CBD-Futtermittel-Fall: Schluss mit Existenz-Vernichtungen durch Behörden, Ämter, StaatsanwältInnen und Gerichte!

CBD-Futtermittel-Fall: Schluss mit Existenz-Vernichtungen durch Behörden, Ämter, StaatsanwältInnen und Gerichte!

Wolfgang P.A. Pöltl fordert persönliche Haftung und automatische Amtshaftung durch BehördenmitarbeiterInnen und Justiz in Millionenhöhe!

Das Rechts-Maß ist voll! Ein steirischer CBD-Futtermittelhersteller wurde von einer Behörde fälschlich, nicht nachvollziehbar und unschlüssig einer Verwaltungsübertretung beschuldigt. Da er gezwungen war sich zu verteidigen, musste er sich an einen Anwalt wenden. Das gesamte Verfahren zog sich in die Länge, der CBD-Futtermittelhersteller konnte aber letztendlich vor dem Landesverwaltungsgericht seine Unschuld beweisen. Seiner Beschwerde wurde stattgegeben und das Verfahren gegen ihn eingestellt. Die hohen Anwaltskosten darf er aber trotzdem selber tragen. Dieser Fall ist kein Einzelfall. Ein Beispiel aus der Justiz: StaatsanwältInnen schrecken nicht davor zurück Unschuldige in U-Haft werfen zu lassen und mit den unglaublichsten Tatvorwürfen zu konfrontieren. Nach monatelanger U-Haft stehen dann die Justiz-Opfer vor den RichterInnen und dürfen im Falle eines Freispruchs (bis auf einen lächerlichen Kostenersatz durch die Republik) die extrem hohen Anwaltskosten auch noch selbst tragen. Den StaatsanwältInnen, die durch völlig mangelhafte Ermittlungen und an den Haaren herbeigezogenen Tatvorwürfen nicht nur den Ruf der Unschuldigen schwerst beschädigen, dürfen auch völlig straflos und ohne Konsequenzen derart die Existenz der Unschuldigen vernichten. Auch für absurdeste Anklage-Vorwürfe (die sich die Unschuldigen – wie Tiere in der U-Haft gehalten – bieten lassen müssen) droht den StaatsanwältInnen weder eine Haftung noch irgendeine andere Konsequenz. RichterInnen, auch wenn ihre fehlerhaften, haarsträubenden Urteile vom Berufungsgericht aufgehoben werden, brauchen überhaupt keine Konsequenz zu befürchten. Während jede(r) BürgerIn dieses Landes für sein/ihr Fehlverhalten einzustehen hat und die Haftung dafür übernehmen muss, so trifft Behördenmitarbeiter (wie im gegenständlichen CBD-Futtermittel-Fall), StaatsanwältInnen, RichterInnen, aber auch fehlerhaft ermittelnde PolizeibeamtInnen, keine wie immer geartete Haftung. Diese legalisierte und oft praktizierte Existenzvernichtung ist nicht nur ein ungeheuerlicher Rechts-Skandal, sondern eines Rechtsstaates unwürdig und gehören diese menschenrechtswidrigen Skandal-Praktiken sofort abgestellt. Realjurist Pöltl fordert: Es muss endlich eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, mit welcher die Republik den unschuldig Verfolgten im Falle eines Freispruches (auch bei Obsiegen in einem Behörden-Verfahren) automatisch einen gebührenden Schadenersatz und ausreichende Wiedergutmachung für die fahrlässigen, rechtswidrigen, fehlerhaften, Verfolgungshandlungen durch Behörden und Justiz, zuspricht. Es sind nicht nur Anwaltskosten voll zu ersetzen, es ist auch die angemessene Existenzsicherung für die Behörden- und Justiz-Opfer zu gewährleisten. Warum Behörden-MitarbeiterInnen, StaatsanwältInnen, RichterInnen etc. nicht auch persönlich für ihr (oft existenzvernichtendes Fehlverhalten) persönlich haften sollten, ist weder begründbar, noch nachvollziehbar. Hier reden wir von Haftungsfragen in Millionen-Höhe. Die staatlich lizensierte Existenzvernichtung Unschuldiger muss ein Ende habe, so Pöltl. Und das gilt auch für ehrenwerte, unschuldig verfolgte CBD-Futtermittelhändler. Gerade die CBD-Branche (Cannabis im legalen Bereich) wird immer wieder Verfolgungsopfer der Behörden. Dem gehört ein Riegel vorgeschoben. Wenn Behörden/BehördenmitarbeiterInnen und die Justiz nicht mehr ohne Konsequenzen und straflos Unschuldige verfolgen dürfen, sondern (u.a. persönlich) mit der Zahlung in Höhe von Millionenbeträgen zur Rechenschaft gezogen werden, wird sich die behördliche Existenzvernichtung aufhören. Zeit wird es.

Wolfgang Pöltl
Tel.: 06641401616

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