FPÖ – Ragger: „Menschen mit Behinderungen erfahren schwere Diskriminierung in Österreich“

FPÖ – Ragger: „Menschen mit Behinderungen erfahren schwere Diskriminierung in Österreich“

Freiheitliche drängen Schwarz-Grün zur sofortigen Umsetzung der UN-Konvention

Der Bericht zur Umsetzung der UN-Konvention liegt nun vor – und zeigt die Versäumnisse Österreichs auf: „Leider hat die Behindertenanwaltschaft feststellen müssen, dass Menschen mit Behinderungen erheblicher Diskriminierung in Bildung, Freizeit und Beruf ausgeliefert sind. Die schwarz-grüne Regierung hat es verabsäumt, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die den Zugang zur Assistenz, zu weiterführender Schulbildung, zum Arbeitsmarkt und sogar zur Rechtsprechung sicherstellen!“, bewertete der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger das schwarz-grüne Unvermögen.

„Österreich hat die Umsetzung der Konvention in nationales Recht ratifiziert, kommt aber der Verpflichtung einfach nicht nach, weil vor allem die Bundesländer und der Bund nicht zusammenarbeiten. Die schwarz-grüne Bundesregierung mit der sogenannten Landeshauptleutepartei ÖVP stolpert über den eigenen Föderalismus, indem sie es nicht zustande bringen, Behindertengesetze in ganz Österreich zu harmonisieren. Somit haben wir neun unterschiedliche Unterstützungssysteme und neun verschiedene Bestimmungen für Arbeitnehmer mit Behinderungen – das gehört rasch geändert“, verlangte Ragger.

„Zudem“, fügte Ragger hinzu, „muss auf zwei Dinge Wert gelegt werden: Erstens muss der Rechtszugang tatsächlich auch angenommen werden, indem er leistbar und niederschwellig wird. Das verpflichtende Schlichtungssystem für Menschen mit Behinderungen wird kaum angenommen und liefert keine zufriedenstellenden Ergebnisse. Die seltenen Verfahren sprechen Betroffenen meist nur Schadenersatz zu, während ein Abstellen von Diskriminierung und Gegenlenken nicht weiter gefordert werden. Die extrem dünne Rechtslage führt im Umkehrschluss wieder zu Rechtsunsicherheit und Scheu vor Klagen. Daher geht auch die Behindertenanwältin von einer bedauerlich hohen Dunkelziffer von Diskriminierung aus.“

„Zweitens muss Inklusion in der Bildung vom Kindergarten bis zur Universität vorherrschend sein. Es ist entscheidend, dass das Unterstützungsangebot für Persönliche Assistenz verstärkt und flächendeckend ausgebaut wird. Die Belastung von Familien muss genommen werden, indem die Schulstandorte besser versorgt werden. Jedes noch so junge Kind mit Behinderung muss die bestmögliche Unterstützung erfahren, um Stärken zu fördern und die individuellen Schwächen auszugleichen“ betonte Ragger.

Oft zeichnet sich die meist lebenslange Stigmatisierung als arbeitsunfähig schon als automatische Begleiterscheinung des Besuchs der Sonderschule ab. „Menschen können in Folge nicht auf Leistungen des AMS zählen und sind vom Arbeitsmarkt im vornherein ausgeschlossen und werden in einer Betreuungseinrichtung versorgt, wo sie gleichsam leben und für einen Bettel an Taschengeld schuften, ohne in den Genuss von Freizeit zu kommen. Von Selbstbestimmung kann keine Rede sein, weil auch das Geld fehlt, um das Leben frei zu gestalten. Es ist grausam, wie da die Menschen leben müssen und Potentiale vergeudet werden“, merkte Ragger kritisch an.

„Eine solche Stigmatisierung, von Haus aus als ‚arbeitsunfähig‘ gezeichnet zu sein, muss der Vergangenheit angehören!“, forderte Ragger. „Dazu muss noch die IT-Unterstützung AMAS sorgfältiger mit persönlichen Daten der Arbeitssuchenden umgehen. Oft werden Menschen durch einen Algorithmus falsch nach Gruppen eingeteilt und erfahren dann am Ende des Tages sogar mehr Diskriminierung. Man muss hier endlich die nötige Sensibilität aufbringen und den Vorstelligen als gleichwertigen Menschen ansehen und auf persönlicher Ebene erkannte Potentiale und Fähigkeiten vermitteln!“, sagte Ragger.

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