Frauengesundheit darf keine Frage des Strafgesetzbuches sein
Frauengesundheit darf keine Frage des Strafgesetzbuches sein
Oberrauner: Warum steht in Österreich für Frauen und die durchführenden Ärzt:innen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf einen Schwangerschaftsabbruch?
SPÖ Kärnten Frauenvorsitzende, NR.in Petra Oberrauner nimmt den 8. März, den Internationalen Frauentag, zum Anlass, um die überholten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich zu kritisieren und einen höheren Schutz der Frauengesundheit einzufordern: „Dass Schwangerschaftsabbrüche bis heute im Strafgesetzbuch geregelt sind, ist nicht nachvollziehbar. Abtreibung ist nur während der ersten drei Schwangerschaftsmonate straffrei und oft privat zu bezahlen, da sie in vielen öffentlichen Spitälern nicht möglich ist. Es ist unverständlich, dass eine medizinische Leistung im Strafgesetzbuch abgehandelt wird und teilweise privat bezahlt werden muss. Das ist eine inakzeptable Gefährdung der Gesundheit vieler Frauen“, erklärt Oberrauner.
Warum? Weil Weltanschauung wichtiger sei als die Gesundheit der Frauen in Österreich, so Oberrauner. „Eine Abtreibung ist kein kosmetischer Eingriff und ganz sicher keine Entscheidung, die sich jemals eine Frau leicht gemacht hat. In der derzeitigen Regelung werden Frauen de facto kriminalisiert, statt unterstützt. Frauen haben ein Recht auf gute und sichere medizinische Versorgung – was wir nicht brauchen, sind Vorurteile und gesellschaftliche Vorverurteilungen.“
Die SPÖ Frauen Kärnten fordern daher eine Neuregelung der Schwangerschaftsabbrüche in Österreich, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Frauen in den Mittelpunkt stellt. „Frauengesundheit darf keine Frage des Strafgesetzbuches sein. Wir brauchen dringend eine Gesetzgebung, die Frauen unterstützt und ihnen in ganz Österreich den Zugang zu sicheren, kostenfreien und professionellen medizinischen Dienstleistungen gewährleistet“, betont Oberrauner.
„Durch das gemeinsame Bemühen vieler starker Frauen sind seit der Einführung der Fristenregelung beachtliche gesellschaftliche und politische Fortschritte in Richtung der Gleichstellung und Selbstbestimmung gelungen. Doch sie sind keine Selbstverständlichkeiten und müssen immer wieder verteidigt und an die Bedürfnisse unserer Zeit angepasst werden. Nehmen wir deshalb den 8. März zum Anlass, diese rückwärtsgewandte und realitätsferne Kriminalisierung von Frauen endlich zu beenden“, schließt Oberrauner.
(Schluss)
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