„Counter-Strike“-Lootboxen erstmalig für illegal erklärt: Valve Corporation verliert spektakulären Gerichtsprozess
„Counter-Strike“-Lootboxen erstmalig für illegal erklärt: Valve Corporation verliert spektakulären Gerichtsprozess
Prozessfinanzierer Padronus und Rechtsanwaltskanzlei Salburg gewinnen nun auch gegen die Valve Corporation und versetzen der Videospielbranche einen weiteren herben Rückschlag.
Ein Gericht in der Steiermark hat die Valve Corporation als Betreiber des beliebten Videospiels „Counter-Strike“ zur Rückerstattung von €14.096,58 verurteilt, die ein Kunde von Padronus für Lootboxen aufgewendet hatte. Padronus und die Kanzlei Salburg argumentierten im gerichtlichen Musterverfahren, dass die in „Counter-Strike“ angebotenen Lootboxen gegen das österreichische Glücksspielgesetz verstoßen würden und die ausgegebenen Beträge daher zurückzuerstatten seien. Das Gericht folgte dieser Ansicht und klassifizierte die Counter-Strike-Lootboxen als illegales Glücksspiel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Gerichtsprozess wurde im Rahmen des von Padronus finanzierten Sammelverfahrens geführt. „Es handelt sich um das erste Lootbox-Urteil im gesamten deutschsprachigen Raum betreffend Counter-Strike. Die Valve Corporation ist nach den Spielebetreibern von FIFA somit nun der zweite Videospielanbieter, der nachgewiesenermaßen illegales Glücksspiel in Österreich anbietet“, kommentiert der Geschäftsführer von Padronus, Richard Eibl, das Urteil. „Laut diversen Studien generiert Valve circa eine Milliarde Umsatz durch Counter-Strike-Lootboxen. Der österreichische Marktanteil davon ist nicht unbeträchtlich, da Österreicher im internationalen Vergleich sehr glücksspielaffin sind. Aufgrund des Urteils sind daher dutzende Millionen Euro an jährlichem Umsatz für Valve gefährdet“, so Eibl.
Padronus war zusammen mit der Kanzlei Salburg bereits im Frühjahr vor dem Bezirksgericht Hermagor sowie in zweiter Instanz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gegen Sony und Electronic Arts erfolgreich gewesen, als dort erstmalig Lootboxen im Videospiel „FIFA“ für illegal erklärt wurden. Die beiden Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. „Der rechtliche Kampf um Lootboxen ist vorbei und gewonnen. Das Urteil ist das Ende für Lootboxen in Österreich“, ist sich Eibl sicher. „Selbst wenn die Valve Corporation Berufung einlegt, wovon wir nicht ausgehen, stehen ihre Chancen extrem schlecht, denn wir haben bereits in zweiter Instanz in der selben Rechtsfrage gegen Electronic Arts und Sony gewonnen“, so Eibl.
Richard Eibl, LL.M.
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