Parlament: TOP im Nationalrat am 21. November 2023
Parlament: TOP im Nationalrat am 21. November 2023
Budget 2024, Budgetbegleitgesetz, Bundesfinanzrahmen, Progressionsabgeltung, Chip-Gesetz, ÖBB-Vorbelastungen
Nach sechstägigen Beratungen im Budgetausschuss werden morgen Dienstag, dem 21. November, im Nationalrat die finalen Verhandlungen über das Budget 2024 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 beginnen. Den Auftakt am Dienstag machen das Budgetbegleitgesetz und weitere budgetrelevante Vorlagen. Insgesamt wollen die Regierungsparteien in diesem Zusammenhang 30 Gesetze novellieren und neun neue Gesetze beschließen, wobei unter anderem die Schaffung 100 zusätzlicher ärztlicher Kassenstellen, eine Ausweitung der Steuerbegünstigung von Überstunden, die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags und eine vollständige Rehabilitierung und Entschädigung von Homosexuellen vorgesehen sind. Auch Eingriffe in Pensionsansprüche von OeNB-Bediensteten und ehemaligen AUA-Mitarbeiter:innen sowie eine deutliche Aufstockung der Umweltförderungen stehen zur Diskussion.
Für den Bahnausbau und die Förderung der Chip-Produktion sind budgetäre Vorbelastungen in Milliardenhöhe in Aussicht genommen.
Anschließend starten die Beratungen über den Budgetentwurf, wobei zunächst über das Budget der Obersten Organe und des Bundeskanzleramts sowie über die Ausgaben für den Öffentlichen Dienst und den Sport verhandelt wird. Darauf folgen die Budgetuntergliederungen Kunst und Kultur, Inneres, Fremdenwesen, Justiz und Äußeres. Die Schlussabstimmungen zum Budget 2024 sind für Donnerstagabend anberaumt. Die Sitzung am Dienstag beginnt um 9.00 Uhr.
BUDGETBEGLEITGESETZ 2024
Allein im Budgetbegleitgesetz 2024 sind 31 Gesetzesvorhaben der Regierung mit budgetrelevanten Auswirkungen gebündelt, wobei die Themenpalette sehr breit ist und von der Schaffung 100 neuer ärztlichen Kassenstellen über eine deutliche Aufstockung der Fördermittel für klimafreundliche Heizanlagen bis hin zur Sanierung und Neugestaltung der KZ Gedenkstätte Gusen reicht.
Die neuen ärztlichen Vertragsstellen sollen in bestimmten Fachbereichen wie Allgemeinmedizin, Gynäkologie und Kinder- und Jugendheilkunde geschaffen werden. Zudem ist im Gesundheitsbereich ein Startbonus von bis zu 100.000 € für schwer zu besetzende Kassenpraxen vorgesehen. Um klinisch-psychologische Behandlungen auf Krankenschein zu ermöglichen, stellt die Regierung in den Jahren 2024 und 2025 bis zu 75 Mio. € bereit.
Im Umweltbereich sollen nicht nur Heizungstausch und thermische Sanierung stärker gefördert werden, sondern auch Kreislaufwirtschaft und Flächenrecycling. Außerdem werden kleine Photovoltaikanlagen auf Wohn- bzw. öffentlichen Gebäuden bis Ende 2026 von der Umsatzsteuer befreit und die Altlastensanierungsbeiträge um 15 % angehoben.
Im Bereich Arbeitsmarktpolitik bringt das Budgetbegleitgesetz unter anderem eine Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte um drei Prozentpunkte (auf 19,4 %) sowie eine Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf 5,9 %. Damit werden Dienstgeber:innen und Arbeitnehmer:innen grundsätzlich jeweils nur noch 2,95 % statt wie bisher 3 % zahlen müssen. Für Lehrlinge ist eine Beitragsreduktion von 2,4 % auf 2,3 % geplant.
Weiters in Aussicht genommen werden Zahlungen an die Wirtschaftskammer zur Kompensation von Einnahmeausfällen durch entfallende Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen, eine Aufstockung der Bundeshaftungen für AWS-Garantien für inländische Investitionen von Unternehmen sowie eine spezifische Risikovorsorge im Ausfuhrförderungsgesetz für absehbare Schäden aus der Übernahme von Bundeshaftungen für Projekte in der Ukraine. Außerdem wird es für die Bundesmuseen, die Bundestheater, die AGES, das Umweltbundesamt, den Waldfonds, das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft sowie für außerschulische Jugendarbeit mehr Budgetmittel geben. Die Spanische Hofreitschule und dieInternationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) werden 2024 erstmals eine Basisförderung erhalten.
Ein spezielles Gesetz regelt die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden. Für jedes aufgehobene Urteil ist demnach eine einmalige Entschädigungszahlung von 3.000 € vorgesehen. Dazu kommen 1.500 € für jedes angefangene Jahr Freiheitsentzug. Auch für eingeleitete – und später eingestellte – Ermittlungsverfahren sowie für besondere berufliche, wirtschaftliche oder gesundheitliche Nachteile wird es Pauschalentschädigungen geben.
Im Budgetausschuss gab es für die einzelnen Vorhaben unterschiedliche Mehrheiten. So wurde das Rehabilitierungsgesetz und die Novelle zum Gedenkstättengesetz nur von der FPÖ abgelehnt, die gegen die gesamte Sammelnovelle stimmte. Die SPÖ unterstützte außerdem u.a. die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte sowie die zusätzlichen Mittel für die Bundestheater, die Bundesmuseen, die AGES und die außerschulische Jugendförderung. Die NEOS trugen die massive Aufstockung der Umweltförderungen – inklusive jener für Heizungstausch und thermische Sanierung – mit. Die Kosten für das gesamte Gesetzespaket werden mit 764 Mio. € im Jahr 2024 und 888 Mio. € im Jahr 2025 angegeben.
PROGRESSIONSABGELTUNGSGESETZ MIT INFLATIONSANPASSUNG FÜR 2024
Im Zuge der im Jahr 2022 beschlossenen Abschaffung der kalten Progression wurde festgelegt, dass die Tarifstufen für die Lohn- und Einkommensteuer jedes Jahr automatisch zu zwei Drittel an die Inflation angepasst werden. Mit dem verbleibenden Drittel sollen weitere Entlastungsmaßnahmen vorgenommen werden. Das Progressionsabgeltungsgesetz 2024, das im Budgetausschuss von ÖVP, Grünen und FPÖ befürwortet wurde, legt nun fest, wie die für das nächste Jahr zur Verfügung stehende Summe verteilt wird. Dabei geht es um einen Betrag von 1,184 Mrd. €. Insgesamt beträgt das Entlastungsvolumen für die Steuerzahler:innen durch die Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2024 3,655 Mrd. €.
Konkret soll laut Gesetz eine abgestufte Anpassung der Tarifstufen für die Lohn- und Einkommensteuer erfolgen, wobei die erste Tarifstufe um 9,6 % angehoben wird. Damit steigt die jährliche Grenze für die Lohnsteuerpflicht von 12.756 € auf 13.981 €. Selbstständige Einkünfte werden 2024 bis 12.816 € steuerbefreit sein. Die Absetzbeträge – inklusive Negativsteuer – werden um 9,9 % angehoben. Die weiteren Maßnahmen betreffen etwa die Erhöhung des Gewinnfreibetrags und des Kindermehrbetrags, die Verlängerung der steuerlichen Homeoffice-Regelungen sowie die Ausweitung der Steuerfreiheit für betriebliche Kinderbetreuung und für Kinderbetreuungszuschüsse des Dienstgebers. Zudem sollen vorübergehend 18 Überstunden – statt zehn – steuerbegünstigt werden.
VORBELASTUNGEN FÜR ÖBB UND VERKEHRSDIENSTE
Die Genehmigung von Vorbelastungen für ÖBB-Investitionen wird jährlich rollierend verlängert. Laut dem diesjährigen Gesetzentwurf soll die Verkehrsministerin budgetäre Vorbelastungen für die Finanzjahre 2024 bis 2029 im Umfang von insgesamt 65,176 Mrd. € für den Bau, die Instandhaltung, den Betrieb und die Bereitstellung der Schieneninfrastruktur übernehmen. 56,970 Mrd. € davon betreffen Investitionen bei der Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans, die restlichen 8,206 Mrd. € können für Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung verwendet werden.
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