Verkehrsausschuss beschließt Aus für nächtliche Dauerbeleuchtung von Windrädern
Verkehrsausschuss beschließt Aus für nächtliche Dauerbeleuchtung von Windrädern
Einstimmigkeit unter den Fraktionen zur Novelle des Luftfahrtgesetzes
Anstatt dem nächtlichem Dauerblinken sollen Windräder künftig nur mehr bei Bedarf beleuchtet werden. Für die entsprechende Änderung des Luftfahrtgesetzes herrschte heute im Verkehrsausschuss einhellige Zustimmung unter den Fraktionen. Verkehrsministerin Leonore Gewessler sprach von einem langgehegten Wunsch vieler Anrainer:innen von Windparks, der aufgrund der technischen Voraussetzungen nun zur Umsetzung gelange.
Ebenfalls einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für die Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) aus, die Maßnahmen zur Vereinheitlichung vorsehen.
Zudem standen der Verkehrstelematikbericht 2023 sowie die Monatsberichte Mai 2023 bis Jänner 2024 des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Untergliederung Mobilität auf der Tagesordnung.
WINDRÄDER SOLLEN KÜNFTIG NUR MEHR NACH BEDARF BELEUCHTET WERDEN
Die Beleuchtung von Luftfahrthindernissen zum Schutz der Luftverkehrsteilnehmer:innen – im Wesentlichen Windräder – soll nachts nur mehr bei Bedarf aktiviert werden müssen. Dies sieht ein von ÖVP und Grünen vorgelegter Initiativantrag zur Novelle des Luftfahrtgesetzes vor (3872/A). Die Umsetzung soll die Luftfahrtagentur Austro Control GmbH übernehmen, da sie bereits über die entsprechenden Anlagen und Techniken zur Luftfahrzeugerfassung verfüge und auf die notwendigen Daten zurückgreifen könne. Ein weiterer Aspekt der Novelle ist die Nutzung von Zivilflugplätzen auch außerhalb der Betriebszeiten für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb. Voraussetzung dafür sei, dass die Luftfahrtsicherheit gewährleistet bleibe, heißt es in der Begründung.
Es würden nun die technischen Voraussetzungen für die bedarfsgerechte Beleuchtung von Windrädern gegeben sein, weshalb die durchgehende „Blinkerei“ nicht mehr nötig sei, hielt Grünen-Mandatar Lukas Hammer im Ausschuss fest. Es handle sich zwar um eine „kleine Änderung“, die aber zur Akzeptanz von weiteren Windkraftprojekten beitragen werde.
Sowohl Katharina Werner (NEOS) als auch Gerhard Deimek (FPÖ) begrüßten den Inhalt der Novelle. Beide Abgeordnete interessierten sich für die technische Umsetzung der bedarfsgerechten Beleuchtung. Deimek kritisierte zudem, dass die Novelle nicht als Regierungsvorlage, sondern per Initiativantrag ohne Begutachtung eingebracht wurde.
Hermann Weratschnig (Grüne) ortete in der Kritik von FPÖ-Mandatar Deimek einen Widerspruch. Normalerweise kritisiere die Opposition, dass von den Regierungsfraktionen selbst zu wenig Initiativen gesetzt würden. Die Änderungen kämen nicht „von heute auf morgen“ und seien von den Bundesländern und den Rettungsorganisationen gefordert worden. Dem schloss sich Andreas Ottenschläger (ÖVP) an. Der Faktor Zeit sei ein wichtiges Argument gewesen, da insbesondere den Rettungsorganisationen eine rasche und rechtssichere Lösung wichtig gewesen sei.
Ausschussvorsitzender Alois Stöger (SPÖ) signalisierte Zustimmung seitens seiner Fraktion. Bei den Rettungshubschraubern handle es sich um eine praktikable Lösung. In Bezug auf die Nachtkennzeichnung begrüßte Stöger die technischen Möglichkeiten zur Verringerung von Lichtverschmutzung. Der SPÖ-Mandatar ortete aber noch mehr Änderungsbedarf im Luftfahrtgesetz. Möglicherweise werde seine Fraktion dazu im Plenum einen Abänderungsantrag einbringen.
Notfälle würden sich nicht an Zeitpläne halten, es gehe darum, eine Lücke zu schließen, um schnell helfen zu können, hielt Christoph Stark (ÖVP) in Bezug auf den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb fest.
Die bedarfsgerechte Kennzeichnung von Windrädern sei ein langgehegter Wunsch vieler Anrainer:innen von Windparks, zeigte sich Verkehrsministerin Leonore Gewessler über den Beschluss erfreut. Was die technischen Voraussetzungen betrifft, sollen für Windkraftparks Erfassungsbereiche eingerichtet werden. Wenn ein Luftfahrzeug dort eintrete, werde die Beleuchtung aktiviert. Im Gegensatz zu den dezentralen Systemen in Deutschland und den Niederlanden, würden durch die zentrale Ansiedelung bei der Austro Control in Österreich höhere Sicherheitsstandards gelten, so die Ministerin gegenüber Katharina Werner (NEOS) und Gerhard Deimek (FPÖ). Ihr Ressort arbeite zudem an einer weiteren Novelle des Luftfahrtgesetzes, die Einsatzflüge von Rettungshubschraubern bei Schlechtwetter sowie Drohnen beinhalten soll. Zum 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb hielt Gewessler fest, dass eine funktionierende Rettungskette ein wichtiges Anliegen sei. Die Initiative dazu sei vor allem aus der Steiermark gekommen.
ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR
Die Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) betreffen unter anderem Vereinheitlichungen und Begriffsbestimmungen in Zusammenhang mit dem internationalen Eisenbahnverkehr. Weiters wird den neuen Aufgaben des Fachausschusses für technische Fragen Rechnung getragen, und es werden Verfahrensfragen in Zusammenhang mit dem Recht von Mitgliedsstaaten, aus dem Übereinkommen auszusteigen oder Widerspruch gegen Entscheidungen von Ausschüssen zu erheben, sowie Haftungsfragen geklärt. Neu hinzugekommen sind insbesondere einheitliche Rechtsvorschriften, um die Anforderungen an Betrieb und Sicherheit von Zügen im internationalen Verkehr und die Bescheinigung und Überwachung der Sicherheit zu regeln. Vertragsstaaten müssen demnach das höchstmögliche Maß an Einheitlichkeit der Vorschriften zu Betriebs- und Sicherheitsanforderungen für Züge im internationalen Verkehr anstreben, heißt es dazu in den Erläuterungen der Regierungsvorlage (2406 d.B.).
Für Johann Singer (ÖVP) ist die Angleichung von Rahmenbedingungen im internationalen Bahnverkehr ein wichtiger Schritt. Der ÖVP-Mandatar sprach sich grundsätzlich für mehr Tempo in diesem Bereich aus. Auch Hermann Weratschnig (Grüne) wertete das Abkommen als positiv, auch er sah größeren Handlungsbedarf für den europäischen Eisenbahnverkehr und fragte nach dementsprechenden Initiativen auf EU-Ebene.
Melanie Erasim (SPÖ) begrüßte einheitlichere Rechtsvorschriften für den Betrieb von Zügen. Neben der technischen Sicherheit sei Planungssicherheit ein wichtiger Aspekt für die Reisenden. Erasim wollte in diesem Zusammenhang von der Verkehrsministerin wissen, was diese getan habe, um die österreichischen Pendler:innen vor dem „Versagen der Deutschen Bahn“ im „Deutschen Eck“ zu schützen. Gerhard Deimek signalisierte ebenfalls Zustimmung, zeigte sich aber verwundert, dass die seit 2018 fixierten Änderungen erst jetzt umgesetzt würden.
Es handle sich um Änderungen zur Stärkung und Angleichung des internationalen Eisenbahnverkehrs, betonte Ministerin Gewessler. Die Neuerungen würden in Österreich keinen Änderungsbedarf ergeben, da diese bereits durch EU-Regeln geltender Rechtsbestand seien. Deshalb habe kein legislativer Druck geherrscht. Die Ressortchefin zeigte sich skeptisch, dass das Abkommen die europäische Rechtssetzung in diesem Bereich beschleunigen könne. Gewessler sprach etwa in Bezug auf den Güterverkehr von einem „gordischen Knoten“ auf EU-Ebene. Was das „Deutsche Eck“ betrifft, sei sowohl sie mit ihrem deutschen Amtskollegen als auch die ÖBB mit der Deutschen Bahn in laufendem Austausch, so die Ministerin. Dabei spreche man „bei jeder Gelegenheit“ eine bessere und langfristigere Baustellenplanung an.
VERKEHRSTELEMATIKBERICHT 2023: FORTSCHRITTE BEI DIGITALEN ANWENDUNGEN UND GRENZÜBERSCHREITENDEM VERKEHRSDATENAUSTAUSCH
Der von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommene Verkehrstelematikbericht 2023 (III-967 d.B) informiert über den aktuellen Stand der technischen Erneuerung für intelligente Verkehrssysteme, über die Weiterentwicklung der Anwendungen für ein integriertes und nachhaltiges Verkehrssystem, über Fortschritte bei grenzüberschreitendem Austausch von Mobilitätsdaten sowie über die wesentlichen europäischen Schritte für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für diesen Bereich im Jahr 2022. Für den Bericht diente erstmals der Aktionsplan „Digitale Transformation in der Mobilität“ (AP-DTM) als Richtschnur. Dieser bildet den Rahmen für alle nationalen und europäischen Aktivitäten Österreichs zur Umsetzung des Mobilitätsmasterplans 2030 im digitalen Bereich.
Digitale Anwendungen zur Steuerung und Optimierung des Verkehrssystems werden unter dem Begriff „Verkehrstelematik“ zusammengefasst. Ziel ist der Aufbau nachhaltiger „intelligenter Verkehrssysteme“ (IVS).
Für Verkehrsministerin Gewessler sind die „Highlights“ des Berichts die neu aufgesetzte Plattform der österreichischen IVS-Akteure, die „öffentlich-öffentlichen Kooperationen“ im Rahmen des Echtzeit-Verkehrsinformationssystems EVIS zwischen ihrem Ministerium und dem Innenressort bzw. den Bundesländern. Zudem habe man bei C-ITS (Cooperative Intelligent Transport Systems) Umsetzungserfolge bei multimodalen Anwendungsbereichen, wie etwa einer besseren Ampelschaltung für den Vorrang von öffentlichem Verkehr, erzielen können.
Österreich sei bei diesen Themen Vorreiter und habe einen hervorragenden Ruf bei intelligenten Verkehrssystemen auf europäischer Ebene, unterstrich die Verkehrsministerin gegenüber Astrid Rössler (Grüne). Vor allem die ASFINAG sei bei vernetzter Mobilität eine treibende Kraft in Europa. Was den von Alois Stöger (SPÖ) angesprochenen Güterverkehr betrifft, leiste das Projekt TARO einen wesentlichen Beitrag zur Automatisierung und Digitalisierung der Bahninfrastruktur. Im Bereich der Schifffahrt erfülle die Via Donau weiterhin die Koordinationsrolle zur multimodalen Vernetzung.
Zum von Christoph Stark (ÖVP) und Katharina Werner (NEOS) gefragten Thema der automatisierten Mobilität arbeite ihr Ressort an einem Rechtsrahmen, um den Test- und Regelbetrieb für automatisiertes Fahren zu ermöglichen, informierte Gewessler. Zudem habe das Ministerium dazu Ende des vergangenen Jahres ein Positionspapier veröffentlicht.
Für FPÖ-Mandatar Gerald Hauser sind Autos künftig „die größten Datensammlungsmaschinen“, weshalb er Bedenken zur Datensicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten äußerte. Dieser Bereich sei nicht von Europäischen Datenschutzregelungen ausgenommen und auch nur auf EU-Ebene zu lösen, antwortete die Ministerin.
COVID-19-BERICHTE DES KLIMASCHUTZMINISTERIUMS
Das Klimaschutzministerium hat weitere Berichte über Zahlungen des Ressorts aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für den Verkehrsbereich vorgelegt. Dabei handelt es sich um Mittel, die zur Aufstockung des Klima- und Energiefonds (KLIEN) dienten und die im Rahmen des KLIEN-Klima-Konjunkturpakets 2020 vergeben wurden. Der Verkehrsausschuss behandelte dazu heute die von ÖVP, SPÖ und Grünen mehrheitlich zur Kenntnis genommenen Monatsberichte für Mai 2023 bis Jänner 2024 (III-976 d.B, III-993 d.B., III-1008 d.B., III-1031 d.B., III-1052 d.B., III-1062 d.B., III-1080 d.B., III-1099 d.B., III-1122 d.B.). Bis Ende Jänner 2024 wurden dafür insgesamt 18,1 Mio. € aufgewendet. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) med
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