet die Verfassung aber nicht ab“, sagt Achitz. Die Volksanwaltschaft sammelte im Rahmen des NGO-Forums 2022 Vorschläge von zahlreichen Organisationen. Eine der sechs Arbeitsgruppen widmete sich dem Thema Armutsvermeidung, eine andere der sozialen Absicherung.
SONDERBERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT „NGO-FORUM SOZIALE GRUNDRECHTE“: https://tinyurl.com/2ycs837s
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
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