Geflügelpest: Risiko in Österreich nach wie vor hoch
Geflügelpest: Risiko in Österreich nach wie vor hoch
Biosicherheitsmaßnahmen auch für Hobbyhaltungen verpflichtend
Seit Beginn dieses Jahres wurde bereits in mehreren Bundesländern Österreichs das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei Wildvögeln, aber auch bei Geflügel in kleinen Privathaltungen nachgewiesen. So wurde erst jüngst am 5. Februar ein Ausbruch in einer Hobbyhaltung im Bezirk Horn bestätigt, betroffen waren Hühner und Enten.
Es ist davon auszugehen, dass in diesen Regionen auch bereits infizierte, aber noch lebende Wildvögel, vorkommen. Das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza ist für Hausgeflügel hochansteckend und die Erkrankung verläuft meist tödlich; die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier statt und das Virus kann somit sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot von Wildvögeln auf Geflügel übertragen werden.
Das aktuelle Geflügelpest-Risiko wird von der AGES laufend evaluiert, wobei neben dem Auftreten des Erregers in Österreich auch die Tierseuchensituation in den benachbarten Mitgliedstaaten, klimatische Verhältnisse und bekannte Zugvogelrouten Berücksichtigung finden. Das Risiko einer direkten oder indirekten Übertragung des hochpathogenen Aviären Influenzavirus durch Wildvögel auf Geflügelbestände wird weiterhin als hoch eingestuft.
Gerade für Hobbyhalter:innen ist es sehr wichtig, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen – wie die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel – einzuhalten. Diese Haltungen sind erfahrungsgemäß in Österreich deutlich öfter von Ausbrüchen betroffen als größere Geflügelbetriebe. In vielen Fällen konnte eine direkte Virusübertragung durch Wildwasservögel aufgrund einer unterlassenen Trennung von Hühnern, Enten und Gänsen zu Wildvögeln als vermutlicher Infektionsweg nachvollzogen werden. Geflügelhalter:innen sind daher verpflichtet, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unmittelbar der Behörde zu melden.
MASSNAHMEN IN GEBIETEN MIT STARK ERHÖHTEM GEFLÜGELPEST-RISIKO
Um Haus- und Nutzgeflügel zu schützen sind derzeit in ganz Österreich wieder Gebiete mit erhöhtem bzw. stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen, in denen erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen und Verpflichtungen für Tierhalter:innen umzusetzen sind. In den ausgewiesenen Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko gelten weiterhin verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, um Hausgeflügel vor einer möglichen Infektion zu schützen:
* Ab 50 Tieren müssen diese dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden (Aufstallungspflicht)
* Geflügelhalter:innen, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Aufstallungspflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist
Im restlichen Bundesgebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind alle geflügelhaltenden Betriebe zur Einhaltung eines Mindestmaßes an Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Dazu gehören:
* Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel
* Geflügel bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen
* Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand
* Kein Tränken der Tiere mit Oberflächenwasser
* Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
Auf Basis der Risikobewertung ist mit einem Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln zu rechnen und es kann in den kommenden Wochen zu Ausweitungen der Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko kommen. Die konsequente Verhinderung eines direkten Kontakts von Geflügel zu Wildvögeln sowie die korrekte Umsetzung umfangreicher Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben sind daher entscheidend, um den Eintrag in Geflügelbestände zu verhindern. Sobald es die Situation erlaubt, werden die Risikogebiete und die damit einhergehenden verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen wieder zurückgenommen.
Der genaue Geltungsbereich sowie der Wortlaut der Maßnahmen ist der Geflügelpest-Verordnung 2007 sowie zusammengefasst der „Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit“ (KVG) zu entnehmen.
Informationen zur Aviären Influenza und eine Darstellung der ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie auf der AGES-Website
AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Fachbereich Risikokommunikation
+43 (0)50 555-25000
presse@ages.at
https://www.ages.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender