Wirtschaftsausschuss bringt Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige auf den Weg

Wirtschaftsausschuss bringt Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige auf den Weg

Eigener Energiekostenzuschuss auch für Non-Profit-Organisationen

Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen hat der Wirtschaftsausschuss heute einen einmaligen Energiekostenzuschuss von 410 € für Neue Selbstständige beschlossen. Darüber hinaus sieht ein neues, im Ausschuss von den Koalitionsparteien eingebrachtes, Gesetz auch einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen vor.

Mit einem Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, der mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen den Ausschuss passierte, soll außerdem zum Energiekostenzuschuss für energieintensive Betriebe eine Kombinierbarkeit mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG) geschaffen werden. Das jüngst beschlossene SAG sieht für energieintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren einen Ausgleich für die hohen Strompreiskosten im Kalenderjahr 2022 über CO2-Kosten bzw. Versteigerungserlöse vor. Bisher war eine Kombination ausgeschlossen, das soll nun geändert werden.

Ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien für eine Evaluierung der Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung von Selbstständigen fand die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen.

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurde ein Antrag der SPÖ, mit dem sie einmal mehr die Bundesregierung auffordert, eine „Blockadehaltung“ im Kampf gegen die Teuerung zu beenden.

410 € ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR NEUE SELBSTSTÄNDIGE

Mit der Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) auf Antrag von ÖVP und Grünen soll konkret das Energiekostenzuschuss-Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe auch auf den Personenkreis der Neuen Selbstständigen übertragen werden. Damit soll für diese Gruppe ein einmaliger Energiekostenzuschuss von 410 € ermöglicht werden. Gelten soll die Förderung für jene Neuen Selbstständigen, die im Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 durchgehend nach GSVG pflicht- bzw. krankenversichert waren, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (6.615 €) nicht erreicht (3476/A). Vorgesehen ist für sie als Energiekostenzuschuss eine einmalige Gutschrift in Höhe von 410 € auf das Versicherten-Beitragskonto im vierten Quartal 2023.

Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen soll laut Erläuterungen zum 1. September 2023 erfolgen, wobei ausdrücklich klargestellt werden soll, dass nachträgliche Sachverhaltsänderungen keinen Einfluss auf den Anspruch haben. Die Kosten für diese Energiekostenzuschüsse sollen der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen durch das für die Finanzierung dieser Maßnahme zuständige Sozialministerium bis Ende März 2024 zu ersetzen sein.

Elisabeth Götze (Grüne) zeigte sich erfreut, dass man nun auch eine Pauschalregelung für Freiberufliche gefunden habe. Demgegenüber kritisierte Christoph Matznetter (SPÖ), dass neuerlich die „Kleinen“ mit Einmalzahlungen „abgespeist“ würden. Johannes Margreiter (NEOS) bezeichnete es als „schräg“, dass ein Energiekostenzuschuss über die Sozialversicherung ausgeschüttet werden soll. Axel Kassegger (FPÖ) meinte, auch wenn die Abwicklung über die Sozialversicherung erfolge, die FPÖ werde dem Vorschlag trotzdem zustimmen.

ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR NON-PROFIT-ORGANISATIONEN

Das neue Gesetz für einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen sieht in den Jahren 2023 und 2024 Unterstützungsleistungen für Energiemehrkosten für jene Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit aus dem gemeinnützigen und kirchlichen Bereich vor, die nicht im Sinne der entsprechenden Regelung im Umsatzsteuergesetz unternehmerisch tätig sind. Insgesamt wird dafür ein Betrag von bis zu 140 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der Berechtigtenkreis wird angelehnt an das NPO-Fondsgesetz näher definiert, wobei insbesondere politische Parteien von der Förderung ausgeschlossen werden.

Bestehende energiekostenspezifische Förderungen des Bundes sowie der Länder und Gemeinden werden dabei entsprechend berücksichtigt, womit Doppelförderungen vermieden werden sollen. Zur näheren Ausgestaltung der Förderung sind laut Vorlage Richtlinien zu erlassen. Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) beauftragt. Geregelt werden unter anderem auch die Auskunftsverpflichtungen zur Förderkontrolle. Durch eine ergänzende Änderung im Transparenzdatenbankgesetz soll gewährleistet werden, dass im Sinne der Transparenz und des effizienten Mitteleinsatzes die Veröffentlichung der Leistungen an Non-Profit-Organisationen zentral über ein Instrumentarium erfolgen kann und nicht je Abwicklungsstelle vorgenommen werden muss.  

Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen. Maria Theresia Niss (ÖVP) strich hervor, dass damit auch karitative und kirchliche Einrichtungen einen Energiekostenzuschuss beantragen können, die auch mit den steigenden Energiekosten zu kämpfen haben. Elisabeth Götze (Grüne) betonte, man wolle beim Thema Energiekostenzuschuss auch in diesem Bereich Unterstützung sicherstellen. Axel Kassegger (FPÖ) erachtete umgekehrt den Antrag für „unausgegoren“. Parteien seien zwar ausgeschlossen, offen bleibe aber, wie es mit parteinahen Vereinen oder Parteiakademien aussehe.

UNTERNEHMENS-ENERGIEKOSTENZUSCHUSS: KOMBINIERBARKEIT MIT STROMPREISKOSTEN-AUSGLEICH

Rein sprachliche Anpassungen enthielt ein vorliegender Antrag der Koalitionsparteien zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (3465/A). Mit dem heute im Ausschuss mitbeschlossenen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien soll eine Kombinierbarkeit der Förderung mit dem Stromkosten-Ausgleich geschaffen werden. Darüber hinaus erfolgt im Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz zu den Förderdaten eine Anpassung an die zeitliche Aufbewahrungsverpflichtung gemäß EU-Beihilferahmen von sieben auf zehn Jahre.

Bisher sei der Energiekostenzuschuss nicht kombinierbar, meinte dazu Maria Theresia Niss (ÖVP). Genau das gelte es aber im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit zu regeln, zumal in anderen Länder diese Möglichkeit bereits bestehe. Johannes Margreiter (NEOS) bezeichnete es demgegenüber als „absurd“, dass das Gesetz zuerst vorgesehen habe, dass eine solche Kombination eben ausgeschlossen sei, genau das aber nunmehr erlaubt werden soll. Christoph Matznetter (SPÖ) sieht als grundlegendes Problem beim Energiekostenzuschuss, dass keine Differenzierung stattfinde, und zwar dahingehend, ob Unternehmen ihre Mehrkosten in die Preise abwälzen können oder nicht. Axel Kassegger (FPÖ) wiederum ortet ähnlich wie Niss einen Wettbewerbsnachteil, wenn die Kombinationsmöglichkeit ausgeschlossen bleibt.

EVALUIERUNG VON FORT- UND WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN VON SELBSTSTÄNDIGEN

Ein Anliegen ist den Koalitionsparteien eine Evaluierung der Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung von Selbstständigen. Selbstständige sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft, heißt es in dem Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen (3477/A(E)) – sie schaffen und erhalten demnach Arbeitsplätze und tragen auch durch Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zum „grünen Wandel“ bei. Es sei daher besonders wichtig, sie auch bei Fort- und Weiterbildungen entsprechend zu unterstützen.

Um dazu wirksame, konkrete Maßnahmen zu beschließen, bedürfe es in einem ersten Schritt einer grundlegenden Erhebung zum Status quo der bestehenden Maßnahmen. ÖVP und Grüne schlagen daher vor, den Bericht „KMU im Fokus“, der jährlich dem Nationalrat vorgelegt wird, ab dem Berichtsjahr 2023 um ein Kapitel „Fort- und Weiterbildung von Selbstständigen“ zu ergänzen. Es soll beinhalten, welche Maßnahmen zur Förderung der Fort- und Weiterbildung von Selbstständigen aktuell in Österreich bestehen und wie diese angenommen werden. Darüber hinaus soll beleuchtet werden, welche Maßnahmen es zur Förderung der Fort- und Weiterbildung von Selbstständigen aktuell in anderen europäischen Ländern gibt und welche davon in Österreich umgesetzt werden könnten.

Elisabeth Götze (Grüne) bekräftigte, dass Selbstständige bzw. KMU einen wesentlichen Teil der österreichischen Wirtschaft darstellen. Bisher habe es keinen Fokus auf ihre Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten gegeben, daher soll dieses Thema in den KMU-Bericht aufgenommen werden. Kritik kam dazu von der Opposition. So orteten etwa Johannes Margreiter (NEOS) und Axel Kassegger (FPÖ) „Showpolitik“, zumal die Bundesregierung auch ohne diesen Antrag die Möglichkeit habe, dieses Thema im Bericht zu ergänzen. 

SPÖ: „BLOCKADEHALTUNG“ IM KAMPF GEGEN DIE TEUERUNG BEENDEN

Die SPÖ fordert mit einem Entschließungsantrag neuerlich von der Bundesregierung, ihre „Blockadehaltung“ im Kampf gegen die Teuerung zu beenden und ein umfassendes Inflationsdämpfungsgesetz vorzulegen (3437/A(E)). Sofortmaßnahmen sollten zumindest eine Rücknahme der April-Erhöhung der Richtwertmieten umfassen. Zudem sollten alle Mieten bis Ende 2025 eingefroren und danach der Mietanstieg mit dem EZB-Leitzinssatz, maximal aber 2 % pro Jahr, begrenzt werden. Darüber hinaus brauche es ein sofortiges, temporäres Aussetzen der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs. Eine weitere Forderung zielt auf die Einsetzung einer schlagkräftigen Anti-Teuerungskommission ab, die etwa sicherstellen soll, dass „milliardenschwere Hilfszahlungen“ an Unternehmen in Form von sinkenden Preisen an die Menschen weitergegeben werden. Bei Nicht-Weitergabe von Hilfen bzw. von allen Mehrwertsteuersenkungen in Form von sinkenden Preisen sollte es dabei harte Sanktionen bis hin zur Rückzahlung der Energiehilfen geben, so die SPÖ.

Christoph Matznetter (SPÖ) unterstrich die Forderung seiner Fraktion und warnte unter anderem vor Wettbewerbsnachteilen, wenn die Inflation längere Zeit hoch bleibe. Die Bundesregierung müsse „endlich in die Gänge kommen“ und ordnungspolitische Maßnahmen setzen. Maria Theresia Niss (ÖVP) sprach sich für die Vertagung aus. Sie wies auf bereits gesetzte Maßnahmen hin, mit denen die Bundesregierung versuche, zielgerichtet und nicht „mit der Gießkanne“ vorzugehen. Die Inflation habe im Vergleich zu anderen Ländern in Österreich erst später eingesetzt, daher würde sie auch erst später wieder sinken, so Niss. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu

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