Stocker: Krisensicherheitsgesetz ist Basis für effizientes Management akuter Ernstfälle
Stocker: Krisensicherheitsgesetz ist Basis für effizientes Management akuter Ernstfälle
ÖVP-Sicherheitssprecher: Neuausrichtung bestehender Prozesse – Bundeslagezentrum im Innenministerium – Gesetzliche Krisendefinition
„Eine Vielfalt an Krisenszenarien und zunehmend von globalen Rahmenbedingungen abhängige Gefahrenlagen erfordern die Anpassung des staatlichen Krisenmanagements an die neuen Gegebenheiten und einen gesamtheitlichen Zugang zum Thema Krisensicherheit. Mit dem heutigen Beschluss des Krisensicherheitsgesetzes ebnen wir den Weg für ein effizientes Management akuter Ernstfälle“, hält heute, Mittwoch, ÖVP-Sicherheitssprecher Christian Stocker am Rande der Sitzung des Innenausschusses fest. Die Regierungsvorlage soll bereits bestehende Gremien und Prozesse des staatlichen Krisenmanagements erstmals gesetzlich definieren und strukturell weiterentwickeln.
Das Gesetz sieht vor, dass unter dem Innenministerium ein neues Bundeslagezentrum eingerichtet wird: Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden. „Es soll die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen ermöglichen“, so Stocker. Auch ein modernes Medienzentrum zur transparenten Kommunikation ist vorgesehen.
Daneben soll das Gesetz eine effiziente Koordination zwischen den betroffenen Akteuren sicherstellen (Bund, Länder, Behörden, Einsatzorganisationen). Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So soll erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und der damit verbundenen Gremien und Prozesse definiert werden. Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet. „Wenn es zum Krisenfall kommt, tritt ein Koordinationsgremium zusammen, welches vom Bundeskanzler oder dem entsprechenden Fachminister geführt wird“, erklärt Stocker. Bedauerlicherweise habe die Opposition noch keine Bereitschaft signalisiert, die Verfassungsbestimmung zur Assistenzleistung des Bundesheeres bei Krisen zu unterstützen.
„Die Pandemie und der Krieg in der Ukraine zeigen uns, dass Krisen sehr schnell ausbrechen können. Darüber hinaus stellen internationaler Terror sowie Blackouts eine Gefahr für unser Land und unsere Gesellschaft dar. Darauf müssen wir als Republik schnell und entschlossen reagieren können. Mit der Umsetzung des Krisensicherheitsgesetzes werden wir für den Ernstfall vorbereitet sein“, sagt Stocker abschließend. (Schluss)
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