Wirtschaftsausschuss: Verschärfung der Sanktionen bei Verstoß gegen Erdölbevorratungspflicht

Wirtschaftsausschuss: Verschärfung der Sanktionen bei Verstoß gegen Erdölbevorratungspflicht

Grünes Licht auch für Informationsmaßnahmen für günstigstes Stromprodukt

Grünes Licht gab der Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS für eine Verschärfung der Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Vorratspflicht zur Erdölbevorratung. Damit sollen für vorratspflichtige Importeure die Strafen deutlich erhöht werden. Mit Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen befürworteten die Abgeordneten eine Initiative der Koalitionsparteien, wodurch es zu mehr Informationsmaßnahmen im Hinblick auf das günstigste Stromprodukt für Verbraucher:innen kommen soll. Mitbeschlossen wurde dabei ein Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen, um die elektronische Zustellung von Informationsschreiben zu ermöglichen und erhöhte Informationspflichten für Lieferanten zu sogenannten „Floater-Tarifen“ festzulegen.

Ein Antrag der NEOS für einen Komplettausstieg aus russischem Gas wurde ebenso vertagt wie eine Forderung der FPÖ für eine Umsatzsteuerbefreiung für „Balkon-PV-Anlagen“.

SANKTIONEN ZUR VORRATSPFLICHT BEI ERDÖL-PFLICHTNOTSTANDSRESERVE

Mit dem Antrag von ÖVP und Grünen zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes soll im Fall eines Verstoßes gegen die Vorratspflicht zur Erdöl-Pflichtnotstandsreserve dem Sanktionsregime eine ausreichend abschreckende Wirkung verliehen werden (3464/A). Vorratspflichtige sind etwa Importeure von Erdöl, Erdölprodukten, Biokraftstoffen oder Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen.

Im Falle eines verwaltungsstrafrechtlichen Verstoßes bei der Vorratspflicht sollen dem Vorratspflichtigen künftig Geldstrafen bis zu 116.240 € bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen drohen, wenn er in einem Kalendermonat der Bevorratungsperiode seiner Vorratspflicht nicht nachkommt. Bei Fahrlässigkeit beträgt die Maximalstrafe die Hälfte. Aufgrund des an der Haltung von Pflichtnotstandsreserven bestehenden öffentlichen Interesses erscheine eine Anknüpfung an den Kalendermonat der Bevorratungsperiode als notwendig, so die Erläuterungen. Gemäß der bisherigen Regelung galt demnach mit einer einmaligen Bestrafung der gesamte Unrechtsgehalt mit Blick auf die betreffende Bevorratungsperiode (1. Juli bis zum 30. Juni) als abgegolten. Geregelt wird mit der Vorlage im Detail etwa auch die konkrete Bemessung des Strafrahmens. Neben Klarstellungen im Sinne des Doppelbestrafungsverbots wird für den Fall des Verstoßes gegen die Vorratspflicht eine Verbandsverantwortlichkeit der juristischen Person festgelegt.

Die Strafen sollen angepasst werden, damit das Nichteinhalten der Verpflichtung nicht günstiger ausfällt als das Einhalten, betonte Lukas Hammer (Grüne). Wie wichtig die Pflichtnotstandsreserve sei, habe sich im letzten Jahr nach dem Unfall in der Raffinerie in Schwechat gezeigt. Aus Sicht von Petra Oberrauner (SPÖ) wird mit der Verschärfung nun das Problem der „Trittbrettfahrer“ gelöst. Axel Kassegger sprach sich seitens der FPÖ grundsätzlich gegen eine Erhöhung von Strafen aus. Christoph Stark (ÖVP) meinte demgegenüber, die Vorlage bringe auch verfassungsrechtliche Klarstellungen mit sich und leiste vor allem einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Österreich.

Die Novelle beruhe auf einem breit getragenen Wunsch der Branche, betonte Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler. Denn wenn es ein „schwarzes Schaf“ in der Branche gebe, würden für das Risiko eines Ausfalls alle anderen solidarisch haften. Es gebe daher ein großes Interesse, dass sich alle an die Regeln halten und daher nunmehr eine Verschärfung des Strafrahmens. Im letzten Jahr habe es einen Fall gegeben, der in diesem Bereich zur Anzeige gebracht worden sei, so die Ministerin.

INFORMATIONSMASSNAHMEN FÜR GÜNSTIGSTES STROMPRODUKT FÜR VERBRAUCHER:INNEN

Mit den Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (3425/A) sollen Verbraucher:innen unterstützt werden, das passende, günstigste Stromprodukt zu finden. So sollen unter anderem der Tarifkalkulator der E-Control weiter verbessert werden, Vergünstigungen beim Strom bereits durch eine Anpassung der Teilbeträge und nicht erst bei der Jahresabrechnung berücksichtigt sowie auf die Anbieterwechselmöglichkeit hingewiesen werden.

Konkret sollen Stromhändler und Lieferanten verpflichtet werden, preisrelevante Daten von Standardprodukten unverzüglich der Regulierungsbehörde für die Eingabe in den Tarifkalkulator zu übermitteln. In die Pflicht genommen werden dabei jene Stromanbieter, die mindestens 3 % der Verbraucher:innen und Kleinunternehmen versorgen.

Zudem sollen Lieferanten verpflichtet werden, jährlich ein Informationsschreiben über Wechselmöglichkeiten samt Hinweis auf den Tarifkalkulator an Kund:innen zu senden. Bei Bindungsfristen soll über das bevorstehende Ende sowie über die Wechselmöglichkeit informiert werden. Außerdem müssen Lieferanten zu diesen Schreiben jeweils auf ein günstigeres anwendbares Standardprodukt hinweisen, wenn ein solches bei ihnen vorhanden ist, so die Vorlage.

Mit dem Abänderungsantrag wurde ergänzt, dass solche Informationsschreiben auch ohne ausdrücklichen Kundenwunsch elektronisch zugestellt werden können, wenn die adressierten Kunden bereits im Hinblick auf andere Schriftstücke wie etwa Rechnungen mitgeteilt haben, dass sie diese in elektronischer Form erhalten wollen. Für sogenannte „Floater-Tarife“ wird festgelegt, dass der Versorger die Verbraucher:innen und Kleinunternehmer nachweislich vor Abschluss des Vertrags über Chancen sowie Kosten und Risiken dieser Tarife informieren muss. Der Abschluss eines solchen Liefervertrags soll nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher:innen und Kleinunternehmen zulässig, eine Kündigung soll jederzeit möglich sein. Während der Vertragslaufzeit hat der Lieferant über auftretende Risiken sowie für seine Kund:innen nachteilige Preisentwicklungen und -erwartungen rechtzeitig und auf verständliche Weise zu informieren.

Teilbeträge bei Verbraucher:innen bzw. Endverbraucher:innen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh sollen zumindest halbjährlich an den aktuellen Verbrauch und das aktuell vertraglich vereinbarte Entgelt anzupassen sein. Sind intelligente Messgeräte (Smart Meter) installiert, sollen Endverbraucher:innen das Wahlrecht zwischen einer monatlichen Rechnung und einer Jahresrechnung haben.

Ministerin Gewessler hob hervor, dass sich je nach Bundesland Kund:innen durch einen einfachen Vertragswechsel durchaus 500 € im Jahr ersparen könnten. Der Tarifkalkulator der E-Control sei hier eines der wichtigsten Instrumente. Der Antrag ziele jedenfalls darauf ab, die Transparenz am Energiemarkt zu erhöhen, betonten neben Gewessler auch Lukas Hammer (Grüne) sowie Tanja Graf (ÖVP). Es gehe auch darum, die Wechselbereitschaft von Konsument:innen zu erhöhen, womit der Teuerung entgegengewirkt werden könne. Was eine ähnliche Regelung für Gas betrifft, die Christoph Matznetter (SPÖ) als Anregung der SPÖ vorbrachte, zeigte sich Graf gegebenenfalls gesprächsbereit.

Seitens der SPÖ sei auch die Anregung für den nunmehrigen Abänderungsantrag gekommen, meinte etwa Petra Oberrauner (SPÖ). Sie sehe diese Maßnahme als einen ersten Schritt gegen die hohen Energiepreise. Transparenz sei „gut und recht“, allerdings ortete Johannes Margreiter (NEOS) auch das Potenzial der Überforderung bei Konsument:innen. Aus seiner Sicht müsse ein anderer Weg für ein Modell gefunden werden, ähnlich wie bei Zinsen.

NEOS FORDERN KOMPLETTAUSSTIEG AUS RUSSISCHEM GAS

Die NEOS fordern mit einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, einen Plan vorzulegen, nach dem Österreich bis 31. Dezember 2023 vollständig aus russischem Gas auszusteigen hat. Dazu sollten alle rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um entsprechende Importe zu unterbinden, solange die Russische Föderation ukrainisches Territorium völkerrechtswidrig besetzt halte (3441/A(E)). Nach wie vor importiere Österreich über 70 Prozent seines Gasbedarfs aus Russland und bleibe damit weiter unter den am stärksten abhängigen Staaten Europas. Österreich zahle monatlich über eine Milliarde Euro in Russlands „Kriegskasse“ und finanziere damit trotz „angeblicher“ Solidarität mit der Ukraine „Putins“ Panzer, Granaten und Soldaten, so der Antrag. Es gelte vielmehr, die anhaltende Stagnation des Erneuerbaren-Ausbaus zu beenden und schneller in den Ausbau dieser sogenannten „Freiheitsenergien“ zu investieren. Ohne leistbare Energie stehe sowohl der Standort Österreich, aber auch die Haushalte unter Druck. Zudem laufe 2024 der Liefervertrag für russisches Gas durch ukrainisches Territorium aus, wie Johannes Margreiter (NEOS) unterstrich.

Petra Oberrauner (SPÖ) meinte ähnlich wie Axel Kassegger (FPÖ), dass ein kompletter Ausstieg noch im Jahr 2023 wenig realistisch sei. Lukas Hammer (Grüne) verwies etwa auf den Plan, bis 2040 komplett aus Gas auszusteigen. Joachim Schnabel (ÖVP) unterstrich ebenso wie Ministerin Gewessler, dass man sich einig sei, aus russischem Gas aussteigen zu wollen. Gewessler wies dazu aber auf das europäische Ziel hin, den Ausstieg bis 2027 zu schaffen.

FPÖ: UMSATZSTEUERBEFREIUNG FÜR „BALKON-PV-ANLAGEN“

Neben Unzulänglichkeiten in Zusammenhang mit dem derzeitigen Förderregime nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ortet die FPÖ im Bereich Photovoltaik (PV) zunehmend stark nachgefragte sogenannte „Balkon-PV-Anlagen“. Dafür gebe es aber zur Zeit auf Bundesebene keine entsprechenden Fördermöglichkeiten, weil ein „Balkonkraftwerk“ keine Einspeiseanlage sei und daher auch keinen Zählpunkt bzw. Netzanschluss habe (3381/A(E)). Bei einem Durchschnittsverbrauch eines Haushalts von rund 3.500 kWh im Jahr ließen sich mit einer solchen Anlage aber rund 20 % der jährlichen Energiekosten einsparen, so die Schätzung. Um die Amortisationszeit dieser Anlagen zu verkürzen und entsprechende Anreize zur Anschaffung dieser Mini-PV-Anlagen zu schaffen, schlägt die FPÖ eine Umsatzsteuerbefreiung dafür vor. Konkret fordern die Freiheitlichen eine gänzliche Umsatzsteuerbefreiung für die Anschaffung von Stromerzeugungsanlagen (Balkon-PV-Anlagen), deren Engpassleistung in Summe weniger als 800 W (0,8 kWp) beträgt.

Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Den geforderten Schritt hätte auch Deutschland bereits gesetzt, meinte Axel Kassegger (FPÖ). Lukas Hammer (Grüne) kann dem Ansinnen etwas abgewinnen, es gelte aber, Gespräche in der Branche abzuwarten, ob und welche Maßnahmen hier gesetzt werden sollten. (Schluss Wirtschaftsausschuss) mbu

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