VIRUS zu Donaufeld-Konflikt: Naturschutzverfahren nach kuriosem Verlauf nur vorläufig zu Ende
VIRUS zu Donaufeld-Konflikt: Naturschutzverfahren nach kuriosem Verlauf nur vorläufig zu Ende
Umweltorganisation kündigt Gang zum Höchstgericht an
Seit Jahren lodert der Konflikt um Bauprojekte im Floridsdorfer Donaufeld Wien 21. Das Naturschutzverfahren in dem die Umweltorganisation Beschwerde geführt hat, nahm nun ein abruptes Ende. Sprecher Wolfgang Rehm: „Wir haben am Wiener Landesverwaltungsgericht einen maximal desinteressiert wirkenden Verwaltungsrichter erlebt. Die Wahrung unserer Verfahrensrechte war von der Akteneinsicht bis zur mündlichen Verhandlung nur äußerst eingeschränkt möglich. Die Entscheidung nach abruptem Verhandlungsabbruch müssen und werden wir nun beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen“.
Das Donaufeld im 21. Wiener Gemeindebezirk ist eine heiß umkämpfte Konfliktzone. Während die Stadt Wien an uralten Plänen zur Verbauung festhält und eine Umweltverträglichkeitsprüfung bisher verweigert hat, setzt sich die Bürgerinitiative „Freies Donaufeld“ gegen den zunehmenden Bodenverbrauch und für den Erhalt dieses fruchtbaren Schwemmlandes mit guter Wasserversorgung ein. Als Folge der massiven Naturschutzkonflikte ist die Umweltorganisation VIRUS auf den Plan getreten und hat nach zweijährigem Naturschutzverfahren 2023 von ihrem Beschwerderecht gegen den Bescheid der Stadt Wien für den Bauteil „ an den Schanzen“ Gebrauch gemacht. Diese Beschwerde wurde nun abgewiesen. „Das wäre an sich nichts Besonderes aber die Umstände des Verfahrens sind es, das kann ich aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dutzenden Umweltverfahren sagen. Hier hat es nach unserer Ansicht durchgängig an der gebotenen Neutralität der Verfahrensführung gefehlt“, kritisiert Rehm. Während den Projektwerbern Unterlagen proaktiv am Silbertablett serviert worden seien, habe man bei den Versuchen der Beschwerdeführer den unübersichtlich geführten und lückenhaften Akt zu ergründen und Unterlagen ebenfalls unbürokratisch elektronisch zu erhalten „den Amtsschimmel wiehern lassen“. Gutachter seien keine bestellt sondern lediglich in letzter Minute zwei Amtssachverständige der Stadt Wien mit zur mündlichen Verhandlung geladen worden. Dies, obwohl der ASV für Naturschutz gleichzeitig im Beschwerdeverfahren noch für die Behörde tätig geworden und obwohl die ASV für Stadtplanung vom mächtigen Stadtbaudirektor zu Programmkoordinatorin für eben das Donaufeld ernannt worden war.
Der Gipfel sei aber die für lediglich eine Tagsatzung geplante und dann nur um eine weitere kurze Tagsatzung verlängerte Verhandlung gewesen, laut Rehm völlig unzureichend: „Hier wurde ein Minimalismusrekord aufgestellt. Das Kuriosum dass einen Richter offenkundig Unionsrecht nicht interessiert, obwohl im Umweltbereich alles auf EU-Recht aufgebaut ist trat hinzu“. Nur ein Bruchteil der Beweisthemen habe überhaupt angesprochen werden können. „Wir sehen daher die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf eine mündliche Verhandlung verkürzt. Nicht einmal die unzureichenden Auflagen waren es der Mühe wert diese Frage auch nur anzureißen. Es gab zwar keinen Verhandlungsplan aber die Uhr als den bestimmenden Faktor,“ kritisiert Rehm und setzt zur Objektivität des Verfahrens nach: „Diese quasi Nichtverhandlung erweckte für uns den Eindruck einer vom Ergebnis unabhängigen, längst vorab feststehenden Entscheidung.“
Jetzt müsse abgewartet werden, bis der Richter am Verwaltungsgericht Wien seiner Verkündung auch ein begründetes Erkenntnis folgen lässt, damit im Anschluss Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden kann. „Nachdem der Naturschutzbescheid zumindest vorübergehend Rechtskraft erlangt hat, könnte aktuell gebaut werden, über den Projektwerbern hinge dann allerdings das Damoklesschwert einer nicht gegebenen Rechtssicherheit“, warnt Rehm abschließend.
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at
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