Bundesrat billigt Ausweitung des Bildungsbonus auf Sozialhilfebezieher:innen
Bundesrat billigt Ausweitung des Bildungsbonus auf Sozialhilfebezieher:innen
Auch weitere Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats aus dem Sozial- und Arbeitsbereich haben die Länderkammer passiert
Zum Abschluss der heutigen Sitzung haben mehrere Gesetzesbeschlüsse aus dem Sozial- und Arbeitsbereich den Bundesrat passiert. So stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte etwa mehrheitlich dafür, gegen das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz und die Anpassung verschiedener Arbeitsgesetze an eine neue EU-Richtlinie keinen Einspruch zu erheben. Ebenso sind die Ausweitung des Bildungsbonus auf Sozialhilfebezieher:innen, Änderungen im Heimopferrentengesetz und im Familienlastenausgleichsgesetz sowie die Adaptierung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Fotoausstattung der E-Card endgültig auf Schiene. Ein Entschließungsantrag der SPÖ zum Thema Wochengeld erhielt hingegen keine Mehrheit.
Zur Diskussion stand überdies ein Bericht von Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich. Er informiert unter anderem über Pläne zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung in Europa und zur Einführung eines Europäischen Behindertenausweises und wurde gegen die Stimmen der FPÖ zur Kenntnis genommen. Österreich habe „handfest“ vom EU-Beitritt profitiert, die EU-Mitgliedschaft sei eine wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit, hob Rauch in der Debatte hervor. In diesem Sinn rief er auch dazu auf, an den Europawahlen teilzunehmen und dabei proeuropäische Parteien zu wählen.
BILDUNGSBONUS FÜR SOZIALHILFEBEZIEHER:INNEN
Der vom Bundesrat mehrheitlich gebilligte Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen lehnt sich an eine ähnliche Regelung für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an. Wer an längeren Schulungsmaßnahmen des AMS teilnimmt, wird demnach künftig einen monatlichen Zuschuss zur Sozialhilfe von bis zu 298,8 € pro Monat, abhängig von der Ausbildungsdauer, bekommen. Dazu kommt die schon bestehende AMS-Beihilfe von 2,49 € pro Tag. Damit ermögliche man Sozialhilfebezieher:innen, längere Ausbildungsmaßnahmen zu absolvieren, ohne dass sie „am Hungertuch nagen müssen“, machte Elisabeth Kittl (Grüne/W) geltend. Das würde auch „den Teufelskreis Hilfsjob, Arbeitslose, Hilfsjob, Arbeitslose“ durchbrechen und somit auch die Kosten für Bund und Länder nachhaltig senken, ist sie überzeugt.
Auch Philipp Kohl (ÖVP/B) und Marlies Doppler (FPÖ/S) begrüßten das Vorhaben. Der vorgesehene Zuschuss mindere die finanzielle Belastung während der Ausbildung und erleichtere den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, sagte Khol. Doppler hob die Bedeutung einer guten Ausbildung hervor: Je besser die Ausbildung sei, desto geringer sei die Wahrscheinlichkeit, dass man in Armut abrutsche.
Kritisch zur Gesetzesnovelle äußerte sich hingegen Claudia Arpa (SPÖ/K). Sie hält es grundsätzlich zwar für positiv, dass künftig auch Sozialhilfebezieher:innen ein Bildungsbonus zusteht, die Kosten für die Abwicklung müssten aber die Länder tragen, ohne dass diese in das Vorhaben einbezogen worden wären, beklagte sie. Allein für Wien bedeute das einen Mehraufwand von 30 Mio. €. Zudem befürchtet Arpa „bürokratische Problemlagen“ durch die Auszahlungsmodalitäten.
TRANSPARENTE UND VORHERSEHBARE ARBEITSBEDINGUNGEN
Mit der Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, des Angestelltengesetzes, des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze setzt Österreich mit einiger Verspätung eine EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen um. Dabei geht es etwa um präzise Angaben am Dienstzettel über die vereinbarte Tätigkeit, Überstundenvergütungen und Kündigungsmodalitäten, die Verankerung eines Rechts auf Mehrfachbeschäftigung und die Übernahme der Kosten für verpflichtende Aus- und Weiterbildungen. Zwar erfüllt Österreich einen Großteil der EU-Vorgaben bereits jetzt, in einzelnen Bereichen sind aber gesetzliche Ergänzungen und Adaptierungen nötig.
Massive Kritik am Gesetzespaket übte die SPÖ. Österreich sei bei der Umsetzung der EU-Richtlinie nicht nur säumig, sondern setze diese auch nicht korrekt um, ist Sascha Obrecht (SPÖ/W) überzeugt. Er rechnet daher mit einem Vertragsverletzungsverfahren.
Konkret vermisst Obrecht etwa eine Bestimmung, die es Arbeitnehmer:innen spätestens nach sechs Monaten ermöglicht, den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin um eine Arbeitsform mit vorhersehbaren und sicheren Arbeitsbedingungen zu ersuchen, ohne Benachteiligungen befürchten zu müssen. Zudem fehlen seiner Ansicht nach bei vielen Maßnahmen wie der Nichtaushändigung eines Dienstzettels oder der unzulässigen Untersagung weiterer Beschäftigungen „wirksame, angemessene und abschreckende“ Sanktionen. Der Strafrahmen von 500 € bis 2.000 € drohe gleichermaßen für Verstöße bei 6 Arbeitnehmer:innen wie bei 8.000 Beschäftigten, kritisierte er. Als weitere Unzulänglichkeiten sieht er unter anderem eine fehlende Beweislastumkehr bei Kündigungen und ein mangelhaftes Übergangsrecht.
Der Kritik Obrechts schloss sich auch die steirische FPÖ-Bundesrätin Andrea Michaela Schartel an. Ein von der SPÖ eingebrachter Antrag, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats Einspruch zu erheben, fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit.
Sie verstehe nicht, warum die SPÖ gegen Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen stimme, hielt Heike Eder (ÖVP/V) Obrecht entgegen. Sie sieht die Rechte der Beschäftigten durch das vorliegende Gesetzespaket gestärkt. Zudem sorge dieses für mehr Fairness und Transparenz am Arbeitsmarkt und bekämpfe prekäre Beschäftigungsverhältnisse. So müssten Dienstzettel künftig unmittelbar nach Arbeitsantritt ausgestellt werden. Maria Huber (Grüne/St) wies ergänzend auf das Benachteiligungsverbot von Arbeitnehmer:innen hin, die die gesetzlich verankerten Rechte in Anspruch nehmen.
SPÖ FORDERT BESEITIGUNG DER „WOCHENGELDFALLE“
Mitverhandelt mit dem Gesetzespaket wurde eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz, die den Bundesrat einstimmig passierte. Da sich Eltern bzw. Wahleltern für die Begleitung eines schwerkranken Kindes seit kurzem auch dann – unter Entfall des Arbeitsentgelts – karenzieren lassen können, wenn sie mit dem Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, waren die entsprechenden Bestimmungen über den finanziellen Härteausgleich anzupassen.
Die SPÖ nutzte die Debatte dazu, um per Entschließungsantrag eine Reparatur des ASVG zur Beseitigung der „Wochengeldfalle“ zu fordern. Es sei inakzeptabel, dass Frauen, die sich in Elternkarenz befinden, keinen Anspruch auf Wochengeld haben, wenn sie rund um die Geburt eines weiteren Kindes kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, findet die Wiener Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. Ihrer Ansicht nach ist das europarechtswidrig. Zudem wies sie auf negative Folgewirkungen auf die Pension hin.
Unterstützung erhielt die SPÖ von FPÖ-Bundesrätin Schartel. Wenn eine Schwangerschaft zum falschen Zeitpunkt eintrete, erhalte man weder Geld, noch habe man einen Versicherungsschutz und könne wegen des Beschäftigungsverbots in den Wochen vor der Geburt auch nicht arbeiten, gab sie zu bedenken.
Da der Entschließungsantrag allerdings nur von der Opposition unterstützt wurde, fand er keine Mehrheit. Laut Grünen-Abgeordneter Huber wird aber bereits „sehr intensiv“ an einer Lösung dieses Problems gearbeitet.
WEITERE BESCHLÜSSE DER LÄNDERKAMMER
Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit hat die Länderkammer eine Novellierung des Heimopferrentengesetzes gebilligt. Damit wird in Reaktion auf ein VwGH-Urteil sichergestellt, dass Rentennachzahlungen bzw. pauschale Entschädigungszahlungen für Heimopfer nicht zu einer Beschneidung von Sozialhilfe-Leistungen führen. Lediglich die NEOS votierten gegen die Gesetzesnovelle.
Auch das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz hat gegen die Stimmen der NEOS den Bundesrat passiert. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Berufsbezeichnungen im Bereich der Sozialarbeit wie „Sozialarbeiter“ bzw. „Sozialpädagogin“ gesetzlich zu schützen. Wer keine einschlägige akademische oder Diplom-Ausbildung hat und die betreffenden Berufsbezeichnungen dennoch verwendet, riskiert künftig eine Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 €.
Schließlich sind auch die parlamentarischen Beratungen über eine ASVG-Novelle endgültig abgeschlossen. Dabei geht es vor allem darum, ausländischen Staatsbürger:innen die Beibringung eines Fotos für die E-Card durch zusätzliche Fotoregistrierungsstellen zu erleichtern. (Fortsetzung Bundesrat) gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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