Regierung beschließt digitale Diskriminierung
Regierung beschließt digitale Diskriminierung
Mit dem Virtuellen Gesellschafterversammlungen Gesetz (kurz: VirtGesG) können Börsengesellschaften ihre Aktionärstreffen nur noch virtuell abhalten. Dagegen wehrt sich der IVA Interessenverband für Anleger unverdrossen.
„Mit vorgeblicher Modernität schafft man ein für Missbrauch anfälliges Recht fern jeglicher Praxis,“ kritisiert IVA-Vorstand Florian Beckermann, „ältere Menschen sollen zwangsdigitalisiert werden oder andernfalls ihre Eigentumsrechte nicht mehr vertreten können: Aktiensparer, Pech gehabt! Das rein virtuelle Format hat ausschließlich negative Effekte auf Transparenz und die lebendige, gewachsene Kultur des jährlichen Aktionärstreffens.“ Die virtuelle Hauptversammlung sollte einer pandemischen Ausnahme-Situation vorbehalten sein, was durch das bestehende hybride Format rechtlich möglich ist.
Gegen die Stimmen und Argumente der Opposition hatte das umstrittene Gesetz letzten Mittwoch den Justizausschuss passiert und kommt diese Woche in den Nationalrat. Das VirtGesG soll ohne Rücksicht durchgepeitscht werden. Die Zeche zahlt der österreichische Kleinanleger, kritische Fragen von Kleinaktionären sind ab sofort politisch unerwünscht.
Dabei stößt insbesondere die Beliebigkeit von Schwarz-Grün auf Kritik: Während der Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky die „Inklusion“ im Austrian Digital Act betont, geschieht beim VirtGesG mit dem Segen seiner Partei genau das Gegenteil. Die Interessen der heimischen Aktiensparer, viele gehören einer älteren und weniger IT-affinen Generation an, werden schlicht missachtet. Die verantwortliche Justizministerin Alma Zadić setzt sich bei jeder Gelegenheit für Minderheitenrechte ein, geht es aber um Aktionärsminderheiten, stellt sie sich taub und beugt sich lieber den Wünschen der Industrie und deren Machtinteressen.
Der bis zuletzt diskutierte „Minderheitenschutz“ beim neuen Gesetz geht völlig an der Realität vorbei. Beispiel: Es bräuchte bei der Erste Group Bank AG ein Kapital von ca. 700 Mio Euro samt gerichtlicher Hinterlegungsnotwendigkeit, um für das Folgejahr eine Präsenzhauptversammlung zu beantragen – absurd, unrealistisch und im Ergebnis eine Verhöhnung der österreichischen Aktiensparer.
Florian Beckermann
Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist, LL.M.
– Vorstand –
IVA Interessenverband für Anleger
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
Tel: +43 676 7233180
Mail: florian.beckermann@iva.or.at
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