EQS-News: AUSTRIACARD HOLDINGS AG:
EQS-News: AUSTRIACARD HOLDINGS AG:
EQS-News: AUSTRIACARD HOLDINGS AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
AUSTRIACARD HOLDINGS AG:
30.06.2023 / 17:33 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Wien, am 30.06.2023
AUSTRIACARD HOLDINGS AG: BESCHLUSS DER HAUPTVERSAMMLUNG VOM 30.06.2023
ÜBER DIE ERMÄCHTIGUNG ZUM RÜCKERWERB EIGENER AKTIEN GEMÄSS § 65 ABS 1 Z 4
UND 8 SOWIE ABS 1A UND 1B AKTG
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.06.2023 über
die Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Aktien gemäß § 119 Abs 9 BörseG
und 4.1.3.14. des ATHEX Regelwerks
In der am 30.06.2023 abgehaltenen Hauptversammlung der AUSTRIACARD
HOLDINGS AG wurde zu Tagesordnungspunkt 7 der nachstehende Beschluss
betreffend den Erwerb eigener Aktien gefasst:
„a. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
für die Dauer von 30 Monaten ab dem heutigen Tag ermächtigt, eigene Aktien
der Gesellschaft zu erwerben.
Der beim Rückerwerb je Aktie zu leistende Gegenwert darf die Untergrenze
von EUR 1,00 (entspricht dem rechnerischen Anteil am Grundkapital pro
Aktie) nicht unterschreiten und nicht mehr als 20% über dem nach
Handelsvolumina gewichteten durchschnittlichen Börsekurs der letzten 20
Börsetage vor dem jeweiligen Erwerb betragen. Der Vorstand ist zur
Festsetzung der Rückerwerbbedingungen ermächtigt. Der Handel in eigenen
Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach im
Ausmaß von insgesamt bis zu 10% des Grundkapitals ausüben, sofern der mit
den von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst
erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt
10% des Grundkapitals übersteigt. Die wiederholte Ausübung dieser
Ermächtigung ist zulässig. Diese Ermächtigung kann in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
(§ 189a Z 7 UGB) oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt
werden.
Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot oder, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auf eine
sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, das mit
einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss).
b. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss wieder über die Börse oder ein
öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen.
Weiters wird der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der
heutigen Beschlussfassung ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1b AktG für die
Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch eine
andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder
ein öffentliches Angebot zu wählen und über einen allfälligen Ausschluss
des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Diese Ermächtigung umfasst
insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Veräußerung eigener Aktien
auf andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse
oder ein öffentliches Angebot zu den folgenden Zwecken: (i) Übertragung
von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB)
zu Vergütungszwecken, und (ii) Gegenleistung beim (auch mittelbaren)
Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer
oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland.
c. Zudem wird der Vorstand ermächtigt, die von der Gesellschaft erworbenen
eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen.
Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung um den auf die eingezogenen
Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals.
Die Ermächtigungen (Punkte a. bis c.) können einmal oder mehrmals, ganz
oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.“
ÜBER AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG, mit Sitz in Wien und internationaler Präsenz,
ist einer der führenden Anbieter von Secure Digital Technology Solutions
in Europa.
Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG ist einer der führenden B2B-Anbieter von Smart
Cards, Personalisierungs- und Zahlungslösungen sowie sicheren
Datenmanagement- und Digitalisierungslösungen in Österreich, Skandinavien,
Zentral- und Osteuropa und Südosteuropa und hat darüber hinaus einen
bedeutenden Marktanteil in vielen anderen europäischen Ländern und der
Türkei. Die Gruppe expandiert schnell in geografische Gebiete außerhalb
Europas, wie z.B. in die USA, wo sie ein neues Personalisierungszentrum
eingerichtet hat, und in den Nahen Osten und Afrika, wo Vertriebsstandorte
entwickelt wurden, die bereits ein bedeutendes Neugeschäft angezogen
haben. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft zu einem bevorzugten
Partner für Zahlungsprodukte und -lösungen für Challenger Banken/Neobanken
entwickelt, einem weltweit wachsenden Marktsegment.
Die Gesellschaft verfügt über eine sehr starke paneuropäische Präsenz, die
vom Vereinigten Königreich bis nach Griechenland und in die Türkei reicht,
mit sieben Produktionsstätten und sieben Personalisierungszentren in
Europa sowie einem zusätzlichen Personalisierungszentrum in den USA, in
denen derzeit rund 2.500 Mitarbeiter beschäftigt sind. Darüber hinaus
verfügt die Gesellschaft über Vertriebsstandorte in Norwegen, der
Tschechischen Republik, Deutschland, Kroatien, Serbien, Jordanien und den
Vereinigten Arabischen Emiraten sowie über ein Netzwerk von Partnern und
Vertriebsagenturen auf der ganzen Welt. Diese Präsenz ermöglicht es der
Gesellschaft, ihren Kunden ein hohes Serviceniveau zu bieten, was durch
die sehr langjährigen Geschäftsbeziehungen bestätigt wird. Der
internationale Kundenstamm der Gruppe profitiert von einem komplementären
Produkt-, Dienstleistungs- und Lösungsangebot, das von Rechnungsdruck,
Direktmailing und Dokumentenverarbeitung bis hin zu Zahlungs-, Transit-
und ID-Karten reicht und zunehmend mit Online-, Mobil- und
Digitalisierungslösungen kombiniert wird.
Aussender: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
Kontaktperson: Dimitris Tzelepis
Tel.: +43 1 61065 – 357
E-Mail: d.tzelepis@austriacard.com
Webseite: www.austriacard.com
ISIN(s): AT0000A325L0
Börse(n): Wiener Börse (Prime Market)
Athener Börse (Main Market)
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
30.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
E-Mail: ac.contact@austriacard.com
Internet: https://www.austriacard.com/
ISIN: AT0000A325L0
WKN: A3D5BK
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 1670435
Notierung vorgesehen, intended to be listed;
Ende der Mitteilung EQS News-Service
1670435 30.06.2023 CET/CEST
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender