Landeshauptleute identifizieren Doktoratsstudien an Fachhochschulen als notwendige Weiterentwicklung

Landeshauptleute identifizieren Doktoratsstudien an Fachhochschulen als notwendige Weiterentwicklung

FHK-Präsidentin Prommer bekräftigt den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz und sieht klaren Auftrag an BM Polaschek

In ihrer Sitzung am 7. Juni 2023 haben die Landeshauptleute neben weiteren Themen die Zukunft des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Österreich diskutiert. Insbesondere ging es dabei um die Frage der Positionierung der Fachhochschulen im internationalen Standortwettbewerb. Nachdem die Bundesrepublik Deutschland bereits ein Promotionsrecht für Fachhochschulen eingeführt habe, gelte es laut Landeshauptleutekonferenz, die Fachhochschulen zu unterstützen und eine entsprechende Weiterentwicklung – in Form extern akkreditierter Doktoratsstudiengänge – zu ermöglichen. 

FHK-Präsidentin Ulrike Prommer dazu: „Wir freuen uns sehr, dass die Landeshauptleute die Zeichen der Zeit erkannt haben. Aktuell verlieren die Fachhochschulen gute Mitarbeiter:innen, weil wir im Gegensatz zu den öffentlichen und privaten Universitäten karrieretechnisch weniger Entwicklungsmöglichkeiten bieten können. Dabei wäre es für den Standort so wichtig, das vorhandene Potential an klugen Köpfen bestmöglich auszuschöpfen.“ 

Mit Blick auf die Entwicklungen jenseits der Landesgrenzen appelliert Prommer: „Deutschland hat an den Fachhochschulen ein Promotionsrecht eingeführt. Unser direkter Nachbar Bayern wird in den nächsten Jahren Milliardenbeträge in seinen Hochschulstandort stecken. Die Konkurrenz ist also direkt vor unserer Tür. Ich sehe BM Polaschek gefordert, neben der Ermöglichung von Doktoratsstudien an Fachhochschulen auch für eine entsprechend finanzielle Ausstattung der fachhochschulischen Forschung zu sorgen.“ 

An den Fachhochschulen wird vor allem im Bereich von Zukunftstechnologien, Nachhaltigkeit und Gesundheit geforscht. Es werden Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen und somit entsprechende Produkte und Dienstleistungen entwickelt. Im Gegensatz zu den Universitäten erhalten die Fachhochschulen keine finanzielle Unterstützung durch den Bund für die Forschung, gleichwohl diese neben der Lehre zu ihren gesetzlichen Kernaufgaben zählt. 

Bereits seit geraumer Zeit fordern die Fachhochschulen zudem das Recht, Doktoratsstudien anbieten zu dürfen. Dabei sollen Doktoratsstudien ebenso wie Bachelor- und Masterstudien an Fachhochschulen einer externen Akkreditierung unterliegen. Wenn im Rahmen dieser Akkreditierung die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden können, soll die Fachhochschule das Doktoratsstudium starten können.

Mag. Kurt Koleznik,
Generalsekretär FHK;
Tel.: 0664/42 44 294

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