Lebensmittelhandel warnt vor unausgereiftem Preis-Meldepflicht-Modell

Lebensmittelhandel warnt vor unausgereiftem Preis-Meldepflicht-Modell

WKÖ-Fachverbands-Obmann Prauchner sieht noch zahlreiche rechtliche und technische Fragen

Der Handel reagiert abwartend auf die jüngsten Ankündigungen von Bundesminister Kocher in Bezug auf eine mögliche Preis-Meldepflicht für den Lebensmittelhandel. „Der Plan, innerhalb weniger Wochen einen Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen, erscheint angesichts der zahlreichen rechtlichen und technischen Fragestellungen herausfordernd”, betont Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der WKÖ. Denn die vom Lebensmittelhandel auch bereits in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind vielfältig.

KOMPLEXITÄT DES PREISVERGLEICHS: Die große Bandbreite von Produkten mit unterschiedlichen Merkmalen wie Herkunft, Qualität, Bio- oder konventionellem Anbau sowie verschiedenen Herstellungsweisen macht einen direkten Vergleich in einem Warenkorb äußerst schwierig, insbesondere im Frischesortiment. Im Gegensatz zu homogenen Gütern wie Treibstoff oder Haushaltselektronik gestaltet sich der Vergleich deutlich komplexer.

MÖGLICHE NEGATIVE AUSWIRKUNGEN AUF QUALITÄT UND REGIONALITÄT: Der österreichische Lebensmitteleinzelhandel hat sich seit vielen Jahren bewusst für heimische, regionale Produkte eingesetzt, um die kleinstrukturierte Landwirtschaft und die Lebensmittelerzeugung in Österreich zu unterstützen und gleichzeitig Umwelt- und Klimaschutz zu fördern. Diese Initiativen haben gezeigt, dass die heimische Landwirtschaft nur über Aspekte wie Qualität, Herkunft, Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Wettbewerb bestehen kann. Eine rein auf den Preis fokussierte Preisvergleichs-App könnte zu einer Preisspirale nach unten führen und die Qualität sowie die heimische Produktion beeinträchtigen, was insbesondere die österreichische Landwirtschaft unter Druck setzen würde.

HOHE KOSTEN, WENIG NUTZEN: Im Lebensmitteleinzelhandel herrscht bereits ein hohes Maß an Preistransparenz. Preise und Angebote werden flächendeckend über verschiedene Kanäle wie Flugblätter, TV, Radio, Webseiten und Online-Shops kommuniziert. Eine zusätzliche Transparenzdatenbank würde keinen spürbaren Mehrwert bieten und hohe Kosten für den Steuerzahler verursachen. 

ERFAHRUNGEN DER PREISTRANSPARENZ-APP IN ISRAEL: Die bereits existierende israelische Transparenzdatenbank für den Lebensmittelhandel wurde mehrfach als mögliches Vorbild für Österreich genannt. Eine Analyse des Projekts und Gespräche mit dem WKÖ Außenwirtschaftscenter Tel-Aviv, der israelischen Preiskommission und einem der israelischen Anbieter ergaben jedoch, dass dieses Modell Schwächen aufweist und für Österreich ungeeignet ist. Trotz ihrer Einführung im Jahr 2014 verzeichnet die israelische App bis heute nur geringe Zugriffszahlen. Zudem können die genannten Preissenkungen von 4 bis 5 % in Israel nicht eindeutig auf die App zurückgeführt werden. 

WETTBEWERBSRECHTLICHE BEDENKEN UND GOVERNANCE: Neben den technischen und finanziellen Bedenken bestehen auch massive wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer möglichen Preis-Meldepflicht. Zudem sind Governance-Aspekte zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Preisdaten korrekt und transparent verwaltet werden.

Angesichts dieser umfangreichen Herausforderungen und der Komplexität des Themas appelliert Obmann Prauchner an die Bundesregierung, eine zielgerichtete Vorgehensweise zu verfolgen. Gleichzeitig warnt er eindringlich davor, „mit dem Projekt hohe Kosten zu verursachen, ohne am Ende den erwünschten Nutzen zu bringen“. (PKW302)

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