Landtagspräsident Wilfing: „Verfassungsexperte Bußjäger bestätigt Richtigkeit der Vorgehensweise bei der LH-Wahl“
Landtagspräsident Wilfing: „Verfassungsexperte Bußjäger bestätigt Richtigkeit der Vorgehensweise bei der LH-Wahl“
Vorabstellungnahme des renommierten Universitätsprofessors untermauert die Rechtsansicht von Präsidenten Wilfing rund um die Wahl der Landeshauptfrau und ihres Stellvertreters.
Der Verfassungsexperte Universitäts-Professor Dr. PETER BUSSJÄGER bestätigt in einer Vorabstellungnahme die Richtigkeit der Vorgehensweise bei der Wahl der der Landeshauptfrau bzw. ihrer Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung des Landtags. „Nun teilt auch ein renommierter Verfassungsexperte die Rechtsauffassung, dass die Wahl der Landeshauptfrau und ihrer Stellvertreter den Bestimmungen unserer Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtags entsprochen hat. Die Mitglieder der Präsidialkonferenz wurden von mir darüber informiert“, erklärt Landtagspräsident KARL WILFING im Anschluss an die Präsidiale, der für eine klarstellende Untersuchung der Rechtslage Univ.-Professor Dr. Bußjäger mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt hat.
In der VORABSTELLUNGNAHME bestätigt UNIV.-PROFESSOR DR. PETER BUSSJÄGER die Rechtsansicht voll inhaltlich und begründet dies wie folgt:
* Gemäß Art. 35 Abs. 4 LV wird der Landeshauptmann vom Landtag in einem eigenen Wahlgang mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Das sinngemäß Gleiche gilt für die Wahl der Stellvertreter gemäß Abs. 5.
Christoph Fuchs
Pressesprecher Landtag von Niederösterreich
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