Bundesrat fixiert CO2-Bepreisung als Teil der LKW-Maut sowie Eintagesvignette

Bundesrat fixiert CO2-Bepreisung als Teil der LKW-Maut sowie Eintagesvignette

Grünes Licht auch für Rechtsgrundlage für Photovoltaikanlagen an Bundestraßen und Maßnahmenpaket zur Gasversorgungssicherheit

Mehrheitlich sprach sich der Bundesrat heute dafür aus, dass in Zukunft auch die CO2-Emissionen bei der LKW-Maut zu berücksichtigen sind. Als Teil der Maßnahmen gegen die Teuerung wird es zudem 2024 keinen Preisanstieg der PKW-Vignette geben. Zusätzlich wird eine Eintagesvignette geschaffen und eine fixe Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen eingeführt.

Einstimmig befürwortete die Länderkammer eine Anhebung des Anteils der Maut-Einnahmen der ASFINAG, die zur Finanzierung von Umweltmaßnahmen dienen, auf 3 %. Zudem werden Photovoltaikanlagen, die unmittelbar an Bundestraßen liegen, laut Bundesstraßengesetz künftig als Bestandteile der Straßenanlage gezählt.

Neben einem Maßnahmenpaket zur Gasversorgungssicherheit sprachen sich die Bundesrät:innen auch für eine Adaptierung der gesetzlichen Grundlagen für die „Stiftung Forum Verfassung“ aus. Einstimmig nahm der Bundesrat den Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für 2022 zur Kenntnis.

GEWESSLER: MAUT-PAKET SETZT WEITERE WICHTIGE SCHRITTE FÜR KLIMANEUTRALITÄT

Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des ASFINAG-Gesetzes setzt Österreich konkret die neue EU-Wegekostenrichtlinie um. Das neue Preissystem für die fahrleistungsabhängige Maut gilt für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse und wird von 2024 bis 2026 stufenweise angepasst. Im kommenden Jahr wird zudem auf eine Inflationsanpassung der PKW-Vignette verzichtet und unter anderem auch eine Eintagesvignette geschaffen.

Bisher ist die ASFINAG außerdem gesetzlich verpflichtet, 1 % der Netto-Mauteinnahmen an die Bundesländer für Umweltmaßnahmen in vom Transitverkehr besonders betroffenen Gebieten weiterzugeben. Da der Finanzierungsbedarf für solche „lebensverbessernde“ Maßnahmen allerdings stark gestiegen ist, wird dieser Satz gemäß eines Antrags von ÖVP und Grünen nun auf 3 % erhöht. Die Mittel werden zweckgebunden und sollen für Maßnahmen zur Verbesserung des Lärm- und Emissionsschutzes, für die Stärkung des Umweltschutzes in den jeweils betroffenen Regionen, für Verbesserungen der Verkehrssicherheit, für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, zur Reduktion der gesamten Verkehrsbelastung und für Investitionen in Radwege eingesetzt werden.

Durch eine weitere Initiative der Regierungsparteien zum Bundesstraßengesetz werden künftig Photovoltaikanlagen in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn in die Aufzählung jener Anlagen aufgenommen, die als Bestandteile einer Bundesstraße gelten.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler unterstrich, dass mit dem Paket drei weitere Schritte für die Verbesserung der Lebensqualität und für den Klimaschutz gesetzt werden. So könne nun erstmals bei der LKW-Maut die Fahrleistung berücksichtigt werden, wodurch der Anreiz für einen Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge weiter steige. Zu Anmerkungen von Daniel Schmid (SPÖ/T) meinte Gewessler, es werde zudem sehr intensiv daran gearbeitet, jene, die den Brenner als Umweg nutzen, wieder auf andere Alpenquerungen zu verlagern. Was die sogenannte „Lebensverbesserungsabgabe“ betrifft, die von 1 % auf 3 % erhöht wird, würde diese insbesondere den betroffenen Autobahngemeinden zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Photovoltaik stelle die vorliegende Maßnahme eine sehr wirkungsvolle dar, den Photovoltaik-Ausbau mit Leben zu erfüllen.

Schmid hatte den Gesetzesvorschlag als enttäuschend bezeichnet und kritisiert, dass Österreich bei der CO2-Bepreisung den Handlungsspielraum der Wegerichtlinie nach oben hin nicht ausnutze. Es gehe hier auch um Kostenwahrheit und Chancengleichheit zwischen Schiene und Straße. Diese sieht er durch den vorliegenden, aus seiner Sicht geringen CO2-Zuschlag, als nicht gegeben an. Die Schmerzgrenze sei in Tirol durch die „unerträgliche Verkehrslawine“ jedenfalls bereits erreicht.

Adi Gross (Grüne/V) entgegnete Schmid, dass die Mittel dieser Bundesregierung für den Schienenausbau die mit Abstand höchsten seien, die jemals in den Ausbau des Schienenverkehrs investiert worden seien. Mit der CO2-Bepreisung setze die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Ökologisierung und gegen die Benachteiligung der Schiene. Mit der Eintagesvignette werde zudem dem „Fluchtverkehr“ über Bundesstraßen entgegengewirkt, so Gross. Er widersprach Schmid auch hinsichtlich der Mauttarife in Deutschland, die selbst mit der nunmehrigen Anhebung noch deutlich höher seien als hierzulande.

Michael Bernard (FPÖ/N) wiederum befürchtet, dass die Kosten für die LKW-Maut an Konsument:innen weitergegeben werden und damit die Teuerungsspirale weiter angetrieben werde. Er könne daher die Position der SPÖ nicht nachvollziehen, die österreichische Maut noch weiter erhöhen zu wollen. Belastet sieht Bernard außerdem Klein- und Mittelbetriebe und meinte, Österreich müsse nicht immer „Musterschüler“ spielen, wenn es um die Umsetzung von EU-Vorgaben geht. Die Maßnahmen zur Photovoltaik sehe er hingegen positiv, zumal ein Ausbau neben der Autobahn besser sei als im Grünland.

Als einen guten Kompromiss und praxistaugliche Lösung bezeichnete Silvester Gfrerer (ÖVP/S) die Änderungen für die Mautgebühren. Gerechtfertigt sei auch die moderate Erhöhung von 1 % auf 3 % für Umweltmaßnahmen. Mit den Maßnahmen für die Photovoltaik sollte es aus seiner Sicht zu einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung in Genehmigungsverfahren kommen. Es brauche auch weitere Anstrengungen, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen, räumte er ein. Das stelle aber eine EU-weite Herausforderung dar und sei zudem eine Kostenfrage.

MASSNAHMENPAKET ZUR GASVERSORGUNGSSICHERHEIT

Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit hat die Länderkammer eine Erweiterung der Speicherverpflichtungen der Gasversorger für geschützte Kund:innen wie etwa Haushalte und soziale Einrichtungen von grundsätzlich 30 auf 45 Tage befürwortet. Der Zeitraum verkürzt sich durch einen entsprechenden Nachweis auf die bisherigen 30 Tage, wenn die vorzuhaltenden Gasmengen ausschließlich nicht-russischer Herkunft sind. Zudem wird die Geltungsdauer der strategischen Gasreserve bis 1. April 2026 verlängert. Mit dem Paket soll es außerdem Kund:innen erleichtert werden, beim Gas auf preiswertere Standardprodukte zu wechseln.

VOLKSANWALTSCHAFT VERZEICHNETE 2022 HÖCHSTES BESCHWERDEAUFKOMMEN

23.958 Beschwerden – so viele wie nie zuvor in ihrem 45-jährigen Bestehen – wurden im Jahr 2022 an die Volksanwaltschaft herangetragen. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans für Missstände in der öffentlichen Verwaltung hervor, der heute im Bundesrat diskutiert und einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Die Krisen der letzten Jahre hätten den Informations- und Unterstützungsbedarf der Menschen erhöht, zugleich hätten sich finanzielle Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Justiz und bei der Polizei weiter verschärft, heißt es darin. Die meisten Beschwerden betreffen den Sozialbereich, vor allem das Ausbleiben der Zustellung von COVID-19-Absonderungsbescheiden. Bemängelt wird ferner die lange Bearbeitungsdauer von Kostenerstattungen bei der Krankenkasse. Von Beschwerdewellen wird in Bezug auf den Klimabonus und den Energiekostenausgleich berichtet.

Ein in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ für eine allgemeine Evaluierung der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine massive Aufstockung der Ressourcen in diesem Bereich blieb in der Minderheit.

„STIFTUNG FORUM VERFASSUNG“

Mit der vor kurzem beschlossenen Einrichtung der „Stiftung Forum Verfassung“ verfolgt die Politik das Ziel, die Bedeutung der Bundesverfassung und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und das Verfassungswissen zu verbessern. Die nunmehrige Gesetzesnovelle, die von der Länderkammer heute einhellig befürwortet wurde, sieht vor, die Bestimmungen zur Arbeitsweise des Vorstands und des Kuratoriums der Stiftung zu präzisieren. Das betrifft etwa deren Beschlussfähigkeit bei Abwesenheit einzelner Mitglieder. Auch die Übertragung von Stimmrechten, Beschlüsse per Video- bzw. Telefonkonferenz sowie Umlaufbeschlüsse werden ermöglicht. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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