VÖZ zu Informationsfreiheitsgesetz: „Grundsätzlich positiver Schritt“

VÖZ zu Informationsfreiheitsgesetz: „Grundsätzlich positiver Schritt“

Verlegerverband erfreut über Umsetzung einer langjährigen Forderung – Kritik an zu langer Verfahrensdauer und möglichem „Missbrauch der Missbrauchsschranke“

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) begrüßt in einer ersten Reaktion den heute von der Bundesregierung präsentierten Textentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz. „Es ist erfreulich, dass die langjährige Forderung des VÖZ nun endlich einen Schritt näher zur Umsetzung gelangt ist“, sagt VÖZ-Präsident Markus Mair.

Aber auch wenn im Vergleich zum Entwurf aus dem Jahr 2021 einige Regelungen überarbeitet wurden, gibt es aus Sicht des VÖZ noch bei zwei relevanten Punkten Klärungsbedarf. So wurde vonseiten der Bundesregierung etwa ein Vorschlag des Verbands in Bezug auf die Verkürzung der Verfahrensdauer nicht aufgegriffen. Präsident Mair: „Im Extremfall kann es auch weiterhin vorkommen, dass die Information erst nach einem Jahr oder sogar mehr erteilt wird, da die Gründe für eine etwaige Fristverlängerung bisher im Gesetzestext nicht näher definiert werden. Hier sollte jedenfalls noch nachgeschärft werden.“

Ein weiterer Kritikpunkt des VÖZ ist die Verankerung einer Missbrauchsschranke im Gesetzestext, die besagt, dass eine Information nicht erteilt werden muss, wenn der Antrag auf Information offensichtlich missbräuchlich erfolgt oder wenn bzw. soweit die Erteilung der Information die sonstige Tätigkeit des Organs wesentlich und unverhältnismäßig beeinträchtigen würde.

„Auch wenn es grundsätzlich nachzuvollziehen ist, dass der Gesetzgeber möglichem Missbrauch vorbeugen möchte, könnte diese – je nach Auslegung – negative Auswirkungen auf Auskunftsbegehren von Journalistinnen und Journalisten im Zuge ihrer Recherchetätigkeiten haben. Daher haben wir als Verband bereits 2021 angeregt, dass etwa der Arbeitsaufwand zur Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung von Unterlagen nicht als unverhältnismäßiger Aufwand gilt – dies wurde bedauerlicherweise nicht aufgegriffen“, betont VÖZ-Präsident Mair. „Es bleibt also abzuwarten, inwieweit es im nun folgenden parlamentarischen Prozess bei diesen für uns wesentlichen Punkten noch Änderungen gibt.“

Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
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