Klimaschutzministerium: 157 Projekte für Erneuerbare genehmigt

Klimaschutzministerium: 157 Projekte für Erneuerbare genehmigt

Unterstützung von Umweltprojekten mit Investitionsvolumen von rund 85 Millionen Euro durch Umweltförderung beschlossen, bestehende Förderprogramme werden angepasst.

In der 155. Kommissionssitzung der Umweltförderung im Inland wurden 173 Umweltprojekte mit einem Investitionsvolumen von rund 85 Millionen Euro und einem Förderungsbarwert von rund 23 Millionen Euro genehmigt. Durch diese Projekte können rund 52.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Der größte Teil der Projekte stammt aus dem Bereich der erneuerbaren Energieträger. Weiters waren die Anpassungen bestehender Förderungsprogramme Themen dieser Kommissionsitzung.

ANPASSUNG DER FÖRDERUNGSPROGRAMME „ERNEUERBARE PROZESSENERGIE“ UND „KLIMAFITTE GEBÄUDE FÜR SCHUTZBEDÜRFTIGE“

Das Förderungsangebot zur „ERNEUERBAREN PROZESSENERGIE“ wurde mit Beschluss in der 150. Sitzung der Umweltförderungskommission eingeführt und für Einreichungen bis zum 30.09.2023 begrenzt. Vor dem Hintergrund der nach wie vor anzustrebenden Verdrängung fossiler Energieträger bei der Deckung des Prozessenergiebedarfs in Industrie und Gewerbe wurde das Förderungsprogramm unbefristet verlängert.

Gleichzeitig wurde die Ermittlung der Förderungshöhe angepasst. In Zukunft wird die Förderung standardmäßig 30 Prozent der Investitionskosten, anstelle von bisher 45 Prozent bezogen auf die Investitionsmehrkosten betragen.

Die neuen Förderungsbestimmungen gelten für ab dem 01.10.2023 eingereichte Förderungsfälle.

Im Förderungsbereich „KLIMAFITTE GEBÄUDE FÜR SCHUTZBEDÜRFTIGE“ werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen, gefördert. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden unterstützt. Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der anfallenden Nettokosten.

Derzeit sieht das Förderungsprogramm die Vorlage der vollständigen Endabrechnungsunterlagen bis spätestens 30.06.2025 vor. Um zukünftigen Projekten, die aufgrund der langen Vorlaufzeiten für Planung, Bauverfahren und Umsetzung diese Frist nicht einhalten können, weiterhin einen Förderungsanreiz zu bieten, wurde die Fristsetzung so abgeändert, dass auch Projekte die bis spätestens 30.06.2025 eine Baufertigstellungsmeldung vorlegen, die Förderung noch in Anspruch nehmen können.

PROJEKTBEISPIEL

Ein in der 155. Kommissionssitzung behandeltes Projekt aus dem Bereich erneuerbare Energieträger – innerbetriebliche Energiezentrale ist die Destillerie Farthofer GmbH.

Die Destillerie Farthofer GmbH mit Standort in Biberbach (NÖ) betreibt eine Brennerei und beabsichtigt die Errichtung einer neuen Bio-Brennerei mit angeschlossener Mälzerei und Brauerei. Für die zentrale Wärmeversorgung des Betriebes und die Prozessenergie in der Whiskybrauerei und der Mälzerei wird ein Biomasse-Heißwasserkessel installiert, der mit regionalen Waldhackgut befeuert wird.

Im Rahmen der Projektumsetzung werden zahlreiche Maßnahmen in der neuen Mälzerei und Brennerei gesetzt, um einerseits das Heißwasser des Biomasse-Kessels als Prozessenergie – auch in Form von Dampf – nutzen zu können und andererseits mit Effizienzmaßnahmen den Energiebedarf zu reduzieren. Mit den umfangreichen Maßnahmen kann einerseits ein erneuerbarer Energieträger in der Brennerei und Mälzerei eingesetzt werden und andererseits der Energiebedarf insgesamt um circa 1.000 MWh/a reduziert werden.

Insgesamt können durch den Einsatz eines erneuerbaren Energieträgers und der effizienten Energienutzung CO2-Emissionen in der Höhe von ca. 918 Tonnen pro Jahr vermieden werden.

Die im Rahmen der UFI geförderten Projekte steigern den Einsatz erneuerbarer Energien in Österreich, reduzieren die Treibhausgasemissionen, erhöhen den nationalen Selbstversorgungsgrad mit Energie und forcieren die heimische Wertschöpfung bei gleichzeitigem Umbau der heimischen Wirtschaft in Richtung eines zukunftsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftssystems. Die Umweltförderung leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Nationalen Energie- und Klimaplan der Bundesregierung und führt schlussendlich zu einer Zurückdrängung von fossilen Energieträgern.

BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Uta Hauft
Pressesprecherin der Bundesministerin
+43 1 71162-658114
uta.hauft@bmk.gv.at
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