Teile des Wohn- und Baupakets passieren Finanzausschuss

Teile des Wohn- und Baupakets passieren Finanzausschuss

Maßnahmen sollen Konjunktur ankurbeln, Anreize zur ökologischen Sanierung setzen und leistbaren Wohnraum fördern

Teile des bereits medial präsentierten Wohn- und Baupakets passierten heute den Finanzausschuss. Laut den Regierungsparteien soll damit nicht nur kurzfristig die Konjunktur angekurbelt und langfristige Investitionen in Immobilien gefördert, sondern auch die Schaffung von leistbarem Wohnraum unterstützt und die Klimaziele adressiert werden. Konkret soll es den Ländern ermöglicht werden, zusätzliche Darlehen zur Wohnbauförderung in der Höhe von 500 Mio. € aufzunehmen. Die effektive Zinsbelastung der Länder soll dabei durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 mit 1,5 % p.a. gedeckelt werden. Weiters soll es zu steuerlichen Anreizen für ökologische Sanierungen, zur Streichung der Grundbucheintragungsgebühr für den Kauf von Eigenheimen bis 500.000 € sowie zur Ausweitung des Wohnschirms und des Reparaturbonus  kommen.

Zudem soll am Standort „Meidlinger Kaserne“ das „Sicherheitszentrum Meidling“ des Innenministeriums ausgebaut werden. Die Oppositionsparteien kritisierten die Vorgehensweise von ÖVP und Grünen scharf und sahen diese nicht von der Geschäftsordnung gedeckt. Die Regierungsparteien hatten bei der Diskussion zu den Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder dazu einen Ausschussantrag eingebracht.

Die gemeinsam von ÖVP, SPÖ und Grünen eingebrachte Rotkreuzgesetz-Novelle soll die Weiterführung der Verwaltungspraxis sicherstellen.

Die Anträge der NEOS und der SPÖ wurden von den Regierungsparteien vertagt. So forderten sie NEOS weitere Entlastungen bei Gesundheitskosten, die Valorisierung des Veranlagungsfreibetrags sowie die Abschaffung der Grunderwerbssteuer für das erstes Wohneigentum. Demgegenüber setzte sich die SPÖ dafür ein, den Spitzensteuersatz von 55 % ins Dauerrecht zu übernehmen und die Körperschaftsteuer wieder auf 25 % zu heben.

WOHN- UND BAUPAKET: ZWECKZUSCHÜSSE DES BUNDES AN DIE LÄNDER ZUR WOHNBAUFÖRDERUNG

Im Rahmen des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ der Bundesregierung soll es den Ländern ermöglicht werden, zusätzliche Darlehen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von 500 Mio. € aufzunehmen, wobei die effektive Zinsbelastung der Länder durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 auf 1,5 % p.a. gesenkt wird. Diese Mittel sollen für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 von maximal 200.000 € und einer Förderlaufzeit von zumindest 25 Jahren mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 % p.a. zweckgebunden sein. Die Basis dafür bildete ein von ÖVP und Grünen im Ausschuss eingebrachter und durch die Regierungsparteien mehrheitlich angenommener Abänderungsantrag zu einem Initiativantrag, der eine Reihe kleinerer Rechtskorrekturen im Finanzausgleichsgesetz beinhaltet (3945/A).

Es gehe um Zweckzuschüsse des Bundes, damit die Länder günstige Darlehen mit einem Höchstzinssatz von 1,5 % vergeben könnten, zeigte sich Ernst Gödl (ÖVP) zufrieden.

Philipp Schrangl (FPÖ) und Maximilian Lercher (SPÖ) begrüßten grundsätzlich die Zweckzuschüsse. Beide kritisierten jedoch die späte Übermittlung des Abänderungsantrags, weshalb man sich die Zustimmung für das Nationalratsplenum offen lasse. Laut Schrangl habe man aber mit den zur Verfügung gestellten Mittel keinen „großen Wurf“ geliefert. Lercher ortete eine Ungleichbehandlung, da bei den bestehenden Mieten und Darlehen keine Maßnahmen vorgelegt worden seien. Lercher forderte zudem ein Unterstützungspaket für die Gemeinden und Städte.

Da die Maßnahme nur darin bestehe, dass der Bund den Ländern die Zinsdifferenz abgelte, ortete Gerald Loacker (NEOS) bloß „ein medial gut verkauftes Paket“. Die Bundesländer hätten genug Geld für die Wohnbauförderung zur Verfügung, sie würden nur Großteils nicht dafür eingesetzt.

Für Maximilian Linder (FPÖ) war unklar, ob die Darlehensnehmer:innen nach 2028 wieder mit einer höheren Zinsbelastung zu rechnen hätten. Für den FPÖ-Mandatar können deshalb die Bundesländer keine langfristigen Darlehen mit 1,5 prozentiger Verzinsung vergeben. Da die aktuelle Bundesfinanzrahmen-Periode bis 2028 andauere, müsse die weitere Vorgehensweise dann besprochen werden, antwortete Finanzminister Magnus Brunner. Zudem sei die Verwendung der Wohnbaufördermittel Sache der Länder, so Brunner in Richtung Gerald Loacker (NEOS).

ÖVP-GRÜNEN-AUSSCHUSSANTRAG ZUR MEIDLINGER KASERNE

Weiters brachten die Regierungsparteien im Zuge der Debatte zu den Zweckzuschüsse des Bundes einen Ausschussantrag ein, damit der Standort „Meidlinger Kaserne“ zum „Sicherheitszentrum Meidling“ des Innenministeriums ausgebaut werden kann. Künftig sollen dort etwa das Bundeskriminalamt, die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst und die Direktion für Digitale Services untergebracht werden. Da die vorausgegangene Wertermittlung der Liegenschaft in Höhe von 47,7 Mio. € die im Sinne des Bundesfinanzgesetzes 2024 festgelegten Wertgrenzen überschreite, brauche es dazu eine gesetzliche Ermächtigung, wird in dem von ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommenen Antrag argumentiert.

Die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen, darunter Kai Jan Krainer (SPÖ), Gerhard Kaniak (FPÖ) sowie Gerald Loacker (NEOS) konnten für das Einbringen des Antrags den notwendigen inhaltlichen Zusammenhang zum Finanzausgleichsgesetz nicht erkennen, weshalb sie für ein Zurückziehen des Antrags plädierten. Für Ausschussvorsitzenden Karlheinz Kopf (ÖVP) handelte es sich um eine ordnungsgemäße Vorgehensweise, weshalb er den Antrag zuließ. Es gehe auch hier um das Stimulieren der Baukonjunktur. Krainer sprach von einem „Biegen der Geschäftsordnung“ und brachte dazu eine entsprechende Ausschussfeststellung ein, die mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und NEOS jedoch in der Minderheit blieb.

STEUERLICHE ANREIZE FÜR ÖKOLOGISCHE SANIERUNGEN

Durch eine von ÖVP, SPÖ und Grünen mehrheitlich angenommene Änderung des Einkommensteuergesetzes wird eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vorgesehen (3949/A). Dabei sollen insbesondere ökologisch ausgerichtete Nachverdichtungen begünstigt behandelt werden. Angeknüpft werden soll dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung soll erstmals auf Aufwendungen anzuwenden sein, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters soll für Neubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen werden. Geplant ist eine Ausweitung des dreifachen AfA-Satzes auf die beiden Folgejahre unter bestimmten klimafreundlichen Voraussetzungen. Schließlich soll, zeitlich befristet, ein „Öko-Zuschlag“ in der Höhe von 15 % für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt werden.

Man habe bei diesen Maßnahmen viele Vorschläge der Sozialpartner aufgegriffen, um temporäre die Konjunktur anzukurbeln und Arbeitsplätze abzusichern, betonte Andreas Ottenschläger (ÖVP).

STREICHUNG DER GRUNDBUCHEINTRAGUNGSGEBÜHR BIS ZU EINER GRENZE VON 500.000 €, AUSWEITUNG DES WOHNSCHIRMS UND DES REPARATURBONUS

Mittels eines weiteren Abänderungsantrags soll zudem die Grundbucheintragungsgebühr und die Pfandrechtseintragungsgebühr bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € bei der Anschaffung von Wohnimmobilien zur Eigennutzung gestrichen werden. Um Treffsicherheit zu gewährleisten, soll die Gebührenbefreiung nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte gelten und ab Anfang Juli 2024 für zwei Jahre befristet beantragbar sein. Nicht davon erfasst sollen vererbte oder geschenkte Immobilien sein. Als Grundlage für die von den Regierungsparteien mehrheitlich angenommenen Maßnahme diente ein inhaltsleerer Initiativantrag zum Gerichtsgebührengesetz (3948/A).

Um den „kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle“ zu decken, soll es weiters für 2024 zusätzliche 60 Mio. € für Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen geben. Der Wohnschirm unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Auch bei Energiekostenrückständen kann die Maßnahme unterstützen. Der von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag zur Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen mehrheitlich angenommen (3946/A).

Mit denselben Mehrheitsverhältnissen sprach sich der Finanzausschuss für die Ausweitung des Reparaturbonus um 50 Mio. € für das heurige Jahr aus. Während bislang 83 Mio. € vorgesehen waren, soll der Betrag auf 133 Mio. € ausgedehnt werden. Dadurch soll die Ausweitung der Förderung für die Verlängerung der Lebensdauer oder Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten (Reparaturbonus) auf weitere Produktkategorien ermöglicht werden, heißt es im Initiativantrag (3950/A).

Die Streichung der Grundbucheintragungsgebühr fördere die Schaffung von Eigenheimen, unterstrich Jakob Schwarz (Grüne). Wichtig seien die Beschränkungen für „dringenden Wohnbedarf“ sowie die Deckelung mit 500.000 €. Andreas Ottenschläger (ÖVP) sprach von einem „wichtigen Baustein zur Ankurbelung der Wirtschaft“.

Gerald Loacker begrüßte ebenso die Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr. Der NEOS-Mandatar forderte eine generelle Abschaffung mit den nun geltenden Grenzen, da die damit verbundenen Einnahmen durch die Immobilienpreissteigerungen der letzten Jahre „exorbitant“ gestiegen seien. Der von Loacker auf der Tagesordnung stehende Entschließungsantrag zur Abschaffung der Grunderwerbssteuer für das erste Wohneigentum, wurde von ÖVP und Grünen ein weiteres Mal vertagt (2762/A(E)).

Philipp Schrangl (FPÖ) bewertete die Maßnahmen bei der Grundbucheintragungsgebühr positiv und plädierte so wie NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker ebenfalls für eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer. Laut Reinhold Einwallner (SPÖ) behält sich seine Fraktion auch bei diesem Punkt eine Zustimmung im Plenum vor. Man müsse den spät übermittelten Abänderungsantrag erst inhaltlich prüfen.

Bei der Aufstockung des Reparaturbonus handelt es sich für Rudolf Taschner (ÖVP) um „vernünftig investiertes Geld“ zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Dem schloss sich SPÖ-Mandatar Reinhold Einwallner in Bezug auf den Wohnschirm sowie den Reparaturbonus an.

Man wolle mit der befristeten Streichung der Grundbucheintragungsgebühr dem Wohnbau „einen Schub geben“, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, in Vertretung der Justizministerin, im Ausschuss. Die Aufstockung des Reparaturbonus komme sowohl den Betrieben als auch der Bevölkerung zugute.

ROTKREUZGESETZ-NOVELLE SOLL WEITERFÜHRUNG DER VERWALTUNGSPRAXIS SICHERSTELLEN

Eine Änderung des Rotkreuzgesetzes soll das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine abgabenrechtlich als Körperschaften des öffentlichen Rechts verankern (3953/A). Die gemeinsam von ÖVP, SPÖ und Grünen eingebrachte und nur von den NEOS abgelehnte gesetzliche Änderung soll die Weiterführung der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis sicherstellen. Hintergrund der Rechtsnovelle ist eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, das die Auffassung vertreten hat, dass für diese Verwaltungspraxis keine ausreichende Rechtslage vorhanden sei.

NEOS FÜR ENTLASTUNG BEI GESUNDHEITSKOSTEN UND VALORISIERUNG DES VERANLAGUNGSFREIBETRAGS

Gerald Loacker (NEOS) setzte sich für eine Entlastung bei den Gesundheitskosten ein (3892/A). Konkret zielte er dabei auf die außergewöhnlichen Belastungen ab, die bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden. Geht es nach den NEOS, sollen die Grenzen für den Selbstbehalt erhöht werden. Die Untergrenze würde dem Antrag zufolge bei 16.870 € Jahreseinkommen liegen. Eine weitere jährliche Inflationsanpassung forderte Loacker beim Veranlagungsfreibetrag (3893/A). Wäre die Veranlagungsfreigrenze der Einkommensteuer regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst worden, so gäbe es heute einen Veranlagungsfreibetrag von 1.800 € anstelle von 730 € seit dem Jahr 1988. Ab 2025 wäre dieser Betrag jährlich zu valorisieren. Beide Anträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt. Eine Valorisierung einzelner Beträge sei durchaus überlegenswert, die Abgeltung der historischen Inflation sei dagegen aber nicht sinnvoll, hielt Jakob Schwarz (Grüne) fest.

SPÖ: SPITZENSTEUERSATZ VON 55 % INS DAUERRECHT ÜBERNEHMEN UND KÖRPERSCHAFTSTEUER WIEDER AUF 25 % HEBEN

Geht es nach der SPÖ, so soll der Spitzensteuersatz von 55 % für Jahreseinkommensteile über einer Million Euro in das Dauerrecht übernommen werden (3938/A). Die befristete Regelung laufe 2025 aus, es gebe aber keinen Grund dafür, „dass sich der Staat bei Millioneneinkünften nicht mehr holt“, betonte Christoph Matznetter (SPÖ). Zudem forderte Maximilian Lercher (SPÖ) den Körperschaftsteuersatz ab 2025 wieder auf die ursprüngliche Höhe von 25 % anzuheben (3939/A). Derzeit beträgt die Körperschaftsteuer 23 % (bis zum Jahr 2022 waren es 25 %, im Jahr 2023 24 %) vom steuerpflichtigen Einkommen, unabhängig von dessen Höhe. Dies sei aus verteilungspolitischer Sicht wichtig, so Lercher. Beide SPÖ-Initiativen wurden ebenfalls von den Regierungsparteien vertagt.

Die Steuersätze für Spitzenverdiener:innen seien im internationalen Vergleich niedrig, unterstrich Gabriel Obernosterer. Für Andreas Ottenschläger ist die Körperschaftssteuersenkung „der richtige Weg“ für den österreichischen Wirtschaftsstandort. (Schluss Finanzausschuss) med/gla

————————-

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender