Europawahl 2024 – EU-Bürger*innen: Eintragung in die Europa-Wählerevidenz nur noch bis 26. März möglich

Europawahl 2024 – EU-Bürger*innen: Eintragung in die Europa-Wählerevidenz nur noch bis 26. März möglich

Bis zum Stichtag der Europawahl 2024, dem 26. März 2024, haben wahlberechtigte nichtösterreichische EU-Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wien die Möglichkeit, sich in die Wiener Europa-Wählerevidenz eintragen zu lassen, um an der Europawahl 2024 teilzunehmen. Nach der Eintragung können die österreichischen Abgeordneten gewählt werden.

Nichtösterreichischen EU-Bürger*innen, welche die EU-Abgeordneten des Heimatstaates wählen möchten, empfiehlt das Wiener Wahlservice, mit der jeweiligen Vertretung ihres Landes Kontakt aufzunehmen.

Nähere Informationen zur Eintragung in die Wiener Europa-Wählerevidenz (z.B. die Voraussetzungen, die erforderlichen Formulare inkl. Übersetzungshilfen, die Adresse des Wiener Wahlservices) sind online unter www.wien.gv.at/wahlen abrufbar.

Philipp Lindner
Mediensprecher StR Jürgen Czernohorszky
+43 1 4000 81853
philipp.lindner@wien.gv.at

Robert Minar
Magistratsabteilung 62 –
Zentrale Wiener Wählerevidenz
+43 1 4000 89436
robert.minar@wien.gv.at
wien.gv.at/wahlen

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