Überabeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) tritt in Kraft
Überabeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) tritt in Kraft
18-monatige Umsetzungsfrist startet
Mit 20. November 2023 tritt die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable-Energy-Directive, RED III) der Europäischen Union in Kraft.
Für den Großteil der neuen Bestimmungen gilt eine 18-monatige Übergangsfrist. Das bedeutet die Mitgliedsstaaten haben anderthalb Jahre Zeit die RED III in nationales Recht zu implementieren. In Österreich bedeutet das einen Eingriff in verschiedene Gesetzesmaterien und voraussichtlich auch den Beschluss neuer Gesetze, wie Dr. Eva Talic, Generalsekretärin der IG Holzkraft betont: „Die RED III enthält sehr detaillierte Bestimmungen, vor allem hinsichtlich Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien, die nicht in bestehende Gesetze, wie etwa das EAG, aufgenommen werden können. Hier wird es neue Gesetzesinitiativen brauchen, zum Beispiel das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz.“
Die IG Holzkraft begrüßt die neue Richtlinie, die eine große Chance für den Ausbau Erneuerbarer Energien europaweit darstellt. Eine möglichst rasche Umsetzung in nationales Recht wäre hierbei wünschenswert. „Je schneller die RED III in nationales Recht umgesetzt wird, desto besser. Das gilt sowohl für sehr positiv besetzte Themen, wie die schnelleren Genehmigungsverfahren, als auch für eher herausfordernde Themen, wie die überarbeiteten Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse“, hält Talic fest und ergänzt: „Je früher es Rechtssicherheit in allen Bereichen gibt, desto schneller können auch die betroffenen Unternehmen mit der Umsetzung anfangen.“ Beim Thema Nachhaltigkeit bedeutet das, die Möglichkeit zeitnah den Zertifizierungsprozess zu starten, um die Nachhaltigkeit nachzuweisen. Eine rasche rechtliche Umsetzung mit längeren Übergangszeiten ist gegenüber einer verzögerten und dafür zeitkritischen Implementierung deutlich zu bevorzugen.
Bianca Bauer
IG Holzkraft
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