EAG-Verordnung enttäuscht Holzkraftwerksbetreiber

EAG-Verordnung enttäuscht Holzkraftwerksbetreiber

IG Holzkraft: Verordnung ist ein Rückschritt auf dem Weg zu 100% Erneuerbaren bis 2030

Die lange erwartete und dringende notwendige Marktprämien-Verordnung (EAG-MPV 2024) wurde gestern veröffentlicht. Die MP-VO regelt die Mindestvergütungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Energien. Für die Holzkraftwerke ist die Verordnung jedoch eine große Enttäuschung.  

„Die anzulegenden Werte in der EAG-MPV entsprechen nicht der Realität“, bringt der Vorsitzende der IG Holzkraft Hans-Christian Kirchmeier die Erfahrungen zahlreicher Kraftwerksbetreiber auf den Punkt, und erklärt weiter: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die aktuell verordneten Werte aus dem der EAG-MPV zugrundeliegenden Gutachten (Dezember 2023) unter den Werten aus dem vorhergehenden Gutachten (November 2022) liegen. Dass bei einer Inflation von rund 8% im Jahr 2023 die Kosten nicht sinken können, ist wohl logisch. Nicht im Traum haben wir damit gerechnet, dass die anzulegenden Werte in einer Phase hoher Inflation reduziert werden. Unserer Ansicht nach entspricht die EAG-MPV nicht dem gesetzlichen Auftrag des EAG. 

Gemäß dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) haben sich die Vergütungen („anzulegende Werte“) an den Kosten zu orientieren, die für den Betrieb einer kosteneffizienten, dem Stand der Technik entsprechenden Anlage erforderlich sind. Dies ist in der aktuellen Verordnung nicht gegeben. 

Die Betreiber, aber auch die Anlagenbauer, die zum erheblichen Teil aus Österreich kommen, schütteln verständnislos den Kopf. Der Unmut in der Branche ist groß. Es ist davon auszugehen, dass bestehende, voll funktionsfähige Anlagen außer Betrieb genommen und teils bereits genehmigte Investitionsprojekte nicht umgesetzt werden. Damit kommt es zu einem Rückschritt in der Erzeugung erneuerbaren Energien aus fester Biomasse und die Ziele des EAG rücken in weite Ferne. Zudem gefährdet diese Verordnung Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen.  

Die Tatsache, dass die Begutachtungsfrist mit nur zwei Tagen festgesetzt wurde, zeigt, dass man seitens der politischen Entscheidungsträger an einer fundierten Analyse und Diskussion mit den Betroffenen kein Interesse hatte.

„Bei der Präsentation des EAG wurde betont, dass man jede Kilowattstunde Energie aus erneuerbaren Quellen braucht und die Stopp-and-Go Politik nun ein Ende hat. Dieses Versprechen wurde mit der nun beschlossen Marktprämien-Verordnung nicht erfüllt,“ kritisiert Kirchmeier und betont: „Die IG Holzkraft als zuständige Interessensvertretung wird weiterhin alle Möglichkeiten ergreifen, um tragfähige und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Holzkraftwerke zu erreichen. Die Energiewende braucht Rechtssicherheit. Das ist nur dann gewährleistet, wenn die politischen Entscheidungsträger zu einem fairen und transparenten Dialog mit den betroffenen Verbänden und Unternehmen bereit sind. Genau das fordern wir von der Politik. Diejenigen nicht einzubinden, die die politisch definierten Ziele umsetzen sollen ist ein Fehler, der dazu führen wird, dass die Ziele des EAG bis 2030 nicht erreicht werden.“

Dr. Eva Talic
IG Holzkraft – Energie der Zukunft
Tel: +43 664 60373 224
talic@ig-holzkraft.at
www.ig-holzkraft.at

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