WKÖ-Cernko warnt vor Schwächung der Einlagensicherungssysteme für Kundinnen und Kunden

WKÖ-Cernko warnt vor Schwächung der Einlagensicherungssysteme für Kundinnen und Kunden

Kein Ausbau des europäischen Bankenabwicklungsrechts zulasten der Einlagensicherung – Verunsicherung der Sparer:innen muss verhindert werden

Die Überarbeitung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD) sowie der Richtline über Einlagensicherungssysteme (DGSD) stand im Fokus der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments. Dabei wurde die Position zum EU-Kommissionsvorschlag beschlossen. Eine diesbezügliche Positionierung der Mitgliedstaaten im Rat ist noch ausständig.

Die aktuellen Vorschläge des Europäischen Parlamentes stoßen jedoch hierzulande auf Unverständnis. „Die österreichische Kreditwirtschaft unterstützt die im Legislativentwurf der EU-Kommission angeführte Zielsetzung der weiteren Förderung des Einlegerschutzes und des Kundenvertrauens in Europa. Die vom EU-Parlament vorgesehenen Anpassungen des Regelwerks laufen jedoch dieser Zielsetzung zuwider und sorgen für erhebliche Bedenken im Hinblick auf Finanzmarktstabilität und das Vertrauen der Menschen in gut funktionierende Einlagensicherungssysteme“, hält Willi Cernko, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), fest.

Laut EU-Parlament soll zukünftig auch für mittlere und kleinere Banken ein Vorrang des Abwicklungsrechts gelten. Bewährte nationale Insolvenzverfahren mit gut funktionierenden Einlagensicherungssystemen würden nach diesen Vorschlägen nur noch die Ausnahme sein. Verbunden damit ist eine signifikante Ausweitung der Verwendung von Einlagensicherungsmitteln für die Abwicklung. Das würde zu einer Zweckentfremdung der Finanzmittel des Einlagensicherungsfonds führen. Die Kundinnen und Kunden vertrauen darauf, dass die Einlagensicherungssysteme über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um im Ernstfall Auszahlungen an die Sparerinnen und Sparer vornehmen zu können. Gerade die österreichischen Einlagensicherungen haben mehrfach bewiesen, dass die Kund:innen sich auf sie verlassen können und sie ihr Erspartes im Falle einer Bankinsolvenz rasch zurückbekommen. Weiters ist auch geplant, dass Einlagensicherungsmittel anstelle der Gläubigerbeteiligung herangezogen werden. Bisher müssen im Abwicklungsfall 8% der Bilanzsumme durch die Haftung der Aktionäre und Gläubiger der Bank aufgebracht werden, bevor auf Mittel des Abwicklungsfonds zugegriffen werden darf. Mit den neuen Vorschlägen würde die Eigentümer- und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) erheblich untergraben. Auch soll der bevorrechtigte Rang der Einlagensicherungseinrichtungen in der Insolvenz geändert werden, was ebenfalls die Einlagensicherungseinrichtungen schwächen würde.

„Die Vorschläge des EU-Parlaments gehen in die falsche Richtung.“ Die Verunsicherung der Sparerinnen und Sparer müsse unbedingt verhindert werden. „Das Vertrauen der Kundinnen und Kunden ist ein kostbares Gut, das durch falsche Weichenstellungen nicht gefährdet werden darf. Obendrein könnten negative Effekte auf die Finanzmarktstabilität damit verbunden sein. Auf Ebene des Rates sollte diesen Maßnahmen daher keinesfalls zugestimmt werden. Wir vertrauen hier auf den österreichischen Finanzminister Brunner, der diese Vorschläge ebenfalls stets skeptisch beurteilt hat“, so Bundesspartenobmann Willi Cernko abschließend. (PWK118/JHR)

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