VSV/Holzinger: VfGH bestätigt Grundversorgung mit Energie und hebt NÖ Landesgesetz auf
VSV/Holzinger: VfGH bestätigt Grundversorgung mit Energie und hebt NÖ Landesgesetz auf
Grundversorgung darf im Landesgesetz nicht auf vertragslose Verbraucher:innen eingeschränkt werden
Der VERBRAUCHERSCHUTZVEREIN (VSV) KONNTE MIT SEINEN RUND 100 zivilrechtlichen Klagen auf Gewährung der Grundversorgung für Verbraucher zwei wesentliche Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes anstoßen:
* Die REGELUNGEN ZUR GRUNDVERSORGUNG (Recht für Verbraucher und Kleinunternehmer gegenüber Energielieferanten) SIND – entgegen der Ansicht der Energiekonzerne – NICHT VERFASSUNGSWIDRIG.
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau VSV
d.holzinger@verbraucherschutzverein.at, 0650/ 2110878
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