Ab in den Sommerurlaub – ÖGB beantwortet wichtigste Fragen für Arbeitnehmer:innen

Ab in den Sommerurlaub – ÖGB beantwortet wichtigste Fragen für Arbeitnehmer:innen

Wann darf man Urlaub machen? Was gilt, wenn man in den Ferien krank wird? Und kann der Urlaub verfallen? Ein ÖGB-Arbeitsrechtsexperte gibt Auskunft

Die Sommer-Urlaubszeit steht vor der Tür und hunderttausende Beschäftigte starten in eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Rund um das Thema Urlaub schlagen gerade in diesen Wochen viele Fragen bei den Gewerkschaften bzw. im ÖGB auf. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko beantwortet auf oegb.at die wichtigsten Fragen zum Thema: Wie man richtig Urlaub nimmt!  

Grundsätzlich steht für jedes Arbeitsjahr bzw. Kalenderjahr ein bezahlter Urlaub von fünf Wochen zu. „Ich kann aber nicht auf Urlaub gehen, wann ich will. Urlaub muss zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber vereinbart werden. Auch wenn ein Betriebsurlaub vereinbart ist, muss dem Urlaub zugestimmt werden. Und: Jemanden in Zwangsurlaub zu schicken, ist verboten“, so Trinko.  

Krank im Urlaub  

Wer im Urlaub krank wird, „sollte zum Arzt oder einer Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können“, betont der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte: „Das macht auch im Urlaub Sinn. Denn wenn Sie länger als drei Tage krank sind, dann werden Ihnen die Urlaubstage nicht abgezogen.“ 
„Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Urlaub nach spätestens dreitägiger Krankheitsdauer die Erkrankung unverzüglich mitteilen und bei Wiederantritt des Dienstes die Krankenstandsbestätigung vorlegen.“ 

ÖGB Kommunikation
Mag. Peter Leinfellner
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Mobil: 0650 3636399
peter.leinfellner@oegb.at

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