COBIN claims: Start von Sammel-Aktion um Reichweite von Tesla-Fahrzeugen

COBIN claims: Start von Sammel-Aktion um Reichweite von Tesla-Fahrzeugen

Gemeinnützige Plattform für kollektiven Rechtsschutz geht mit „Diesel-Skandal“ vergleichbarem, möglichem Nepp bei E-Autos nach

„Über das Wochenende wurden Medienberichte laut, nach denen die Reichweiten von Tesla-Fahrzeugen durch einen Algorithmus besser als im tatsächlichen Fahrbetrieb dargestellt werden. Wir starten daher eine neue Aktion für Betroffene, da nicht auszuschließen ist, dass es sich hier nach dem Diesel-Skandal bei Verbrennern um die nächste Massenschädigung von Kundinnen und Kunden durch Autobauer, nun aber im Bereich der E-Autos, handelt“, sagen COBIN claims-Obmann Oliver Jaindl und der stv. Vorsitzende des Beirates Rechtsanwälte, Anwalt Severin Hammer.

DATENERHEBUNG. In einem ersten Schritt können sich Inhaber.innen von Teslas gratis beim Verein registrieren. Sie werden gebeten, ihre Autos voll aufzuladen, Wetter, Bereifung, Beladung, Durchschnittsgeschwindigkeit und Fahrstrecke zu notieren. Danach müssen bei der Abfahrt und im laufenden Betrieb etwa per Handy-Foto die Reichweiten-Angaben dokumentiert und dem Verein übermittelt werden. „Sollte es tatsächlich so sein, dass hier mit einer einfachen Feld-Datenerhebung erkennbar wird, dass Reichweiten-Angaben geschönt dargestellt werden, werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen. Parallel versuchen wir, mit Rechtsschutz-Fällen erste Muster-Verfahren anzustoßen, um Sachverständigen-Gutachten zu erhalten“, so Jaindl und Hammer.

Der Schaden der Kund.innen besteht nicht nur darin, dass sie ggf. für einen Wagen mit einer in Wahrheit geringeren Reichweite weniger bezahlt hätten, sondern besteht auch darin, dass die bei den teuren Autos mit-gekaufte Software zur Reichweitenangabe einen Mangel aufweist, sollten sich die Berichte bewahrheiten: „Auch Reichweitenangaben sind ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften, deren Verletzung bei Erheblichkeit zur Vertragsaufhebung berechtigen. Dies gilt für alle E-Fahrzeuge und ist quasi das Spiegelbild zu den Verbrauchsangaben beim Verbrenner“, sagt Anwalt Hammer. Jaindl: „Ob Verbrenner oder E-Autos: Ein unredlicher Umgang der Auto-Industrie mit Kundinnen und Kunden soll und darf nicht ohne Folgen bleiben!“

Der Verein stellt klar, dass man CO2-freundliche Technologien zum Klimaschutz begrüßt und dem von manchen geführten „Feldzug“ gegen E-Autos nichts abgewinnen kann – aber: „Klar muss aber auch sein, dass es sich bei jedem Auto immer um ein in der Wirtschaft verkauftes Produkt handelt, das den Spezifikationen und erzeugten Erwartungen entsprechen muss“, heißt es.

ÜBER COBIN CLAIMS. COBIN claims ist ein gemeinnütziger Verein, der seit seiner Gründung 2017 rund 10.000 Betroffenen in Massenschadenfällen einen Zugang zum Recht geebnet hat. Der Verein ist auch im „Dieselskandal“ aktiv und führt via Aktion „dieselklage.at“ Verfahren in Österreich. An der Aktion sind rund 5700 Konsument.innen bzw. (Klein-)Unternehmen mit 6700 Autos beteiligt. COBIN claims hat heuer für mehr als 1000 Betroffene einen Vergleich in einem bekannten Datenschutz-Fall erzielt und strebt auf Basis der neuen (aber noch immer in Österreich nicht umgesetzten) „EU-Verbandsklage-Richtlinie“ die Erlangung der Verbandsklage-Befugnis an.

Mag. Oliver Jaindl, Obmann 01/376 00 31 – 100

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