Wöginger: Leistung soll sich wieder lohnen – späterer Pensionsantritt wird attraktiver

Wöginger: Leistung soll sich wieder lohnen – späterer Pensionsantritt wird attraktiver

Mehr Mittel für den Pflegefonds und Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung

„Wir wollen Anreize für mehr und längeres Arbeiten setzen. Es soll sich künftig lohnen, wenn man später in Pension geht oder neben der Pension weiterarbeitet. Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels ist dies ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“, unterstreicht heute, Donnerstag, ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger eine Maßnahme im Sozialausschuss.

„Für jene, die nach dem Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten, entfallen künftig die Pensionsversicherungsbeiträge des Dienstnehmers bzw. der Dienstnehmerin. Das sind 10,25 Prozent bis zu einem Verdienst der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Für 2024 entspricht das 1.036,88 Euro monatlich und damit jährlich rund 1.200 Euro Ersparnis an Pensionsversicherungsbeiträgen. Wenn man hingegen die Pension nicht mit dem gesetzlichen Antrittsalter in Anspruch nimmt, sondern ohne sie zu beziehen weiterarbeitet, gebührt bislang ein Bonus von 4,2 Prozent pro Jahr. Dieser Bonus wird auf 5,1 Prozent erhöht. Für eine Pension von 2.200 Euro bedeutet das ein höheres Lebenspensionseinkommen von gut 20.000 Euro, wenn drei Jahre länger gearbeitet wird. Wer dem Arbeitsmarkt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinaus also freiwillig länger erhalten bleibt, muss gerecht entlohnt werden. Das sind wir den Menschen schuldig“, so Wöginger weiter.

Außerdem gibt es steuerliche Verbesserungen bei den Überstunden:_ „_Für uns ist klar, wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein. Viele Beschäftigte müssen zurzeit Überstunden machen, weil einfach die Fachkräfte fehlen – wie beispielsweise im Sicherheits- oder im Pflegebereich. Mit 1. Jänner werden 18 Überstunden im Ausmaß von 200 Euro steuerfrei gestellt. Zusätzlich werden die Freibeträge für alle Erwerbstätigen bei sogenannten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG) von 360 auf 400 Euro valorisiert. Ein klarer Erfolg für alle leistungsbereiten Menschen in unserem Land.“

Auch Teilzeitbeschäftigte profitieren von neuen Regelungen._ „_Wenn der Betrieb eine Vollzeitstelle ausschreibt, haben Teilzeitbeschäftigte künftig einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine rechtzeitige Information. Kommt der Betrieb dieser Vorgabe nicht nach, kann ein Schadenersatz von 100 Euro pro Monat geltend gemacht werden.“

Der Klubobmann verwies zudem auf den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern sowie Gemeinden. So hat man sich auch auf eine höhere Dotierung des Pflegefonds und eine Aktualisierung der Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung geeinigt. Konkret hat die Regierung mit den Ländern vereinbart, den Pflegefonds von derzeit 455,6 Millionen auf 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 aufzustocken und ab 2025 abzusichern.

Bei der Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung ist vorgesehen, den bestehenden Kostenschlüssel – 60 Prozent der Förderungen trägt der Bund, 40 Prozent übernehmen die Länder – für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 fortzuschreiben. Außerdem werden die Förderbeträge an die geltenden Richtlinien des Sozialministeriums angepasst, wobei diese aktuell bei 800 Euro im Falle einer Betreuung durch selbstständige 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuer und bei 1.600 Euro im Falle einer Anstellung der Betreuungskräfte liegen. Ebenso wird berücksichtigt, dass Unterstützungsleistungen für die 24-Stunden-Betreuung mittlerweile unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt werden.

„Österreich ist ein sozialer Wohlfahrtsstaat und auch nach der Krisensituation ein Land, in dem jenen geholfen wird, die es nötig haben“, so der Klubobmann abschließend. (Schluss)

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
+43 1 401 10-4439 bzw. +43 1 401 10-4432
http://www.oevpklub.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender