WKNÖ-Ecker zu EK 2-Voranmeldung: Kommt endlich die versprochene Hilfe?
WKNÖ-Ecker zu EK 2-Voranmeldung: Kommt endlich die versprochene Hilfe?
Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) ab sofort möglich – Notwendige Richtlinie weiterhin nicht veröffentlicht – Auszahlung muss so rasch als möglich starten.
„Mit dem Start der Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 wurde ein wichtiger Schritt für die niederösterreichischen Betriebe gesetzt. Es ist die Frage, ob jetzt endlich die versprochene Hilfe kommt? Denn Grund zur Freude ist das noch nicht. Wann die Auszahlung der Energiehilfen erfolgt, ist nämlich immer noch fraglich“, gibt Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ, zu bedenken. Damit die Auszahlung des Energiekostenzuschuss 2 an die Betriebe erfolgen kann, wird die dafür notwendige Förderrichtlinie benötigt. „Hier braucht es dringend mehr Tempo, denn die hohen Energiekosten sind nicht mehr lange für unsere Unternehmen zu stemmen. Daher bin ich erst wirklich zufrieden, wenn das seit langem versprochene Geld bei unseren Betrieben ankommt“, fordert Ecker.
EMPFEHLUNG AN BETRIEBE: VORANMELDUNG NUTZEN
Auch wenn die Förderrichtlinie mit den genauen Details noch aussteht, gibt es seitens des WKNÖ-Präsidenten eine klare Empfehlung: „Unternehmerinnen und Unternehmer sollen jedenfalls die Voranmeldung für den EKZ 2 nutzen. Damit sind sie einer Unterstützung bei den hohen Energiekosten in diesem Jahr jedenfalls einen Schritt näher“, betont Wolfgang Ecker. Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmer können schon seit August die Energiekostenpauschale beantragen, um entsprechende Unterstützung bei den hohen Energiepreisen zu bekommen.
„Nach der Voranmeldung sind die Verantwortlichen gefordert auch rasch für die notwendige Richtlinie zu sorgen. Weitere Verzögerungen, besonders bei der Wirtschaftslage, können sich unsere Betriebe nicht leisten. Schon jetzt wissen wir, dass zehn Prozent der niederösterreichischen Betriebe ihren Fortbestand gefährdet sehen“, appelliert der WKNÖ-Präsident und ergänzt: „Hier darf es nicht um Befindlichkeiten gehen, denn es stehen Betriebe und damit die Existenzen von Selbständigen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf dem Spiel.“
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