Präsident Stangl: „Mit unserem Betreuungs- und Mobilitätsbonus wollen wir die AK-Mitglieder rasch und unbürokratisch entlasten“
Präsident Stangl: „Mit unserem Betreuungs- und Mobilitätsbonus wollen wir die AK-Mitglieder rasch und unbürokratisch entlasten“
MIT IHREN DIREKTLEISTUNGEN WIE ETWA DEM BETREUUNGS- UND MOBILITÄTSBONUS GREIFT DIE AK OBERÖSTERREICH IHREN MITGLIEDERN FINANZIELL UNTER DIE ARME. „GERADE DIE TEUERUNG STELLT VIELE MENSCHEN VOR GROSSE PROBLEME. MIT UNSEREM BETREUUNGSBONUS WOLLEN WIR FAMILIEN ODER ALLEINERZIEHENDE RASCH UND UNBÜROKRATISCH ENTLASTEN“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL.
Der AK-Betreuungsbonus in Höhe von einmalig 150 Euro kann beantragt werden, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied der AK OÖ ist und eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in der Krabbelstube, im Kindergarten oder bei Tageseltern in Anspruch genommen wird. Ein Nachweis über die Kosten, eine Familienbeihilfebestätigung und eine Besuchsbestätigung der Betreuungseinrichtung sind notwendig. Der Antrag kann online noch bis 30. Juni 2024 unter ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus gestellt werden. Bei Fragen stehen AK-Mitarbeiter:innen unter betreuungsbonus@akooe.at oder +43 (0)50 6906-1615 zur Verfügung.
Nur wenige Lehrlinge bekommen das Öffi-Ticket vom Unternehmen bezahlt. Nicht nur für den Weg zur oder von der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit. Zwar gibt es das OÖ Jugendticket-Netz und das Klimaticket, die Kosten sind allerdings für viele junge Menschen zu hoch. „Mit dem Mobilitätsbonus unterstützt die Arbeiterkammer Oberösterreich Lehrlinge, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Deshalb ist der Mobilitätsbonus in Höhe von 100 Euro eine echte und konkrete Hilfe“, so AK-Präsident Stangl.
Der AK OÖ-Mobilitätsbonus in Höhe von einmalig 100 Euro kann nur online beantragt werden, wenn der/die Antragsteller:in zwischen 1.9.2023 und 30.9.2024 zumindest teilweise als Lehrling in Oberösterreich beschäftigt ist, in diesem Zeitraum zumindest teilweise ein gültiges Jugendticket-Netz oder ein Klimaticket nachgewiesen werden kann und der/die Betreffende noch nicht 24 Jahre alt ist. Alle Informationen zum AK OÖ-Mobilitätsbonus für Lehrlinge sowie das Antragsformular gibt’s auf https://www.fragdieak.at/
Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Mag. Michael Petermair
+43 (0)50 6906 2190
michael.petermair@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at
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