Kocher: Bildungsbonus wird ab 2024 als Schulungszuschlag NEU fortgesetzt
Kocher: Bildungsbonus wird ab 2024 als Schulungszuschlag NEU fortgesetzt
AMS-Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhalten monatlich einen gestaffelten Zuschlag zusätzlich zum Arbeitslosengeld
Der sogenannte Bildungsbonus wurde 2020 während der Corona-Pandemie ins Leben gerufen, um beim AMS arbeitslos gemeldete Personen, die an Schulungsmaßnahmen teilnehmen, mit einer Förderung zusätzlich zum Arbeitslosengeld zu unterstützen. Ab einer Schulungsdauer von vier Monaten sah der Bildungsbonus einen Schulungszuschlag von rund 190 Euro monatlich vor. Die Bundesregierung hat sich dazu entschieden, diesen nun ab 2024 als Schulungszuschlag NEU unbefristet zu verlängern und auszubauen.
„Teilnehmerinnen und Teilnehmer an AMS-Schulungen erhalten mit dem Schulungszuschlag NEU eine gestaffelte Förderung, je nach Qualifizierungsdauer, die jene des Bildungsbonus deutlich übersteigt. Zusätzlich wird der Schulungszuschlag NEU valorisiert, also an die jährliche Inflation angepasst und damit wertgesichert. Damit wollen wir beim AMS gemeldete Personen zur Teilnahme insbesondere an längeren Aus- und Weiterbildungen ermutigen. Denn gerade bei längeren Ausbildungen spielt die Höhe der Existenzsicherung eine besondere Rolle hinsichtlich der Entscheidung für die Ausbildung. Mit einer zeitlichen Staffelung entsprechend der Ausbildungsdauer soll die Absolvierung von längeren Qualifizierungsmaßnahmen erleichtert und Dropout-Quoten reduziert werden“, betont Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Konkret sieht der Schulungszuschlag NEU eine dreistufige Förderung vor. Je nach Dauer der Schulung erhalten Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer unterschiedlich hohe Zuschläge. Stufe 1, als Basisstufe in der Höhe von rund 75 Euro pro Monat, ist ein grundsätzlicher Schulungszuschlag, den Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer beim Start einer Schulungsmaßnahme unabhängig von ihrer Dauer erhalten. Stufe 2 sieht eine Förderung in der Höhe von rund 224 Euro pro Monat vor und wird ab einer Schulungsdauer von mindestens vier Monaten gewährt. Stufe 3 gilt nur für Schulungsmaßnahmen ab einer Dauer von mindestens 12 Monaten. In dieser letzten Stufe erhalten Personen, die sich ein Jahr oder länger in einer Schulungsmaßnahme befinden, einen Zuschlag von 374 Euro monatlich.
„Vom Schulungszuschlag NEU kann eine große Zahl von AMS-Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmern von voraussichtlich rund 145.000 Personen profitieren. Mit dem Bildungsbonus konnten seit Einführung rund 104.000 Personen erreicht werden, aufgrund der Zielgruppenausweitung werden es beim Schulungszuschlag Neu mehr sein. Im kommenden Jahr stehen dafür im AMS-Budget insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Ich bin zuversichtlich, dass der Schulungszuschlag NEU dazu beitragen wird, mehr Personen zur Teilnahme an Qualifizierungsprogrammen zu bewegen. Das ist insofern relevant, als Qualifizierungsmaßnahmen nicht nur die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen erhöhen, sondern auch allgemein positive Effekte auf den österreichischen Arbeitsmarkt haben“, so der Arbeitsminister abschließend.
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