Parlament: TOP im Nationalrat am 15. Dezember 2023
Parlament: TOP im Nationalrat am 15. Dezember 2023
Verbotsgesetz, Hass im Netz, Flexible Kapitalgesellschaft, Gasheizungen, Heizungsumstieg, ÖBB-Rahmenplan, Straßenbahn Graz
Am Freitag werden sich die Abgeordneten in der Nationalratssitzung unter anderem mit der Reform des Verbotsgesetzes sowie der Bekämpfung von Hass im Netz bzw. dem entsprechenden Digital Service Act (DSA) der EU befassen. Neben der Schaffung einer neuen Rechtsform der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ stehen auch Gesetzesvorhaben zur Debatte, die Ungleichbehandlungen bei der Elternschaft beseitigen sollen.
Im Energiebereich geht es etwa um ein Aus von Gasheizungen im Neubau und um einen Zweckzuschuss an die Länder für Heizungsumstieg und thermische Sanierung. Mit Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und im Ökostromgesetz soll unter anderem die Erneuerbaren-Förderpauschale auch 2024 ausgesetzt bleiben. Außerdem stehen der ÖBB-Rahmenplan für 2024-2029, Bundesmittel für den Straßenbahnausbau in Graz sowie Verwaltungsvereinfachungen bei Haltestellengenehmigungen zur Debatte. Einstimmigkeit ist für einen Fünf-Parteien-Antrag für ein Eintreten gegen das AKW Krško zu erwarten.
Wenn der Bautenausschuss seine Beratungen rechtzeitig abschließt, werden auch ein Antrag der Koalitionsparteien für einen Mietpreisdeckel im Bereich der Kategorie- und Richtwertmieten sowie alternative Vorschläge der Oppositionsparteien zur Debatte stehen.
FRAGESTUNDE
Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Justizministerin Alma Zadić.
MIETPREISDECKEL
Das von ÖVP und Grünen vorgeschlagene 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz steht gleich als erster Punkt auf der Tagesordnung. Allerdings muss davor noch der Bautenausschuss über das Vorhaben beraten. Er hat für morgen, Dienstag, eine Sitzung anberaumt. Geplant ist, die Erhöhung von Kategorie- und Richtwertmieten bis zum Jahr 2027 mit maximal fünf Prozent pro Jahr zu begrenzen. Ab 2027 soll dann die Durchschnittsinflation der jeweils letzten drei Jahre für die Valorisierung maßgeblich sein, wobei bei einer anhaltend hohen Inflation jener Teil, der über fünf Prozent liegt, nur zur Hälfte berücksichtigt werden soll. Noch enthält der Antrag mehrere Verfassungsbestimmungen, ÖVP und Grüne haben aber angekündigt, diese zu streichen, sollte sich die für das Vorhaben nötige Zweidrittelmehrheit nicht abzeichnen.
Weitergehende Vorschläge liegen von Seiten der SPÖ und der FPÖ vor. Sie sprechen sich unter anderem dafür aus, die Richtwert- und Kategoriemieten bis inklusive 2026 einzufrieren und die Indexierungsmöglichkeit danach auf maximal 2 % pro Jahr zu begrenzen. Außerdem stellt die SPÖ die gesetzliche Inflationsanpassung von Wohnungsmieten grundsätzlich in Frage. Auch über weitere Anliegen der Oppositionsparteien könnte das Plenum beraten, wobei die Palette der Forderungen von einer Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) über Maßnahmen zur Verhinderung von Spekulationen mit Genossenschaftswohnungen bis hin zur Verabschiedung eines Bundes-Raumordnungsrahmengesetzes zur Verhinderung übermäßigen Bodenverbrauchs reicht.
REFORM DES VERBOTSGESETZES
Mit der von der Regierung vorgelegten Verbotsgesetz-Novelle wird nicht nur das Verbotsgesetz selbst – erstmals seit mehr als 30 Jahren – umfassend überarbeitet, die Sammelnovelle bringt auch höhere Strafen für das Tragen und Verbreiten aller in Österreich verbotenen Symbole. Dazu gehören – neben nationalsozialistischen Symbolen – etwa auch Symbole der Hamas, der Grauen Wölfe, der Identitären und der PKK. Konkret wird der Strafrahmen auf bis zu 10.000 € (statt 5.000 €) bzw. 20.000 € im Wiederholungsfall hinaufgesetzt.
Durch die Novelle wird es künftig außerdem möglich sein, Österreicher:innen, die vom Ausland aus NS-Propaganda im Internet verbreiten, zur Verantwortung zu ziehen. Zudem wird jegliches – und nicht nur „gröbliches“ – Verharmlosen des Holocaust unter Strafe gestellt und das Einziehen von NS-Devotionalien erleichtert. Für „Grunddelikte“ wird der Strafrahmen auf sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe herabgesetzt, um im niederschwelligen Bereich eine Diversion zu ermöglichen. Dafür sind spezielle Sensibilisierungsprogramme – mit Kostenbeteiligung der Beschuldigten – geplant.
Im Justizausschuss stimmte lediglich die FPÖ gegen das Gesetz, das im Plenum eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Sie stößt sich insbesondere daran, dass Beamt:innen künftig automatisch ihr Amt verlieren, wenn sie nach dem Verbotsgesetz verurteilt werden, und dass NS-Devotionalien künftig auch dann beschlagnahmt werden können, wenn sie in keinem Zusammenhang mit einer Straftat stehen.
„DISQUALIFIKATION“ VERURTEILTER GESCHÄFTSFÜHRER:INNEN
Mit dem „Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetz 2023“, das im Justizausschuss die Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS erhielt, werden EU-Vorgaben umgesetzt. Wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte wie Untreue, organisierter Schwarzarbeit oder Betrug zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Geschäftsführer:innen und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder Genossenschaften sollen demnach künftig für drei Jahre von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Maßgeblich sind dabei Verurteilungen, deren Rechtskraft nach dem 31. Dezember 2023 eintritt.
Mit dem Gesetz wird überdies ein System zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über disqualifizierte Geschäftsführer:innen eingerichtet. Die Überprüfung, ob den betreffenden Personen die Ausübung dieser Funktion untersagt ist, soll durch die Firmenbuchgerichte erfolgen.
Die SPÖ begründete ihre Ablehnung im Ausschuss mit Zweifeln an der EU-Konformität des Gesetzentwurfs. Ihrer Meinung nach müssen einschlägig verurteilte Geschäftsführer:innen sofort – also „ex lege“ – aus dem Verkehr gezogen werden und nicht erst nach einer Prüfung durch die Firmenbuchgerichte. Justizministerin Alma Zadić hält diese Bedenken allerdings für unberechtigt. Ihrer Meinung nach ist die österreichische Regelung deutlich besser als die deutsche, die viel Rechtsunsicherheit schaffe und Missbrauchsgefahr berge. Die FPÖ hält das Gesetz insgesamt für „praxisfremd“ und die Sanktion für überschießend.
FLEXIBLE KAPITALGESELLSCHAFT, WENIGER STAMMKAPITAL FÜR GMBHS
Um den spezifischen Bedürfnissen von Start-ups und Gründerinnen Rechnung zu tragen, schlägt die Regierung mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 die Schaffung einer neuen Rechtsform für Unternehmen vor. Angelehnt ist die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), die sich auch Flexible Company (FlexCo) nennen wird dürfen, an die Rechtsform einer GmbH, allerdings werden auch einige Bestimmungen – in adaptierter Form – aus dem Aktienrecht übernommen. So sollen etwa Mitarbeiterinnen durch die Ausgabe von „Unternehmenswert-Anteilen“ am erwarteten Unternehmenserfolg beteiligt werden können, wobei damit keine Stimmrechte verbunden sind und das Ausmaß derartiger Anteile 24,99 % des Stammkapitals nicht überschreiten darf. Ebenso wird die Übertragung von Unternehmensanteilen durch einen Wegfall der Notariatspflicht erleichtert. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, das Mindeststammkapital für GmbHs von 35.000 € auf 10.000 € abzusenken, das kommt auch den FlexKapGs zugute.
Eigens geregelt wird die steuerliche Begünstigung von „Unternehmenswert-Anteilen“, sie soll bereits am Donnerstag mit dem Start-up-Förderungsgesetz beschlossen werden.
Im Justizausschuss fiel die Reaktion der Opposition auf das Gesetz gemischt aus. Während die NEOS kaum Verbesserungen für Start-ups erkennen können und von einem „spärlichen Ergebnis“ sprachen, befürchtet die SPÖ einen Qualitätsverlust und mehr Intransparenz durch die vorgesehene „Deregulierung“. Auch die FPÖ kann dem Wegfall der Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen nichts abgewinnen und stimmte daher wie die beiden anderen Oppositionsparteien gegen den Entwurf. ÖVP und Grüne zeigten sich hingegen erfreut, dass das Gesetz nach langen Verhandlungen endlich auf „den Boden gebracht“ werden konnte.
Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz auch dadurch, dass es das erste Gesetz ist, das für natürliche Personen ausschließlich die weibliche Form verwendet. So ist durchgängig etwa von Gründerinnen, Mitarbeiterinnen oder Gesellschafterinnenbeschlüsse die Rede. Allerdings wird ausdrücklich festgehalten, dass sich diese Bezeichnungen auf alle Geschlechter in gleicher Weise beziehen.
Keine Mehrheit erhielt im Ausschuss ein Entschließungsantrag der NEOS. Er zielt unter anderem darauf ab, Unternehmensgründungen ohne Notariatsaktpflicht und in englischer Sprache zu ermöglichen. Zudem sprechen sich die NEOS für einfache Möglichkeiten der Mitarbeiter:innenbeteiligung aus.
BESEITIGUNG VON UNGLEICHBEHANDLUNGEN BEI ELTERNSCHAFT
Mit einer ABGB-Novelle wollen die Koalitionsparteien einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Thema Elternschaft Rechnung tragen. Demnach werden Kinder von Frauen, die in gleichgeschlechtlicher Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, künftig auch dann automatisch zwei Elternteile haben, wenn sie ohne In-Vitro-Fertilisation gezeugt wurden. Damit erfolgt eine Gleichstellung mit Kindern, die in einer heterosexuellen Ehe geboren werden. Außerdem kann die Person, die den Samen für die nicht-medizinische Fortpflanzung bereitgestellt hat, nicht als Vater festgestellt werden, wenn die Partnerinnen eine entsprechende Fortpflanzung vereinbart haben. Auch wird mit der Novelle jede Kommerzialisierung und Vermittlung nicht-medizinisch unterstützter Fortpflanzung ausdrücklich verboten und das „dritte Geschlecht“ sprachlich erfasst.
Der Antrag und begleitende Änderungen im Personenstandsgesetz wurden im Ausschuss von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen unterstützt. Ergänzend dazu fasste der Justizausschuss außerdem mit ÖVP-FPÖ-Grünen-NEOS-Mehrheit eine Entschließung, die auf die rasche Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden abzielt. Damit soll das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer genetischen Abstammung gestärkt werden. Dabei ist es den Abgeordneten ein Anliegen, dass auch die Daten von Personen erfasst werden, die ohne medizinische Unterstützung ihren Samen für die Fortpflanzung bereitgestellt haben, wobei die Entscheidung darüber, ob der Name in solchen Fällen schriftlich dokumentiert wird, letztlich der Mutter obliegt.
BEKÄMPFUNG VON HASS IM NETZ
Im Dezember 2020 hat das österreichische Parlament ein umfangreiches Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hass im Netz beschlossen. Teil dieses Pakets war auch ein Kommunikationsplattformengesetz, das Betreiber großer Plattformen wie Facebook & Co dazu verpflichtete, ein wirksames Beschwerdeverfahren für Nutzer:innen, die mit Beleidigungen, Falschinformationen, Gewaltdrohungen oder anderen strafrechtlichen Delikten konfrontiert sind, einzurichten, und das auch Lösch- und Meldepflichten vorsieht. Nun wird dieses Gesetz durch den Digital Service Act (DSA) der EU abgelöst.
Die EU-Verordnung für digitale Dienste wird ab 17. Februar 2024 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Union gelten. Insbesondere sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) werden damit zahlreiche Auflagen zur Eindämmung von Hass im Netz erfüllen müssen. Das von der Regierung vorgelegte DSA-Begleitgesetz sieht flankierende Maßnahmen zur EU-Verordnung vor, die der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Regelungen dienen. Auch soll damit sichergestellt werden, dass geltendes Bundesrecht nicht der EU-Verordnung widerspricht.
Konkret sieht das Gesetzespaket etwa vor, der KommAustria die Aufgabe des nationalen Koordinators für digitale Dienste zu übertragen. Sie erhält damit unter anderem die Kompetenz, Online-Dienste zu beaufsichtigten und über Beschwerden von Nutzer:innen mittels Bescheid zu entscheiden. Zudem kann sie „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ – etwa staatliche Meldestellen oder NGOs – definieren, deren Meldungen von den Kommunikationsplattformen vorrangig bearbeitet werden sollen. Als Vermittlerin bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Plattformen und Nutzer:innen soll eine bei der RTR eingerichtete Streitbeilegungsstelle fungieren. Darüber hinaus wird eine Rechtsgrundlage für immateriellen Schadenersatz bei erheblichen Ehrenbeleidigungen in einem elektronischen Kommunikationsnetz geschaffen.
Die Regierung will das DSA-Begleitgesetz außerdem dazu nutzen, um die Entgelthöhe für zu Unrecht erwirkte Gegendarstellungen nach dem Mediengesetz neu zu regeln. Anlass dafür ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs.
Im Justizausschuss begrüßten alle Fraktionen, dass es künftig einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Hass im Netz gibt. Allerdings stimmten vorerst nur ÖVP, SPÖ und Grüne für den Gesetzentwurf. Die Zeit sei zu kurz gewesen, um diesen ausreichend zu prüfen, hielten die NEOS fest. Die FPÖ äußerte in Bezug auf „Red Flags“ Bedenken, die sie als mit der Europäischen Grundrechtscharta unvereinbar wertete.
EU-EMISSIONSHANDELSRICHTLINIE UND EU-CO2-GRENZAUSGLEICH
Mit einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen soll die Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. So soll etwa zusätzlich zu ETS-1 ein zweites EU-Handelssystem für Emissionszertifikate, und zwar für Emissionen in den Gebäude- und Straßenverkehrssektoren sowie in zusätzlichen Sektoren (ETS-2), eingeführt werden. Für den Vollzug der EU-Verordnung zum CO2-Grenzsausgleichssystem bzw. dem sogenannten „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (kurz CBAM) soll zugleich das „CBAM-Vollzugsgesetz 2023“ erlassen werden. Der EU-Mechanismus CBAM normiert einen CO2-Grenzausgleich für die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittländern aus CO2-intensiven Industrien. Ziel ist es, damit unter anderem zu verhindern, dass die Bemühungen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch einen Anstieg der Emissionen außerhalb der EU-Grenzen zunichtegemacht werden, indem die Produktion in Länder verlagert wird, in denen die Klimaschutzmaßnahmen weniger ambitioniert sind (sogenanntes Carbon Leakage).
Für den Antrag sprachen sich die Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen aus. Seitens der Opposition wurde die Form der kurzfristigen Vorlage der komplexen Materie als Initiativantrag kritisiert. Die SPÖ brachte daher einen Antrag auf Ausschussbegutachtung ein, der allerdings gegen die Stimmen von ÖVP und Grünen in der Minderheit blieb. Energieministerin Leonore Gewessler erläuterte diesbezüglich, dass einige der Bestimmungen EU-rechtlich bereits am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.
AUS VON GASHEIZUNGEN IM NEUBAU
Ein Gesetzesentwurf für ein künftiges Verbot von Gasheizungen in neu errichteten Bauten passierte den Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS. Im Plenum des Nationalrats ist für diese Materie eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Alle drei Oppositionsparteien wollen ihre Zustimmung allerdings davon abhängig machen, ob und welche Änderungen es bis zur Plenarsitzung noch geben werde.
Den rechtlichen Rahmen für ein Verbot von Gasheizungen im Neubau schlägt Energieministerin Leonore Gewessler konkret mit einem aktuellen Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) vor. Während das seit 2020 bestehende Ölkesseleinbauverbot auf zentrale Anlagen abzielt, soll nunmehr die Unzulässigkeit des Einbaus in neuen Baulichkeiten auf sämtliche Anlagen ausgeweitet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können – also etwa auch auf dezentrale Gasheizungen und nicht-qualitätsgesicherte Fernwärme. Mit diesem Einbauverbot im Neubau soll sichergestellt werden, dass der Nachschub von potenziell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen verhindert wird und der derzeitige Anlagenbestand nicht weiter anwächst. Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind in der Vorlage Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Regelungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes sollen zugleich in das neue EWG übergeleitet werden.
Für den Austausch und die Umstellung von bestehenden auf klimafreundliche Heizungsanlagen wiesen etwa die Grünen darüber hinaus auf das aufgestockte und verbesserte Förderungsbudget im jüngst beschlossenen Budget hin. Damit würden beim Umstieg 75 % gefördert bzw. bei den untersten Einkommen bis zu 100 %.
ZWECKZUSCHUSS AN LÄNDER FÜR HEIZUNGSUMSTIEG UND THERMISCHE SANIERUNG
ÖVP und Grüne sprachen sich im Ausschuss außerdem für einen Zweckzuschuss von je 50 Mio. € für die Jahre 2024 und 2025 an die Länder aus. Mit einem Abänderungsantrag konkretisierten die Koalitionsparteien im Ausschuss die inhaltliche Ausrichtung der entsprechenden Förderungen, die damit auf den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und auf thermisch-energetische Sanierung abzielt. Der Zweckzuschuss soll die Länder bei der Gewährung der einschlägigen Förderungen unterstützen und somit zur Zielerreichung der Dekarbonisierung des Gebäudesektors beitragen. Eine der Voraussetzung für die Gewährung der Zweckzuschüsse ist, dass das Land seine Fördersätze für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen jedenfalls nicht verringert.
ERNEUERBAREN-FÖRDERPAUSCHALE SOLL AUCH 2024 AUSGESETZT BLEIBEN
ÖVP und Grüne haben im Wirtschaftsausschuss für Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und im Ökostromgesetz gestimmt, wodurch unter anderem für kommendes Jahr weiterhin die Erneuerbaren-Förderpauschale ausgesetzt bleiben soll. Im Plenum des Nationalrats ist für die Materie eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Oppositionsparteien konnten im Ausschuss durchwegs einigen Punkten der Novelle etwas abgewinnen, äußerten aber auch Kritikpunkte und Fragen.
Konkret soll aufgrund der nach wie vor hohen Strompreise, der inflationsanheizenden Wirkung und der damit zusammenhängenden hohen finanziellen Belastung von Endverbraucher:innen etwa die Einhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags auch für 2024 ausgesetzt werden. Um die im EAG festgelegten Ausbauziele dennoch zu erreichen und damit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter zu reduzieren, werden laut Erläuterungen zur Finanzierung der entsprechenden Förderungen nach dem EAG und dem ÖSG für 2024 Mittel im Rahmen des Bundesbudgets zur Verfügung gestellt.
Mit Ergänzungen im EAG soll außerdem die Transparenz der Preise für Fernwärme bzw. Fernkälte erhöht werden, indem der E-Control im Rahmen der Preismeldungen bessere Möglichkeiten für die Prüfung eingeräumt werden und eine Darstellung der Tarife im Tarifkalkulator erfolgen soll. Weitere Anpassungen im EAG betreffen Förderregeln wie etwa zur Verlängerungsmöglichkeit der Inbetriebnahmefrist für Windkraftanlagen mit einer Standorthöhe von über 1.000 Metern. Für sogenannte innovative Photovoltaikanlagen (z.B. gebäudeintegrierte) soll die Förderhöchstgrenze künftig 45 % der Investitionskosten betragen, zuzüglich der Zuschläge für kleine und mittlere Unternehmen. Für nicht innovative Photovoltaikanlagen soll die Höhe der Investitionsförderung hingegen wie bereits bisher mit maximal 30 % der Investitionskosten beschränkt sein, ebenso für Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Biomasse-Anlagen.
Die Änderungen im Ökostromgesetz betreffen Betreiber von Ökostromanlagen und ihre Möglichkeit, den in das öffentliche Netz eingespeisten Ökostrom zum Marktpreis gemäß ÖSG vergütet zu bekommen. Aufgrund der derzeit sehr dynamischen Entwicklung der Strompreise ergeben sich dabei erhebliche finanzielle Unsicherheiten sowie finanzielle Risiken für die Ökostromabwicklungsstelle, wie Energieministerin Gewessler erläuterte. Um dieses Vermarktungsrisiko zu minimieren, soll für entsprechende Marktpreisverträge eine Deckelung der Vergütung eingeführt werden, indem die auszuzahlende Vergütung nicht über den tatsächlich erwirtschaftbaren Day-Ahead-Preisen liegt. Geregelt werden soll dabei, in welchen Fällen die Deckelung zur Anwendung gelangen soll. Auch wird etwa die konkrete Berechnung der für die Deckelung relevanten mengengewichteten Day-Ahead-Stundenpreise festgelegt, wobei als Untergrenze 60 % des Marktpreises vorgesehen werden sollen.
STROMKOSTEN- UND NETZKOSTENZUSCHUSS
Ein Antrag von ÖVP und Grünen enthielt zum Stromkostenzuschussgesetz hinsichtlich Stromkosten- und Netzkostenzuschuss vorerst nur redaktionelle Anpassungen aufgrund zwischenzeitiger Novellierungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes sowie des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Mit einem im Wirtschaftsausschuss dazu eingebrachten Abänderungsantrag der Koalitionsparteien soll festgehalten werden, dass die Energieministerin, der Wirtschaftsminister und der Landwirtschaftsminister bei der Festlegung der vorgesehenen pauschalen Abgeltung der Netzbetreiber und Lieferanten durch Verordnung eingebunden sind. Etwa die SPÖ ortete im Ausschuss in der Vorlage eine sogenannte „Trägerrakete“, zu der weitere Inhalte noch folgen könnten.
ÖBB-RAHMENPLAN FÜR 2024-2029
Im Verkehrsbereich werden die Abgeordneten unter anderem über den ÖBB-Rahmenplan diskutieren, den Ministerin Leonore Gewessler vorgelegt hat. Der Plan ist auf sechs Jahre ausgelegt und wird jährlich aktualisiert. Im Zeitraum von 2024 bis 2029 sollen Investitionen in der Höhe von rund 21,15 Mrd. € für den Ausbau der Schieneninfrastruktur getätigt werden – um rund 2,15 Mrd. € mehr als im vorhergehenden Rahmenplan vorgesehen. Wie die Verkehrsministerin im Ausschuss erläuterte, ergibt sich die Erhöhung vor allem aus Anpassungen der Investitionsquoten an die aktuelle Projekt- und Preisentwicklung. Die Umsetzungsschwerpunkte liegen weiterhin auf dem Bau des Brennerbasistunnels (BBT), der Fertigstellung der viergleisigen Weststrecke zwischen Wien und Wels und der Errichtung des Systems Südbahn. Neue Projekte sind die Neubaustrecke Neumarkt – Köstendorf – Salzburg, der Ausbau der Strecke Werndorf – Spielfeld, der zweigleisige Ausbau der Strecken Nettingsdorf – Rohr-Bad Hall, Herzogenburg – St. Pölten sowie die Attraktivierung der Ossiacherseebahn. Darüber hinaus sollen Bahnhöfe und Haltestellen neu gebaut bzw. modernisiert und barrierefrei gemacht und große Güterterminals erweitert oder neu gebaut werden.
STRASSENBAHN IN GRAZ
In Graz ist eine Errichtung von Straßenbahnausbauvorhaben im Zeitraum 2022 bis 2027 vorgesehen. Die Gesamtkosten in Höhe von 76,33 Mio. € sollen je zur Hälfte vom Bund und von der Gemeinde Graz getragen werden. Der Finanzierungsbeitrag des Bundes für den Errichtungszeitraum beträgt damit rund 38,17 Mio. €. Weil mit Kommunen keine 15a-Vereinbarungen abgeschlossen werden können, wird die finanzverfassungskonforme Umsetzung der Zuschussleistung des Bundes in diesem Fall auf Grundlage eines eigenen Zweckzuschussgesetzes geregelt, das dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorliegt. Wie den Erläuterungen zum Gesetz zu entnehmen ist, hat die Gemeinde Graz den in diesem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen bereits mit Beschluss des Stadtsenats vom 27. Jänner 2023 zugestimmt. Im Verkehrsausschuss stimmten die Abgeordneten einhellig für den Zweckzuschuss.
VERWALTUNGSVEREINFACHUNGEN BEI HALTESTELLENGENEHMIGUNGEN
Eine Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes zielt im Wesentlichen auf Verwaltungsvereinfachungen bei Haltestellengenehmigungen für nicht-kommerzielle Verkehrsdienste ab, die im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge bestellt werden. So sollen die Haltestellengenehmigungen künftig automatisch auf neue Konzessionsinhaber:innen übergehen können. Das verringere den Verwaltungsaufwand und erspare den Unternehmen Kosten. Bisher war bei jeder Neuerteilung einer Konzession ein Verfahren zur Neugenehmigung notwendig. Auch die Erteilung von Mitbenützungsgenehmigungen soll teilweise entfallen. Die Novelle nimmt weiters die Möglichkeit der Bestellung von Sammeltaxis über Kommunikationsdienste auf und sieht eine Flexibilisierung der Betriebszeiten vor. Der Verkehrsausschuss gab einstimmig grünes Licht für die vorgesehenen Änderungen.
VERHINDERUNG VON MAUTUMGEHUNG
Wenig Chance auf Erfolg dürfte hingegen ein neuerlicher Vorstoß der Sozialdemokrat:innen zur Vermeidung von Mautumgehung haben. Sie wollen, dass die Landeshauptleute auf bestimmten Abschnitten von Straßen, die keine Bundesstraßen sind, eine fahrleistungsabhängige und zeitabhängige Maut festlegen dürfen. Damit könnte aus ihrer Sicht die Entstehung von Umgehungsverkehr bei Mautstrecken verhindert werden. Im Verkehrsausschuss stimmte nur die SPÖ für ihren Antrag.
AUSZAHLUNG DES KLIMABONUS
Bei der Auszahlung des Klimabonus soll die Anzahl an Bank-Überweisungen gegenüber der postalischen Übermittlung von Gutscheinen erhöht werden. Dies sieht ein Antrag von ÖVP und Grünen zur Änderung des Klimabonusgesetzes vor. Um die Datenbasis zu verbessern und mehr Kontodaten von Bezieher:innen zu erhalten, soll der/die Bundeskanzler:in künftig die Daten von Personen, die eine wiederkehrende Geldleistung vom Bund beziehen, zur Auszahlung des Klimabonus zur Verfügung stellen. Der Antrag wurde im Umweltausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.
FÜNF-PARTEIEN-ANTRAG ZUM AKW KRŠKO
Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten im Umweltausschuss mit einem Fünf-Parteien-Antrag gegen den geplanten Ausbau des Atomkraftwerks Krško und für die Stilllegung des „störanfälligen bestehenden Reaktorblocks“ in Slowenien aus. Sie argumentierten mit dem Erdbebenrisiko in der Region und der dafür mangelhaften Bauweise und Technik des bestehenden AKW. Umweltministerin Leonore Gewessler bedankte sich für den einstimmigen Beschluss, da dieser die diesbezüglichen Bemühungen Österreichs sowohl auf bilateraler als auch auf europäischer Ebene unterstütze. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu/kar
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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