ÖVGW begrüßt neuen Trinkwassersicherungsplan
ÖVGW begrüßt neuen Trinkwassersicherungsplan
Der neue Trinkwassersicherungsplan von Bundesminister Norbert Totschnig ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Mit großem Interesse verfolgte die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) die Pressekonferenz am Mittwoch (13.7.) in der Bundesminister Nobert Totschnig den neuen Trinkwassersicherungsplan präsentierte. Der Trinkwassersicherungsplan stellt sehr gut die bisherige Situation für die Wasserversorger dar. Das 5-Punkte-Programm zur Sicherung der Trinkwasserversorgung ist grundsätzlich zu begrüßen.
„Leider sind die Notfallszenarien bei echtem Wassermangel nur unzureichend behandelt. Der Trinkwassersicherungsplan geht davon aus, dass im Falle eines Wassermangels aufgrund sehr niedriger Grundwasserstände die Situation allein durch eine Reduzierung des Trinkwasserbedarfes gelöst werden kann. Dem ist aber nicht so, da oft noch viele andere Nutzer – wie Industrie und Landwirtschaft – ein und denselben Grundwasserkörper nutzen“, sagt ÖVGW-Präsident Ing. Wolfgang Nöstlinger, MSc MBA.
FEHLENDE LÖSUNGSANSÄTZE BEI GROSSEN GRUNDWASSERKÖRPERN
Es ist richtig, dass bisher nur kleine Wasserversorgungsunternehmen von echten Versorgungsausfällen betroffen waren. „Was wir aber derzeit sehen, ist das wir in sehr ‚mächtigen‘ Grundwasserkörpern sehr niedrige Grundwasserstände haben und diese Grundwasserkörper von sehr großen Wasserversorgern genutzt werden. Bei großen Wasserversorgern ist die verfügbare Wasserressource essentiell für die Versorgung und kann nur in Teilbereichen durch Zulieferungen ersetzt werden“, so der Sprecher der Wasserversorger, Wolfgang Nöstlinger.
Die neue ÖVGW-Studie zum Jahr 2022 zeigt, dass solche Trockenjahre bzw. Trockenperioden – wie das Jahr 2022 – auch große Trinkwasserversorger in Bedrängnis bringen. 2022 gehört zu den trockensten Jahren der Messgeschichte. Gleichzeitig war der gesamte Zeitraum seit 2015 überwiegend von Niederschlagsdefiziten geprägt.
NACHBESSERUNG BEI NOTFALLSZENARIEN UND NOTVERORDNUNGEN
„Es müssen die Möglichkeiten im Wasserrechtsgesetz (WRG) klarer erläutert werden, damit das beschriebene sofortige und koordinierte Handeln aller Verwaltungsebenen auch funktioniert. Es wird im Plan ausgeführt, dass es im Umgang mit solchen Notfallszenarien und mit den Anwendungen der betreffenden Paragraphen des WRG 1959 noch keine praktischen Erfahrungen gibt. Auch die Möglichkeit von Bürgermeistern den Wasserbezug für bestimmte Bezieher von Wasser aus der öffentlichen Anlage einzuschränken, sollte dringend nochmals diskutiert werden“, sagt ÖVGW-Präsident Nöstlinger.
Die im Trinkwassersicherungsplan dargestellten Notfallszenarien müssen dringend korrigiert werden. „Wenn der ‚Inhouse-Bedarf‘ im Normalbetrieb auch vorübergehend nicht mehr gedeckt werden kann, kann man von keinem Voralarm mehr sprechen – weil dann zum Beispiel die WC-Spülung nicht mehr funktioniert. Die Alarmstufe, wo der notwendige ‚Inhouse-Bedarf‘ nicht mehr gedeckt werden kann, ist bereits eine Krise, unabhängig davon ob bundesländerübergreifend oder nicht“, sagt Nöstlinger.
PROGNOSEN VON GRUNDWASSERSCHWANKUNGEN
„Bei den angegebenen Prognosedaten – eHYD Austria und GeoSphere Austria – bezieht man sich auf die vorhandenen Daten, wobei seit der Wasserschatzstudie bekannt ist, dass aufgrund der fehlenden Grundwasser-Entnahmedaten keine genaue Grundwasserbilanz und Grundwasserneubildungsrate berechnet werden kann“, so ÖVGW-Präsident Wolfgang Nöstlinger.
HERVORZUHEBEN SIND FOLGENDE PUNKTE
Die ÖVGW sieht vor allem der Intensivierung der Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser wie auch in der langfristigen Sicherung der Finanzierung für den Ausbau und die Erhaltung der Trinkwasserversorgungsanlagen einen Schritt in die richtige Richtung.
„Grundsätzlich zu begrüßen ist auch eine regelmäßige Evaluierung der Trinkwasser-versorgungskonzepte gemeinsam mit den Bundesländern und den Wasserversorgern. Jedoch ist der geplante Abstand von zwei Jahren als zu lange bemessen. Aufgrund der derzeitigen raschen Veränderung der Wettersituationen, sollte die Evaluierung jährlich stattfinden“, schlägt der Sprecher der Wasserversorger, Wolfgang Nöstlinger, vor.
RESÜMEE DER ÖVGW ZUM TRINKWASSERSICHERUNGSPLAN:
* Die Entwicklung eines bundesweiten Notfallplanes wird im Trinkwassersicherungs-plan nicht ausreichend angesprochen. Die zu setzenden Maßnahmen um einen eventuell vorhandenen Wassermangel zu bewältigen, sollen vor allem innerhalb der öffentlichen Trinkwasserversorgung erfolgen und von den Bürgermeistern festgelegt werden.
* Es fehlt ein klares Bekenntnis zur Messung der wasserrechtlich bewilligten Grundwasserentnahmen. Ohne diese wird es keine ordentliche Bilanzierung und keine zielgerichteten Maßnahmen im Falle eines Wassermangels geben können.
* Auf lange Sicht fehlt als Maßnahme die Überprüfung der derzeit bewilligten Wasserentnahmen auf ihre Sinnhaftigkeit.
* Die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei neuen Ressourcenerschließungen ist wichtig, ebenso wie die Erteilung der längst möglichen Bewilligungsdauer für Quellen und Brunnen.
Mag. Georg Amschl
Öffentlichkeitsarbeit Wasser
ÖVGW – Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach
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