Nationalrat: ÖVP hat Untersuchungsausschuss-Verlangen neu eingebracht
Nationalrat: ÖVP hat Untersuchungsausschuss-Verlangen neu eingebracht
Sowohl COFAG-Untersuchungsausschuss als auch Rot-Blauer-Machtmissbrauchs-U-Ausschuss könnten noch diese Woche starten
Die ÖVP hat das Ende November eingebrachte Verlangen auf Einsetzung eines „Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses“ zurückgezogen und in korrigierter Form neu vorgelegt. Damit sollen ihr zufolge Missverständnisse beim Untersuchungszeitraum vermieden werden. Im ursprünglichen Verlangen war mehrfach vom „Ende der XXVI. Gesetzgebungsperiode (7. Jänner 2020)“ die Rede gewesen, wiewohl die XXVI. Gesetzgebungsperiode bereits am 19. Oktober 2019 geendet hat. Nun wird klargestellt, dass tatsächlich der 7. Jänner 2020 – der Tag der Angelobung der nunmehrigen Regierung – gemeint war. Außerdem wurde ein redaktioneller Fehler beseitigt.
Konkret soll der von der ÖVP verlangte Untersuchungsausschuss die Regierungsbeteiligungen der SPÖ und der FPÖ in der Zeit vom 11. Jänner 2007 bis zum 7. Jänner 2020 unter die Lupe nehmen, wobei es insbesondere um eine mögliche zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder in von „roten“ bzw. „blauen“ Minister:innen geleiteten Ressorts geht. Konkret interessiert sich die Volkspartei dabei für Inseratenschaltungen, Medienkooperationsvereinbarungen, Umfragen, Gutachten und Studien sowie andere Auftragsvergaben. Auch die Besetzung von Leitungspositionen in der Bundesverwaltung und bei ausgegliederten Rechtsträgern sowie etwaige Einflussnahmen auf staatsanwaltliche Ermittlungen gehören zum – insgesamt sieben Beweisthemen umfassenden – Untersuchungsgegenstand. In Zusammenhang mit der COVID-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) will die ÖVP außerdem prüfen, ob der SPÖ oder der FPÖ nahestehende natürliche oder juristische Personen aus „unsachlichen Gründen“ bevorzugt wurden.
Das Verlangen wird am Ende der heutigen Nationalratssitzung dem Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats zugewiesen. Dort liegt auch ein von SPÖ und FPÖ eingebrachtes Verlangen auf Einsetzung eines COFAG-Untersuchungsausschusses. Die beiden Oppositionsparteien wollen vor allem der Frage nachgehen, ob große Konzerne bzw. „Milliardäre“, die Spenden an die ÖVP geleistet haben oder um deren Unterstützung die Volkspartei geworben hat, vom Staat bevorzugt behandelt wurden. Dabei geht es um Förderungen, Steuernachlässe, beschleunigte Verfahren oder Informationsweitergaben ebenso wie um Aufsichtsratsposten und Auftragsvergaben. Der zu untersuchende Zeitraum soll sich laut Verlangen vom 18. Dezember 2017 bis 23. November 2023 erstrecken.
Beide U-Ausschüsse könnten noch diese Woche starten, sofern der Geschäftsordnungsausschuss zeitgerecht grünes Licht gibt. Er wird voraussichtlich morgen, Donnerstag, zu Beratungen zusammentreten. Mit einer Plenardebatte am Freitag würde dann der formale Startschuss für die Untersuchungen erfolgen.
Fix verständigt haben sich die Fraktionen bereits darauf, die Rechnungshofberichte von der morgigen Nationalratssitzung abzusetzen und sie zu einem späteren Zeitpunkt zu verhandeln. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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