EQS-HV: Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
EQS-HV: Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
EQS-News: Wienerberger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
07.04.2023 / 10:47 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
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verantwortlich.
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Wienerberger AG
Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
Firmenbuch-Nummer 77676f
ISIN AT0000831706
Einladung
zu der am Freitag, den 5. Mai 2023, um 10:00 Uhr
in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien,
stattfindenden
154. ordentlichen Hauptversammlung
Abhaltung als Präsenz-Hauptversammlung
Die 154. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG findet in der
bewährten Form einer Präsenzveranstaltung statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichts
der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2022, des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des
nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2022
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2022
ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2023
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2022
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab
Freitag, 14. April 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft unter [1] www.wienerberger.com abrufbar:
• Geschäftsbericht 2022 samt IFRS-Konzernabschluss und
Konzernlagebericht, Corporate-Governance-Bericht, nichtfinanzieller
Bericht und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022
• Jahresfinanzbericht 2022 der Wienerberger AG samt Jahresabschluss und
Lagebericht
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 7
• Erklärungen der Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6 („Wahlen in den
Aufsichtsrat“) gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen
• Vergütungsbericht 2022
• Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §
114 AktG
• Alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit
dieser Hauptversammlung
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Aktienbesitz am Dienstag, 25. April 2023, 24:00 Uhr Wiener Zeit
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der
Gesellschaft spätestens am Dienstag, 2. Mai 2023, 24:00 Uhr Wiener Zeit,
ausschließlich auf einem der nachgenannten Kommunikationswege zugehen
muss:
Per Post oder Boten an:
Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 bzw. Type 599;
unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.
Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als PDF-Anhang)
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);
2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des
Aktionärs;
5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag (Dienstag, 25. April 2023, 24:00 Uhr
Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die
Dividendenberechtigung aus.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben dieser Einberufung
nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt
und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person
in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung am Versammlungsort übergeben wird,
ist die Vollmacht unter Verwendung eines der folgenden Wege so zeitgerecht
abzusenden, dass diese bis spätestens Donnerstag, 4. Mai 2023, 12:00 Uhr
Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einlangt:
Per Post oder Boten an:
Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 bzw. Type 599;
unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.
Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als PDF-Anhang)
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
Muster für die Erteilung einer Vollmacht sowie den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter [2] www.wienerberger.com
abrufbar. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung
der bereitgestellten Formulare gebeten. Einzelheiten zur Bevollmächtigung,
insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus
dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
ist es ausreichend, dass dieses, zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem
für die Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderes Service steht den Aktionären bzw. Institutionen Herr
Florian Beckermann, geschäftsführender Vorstand des Interessenverbands für
Anleger (IVA), als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[3] www.wienerberger.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme:
• Dipl. Vw., Dipl. Jur. Florian Beckermann, LL.M.
c/o IVA Interessenverband für Anleger
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
Tel.: +43 (0) 1 876 33 43-0
E-Mail: [4]beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
Bei Bevollmächtigung des genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreters ist
die Vollmacht an die oben genannte E-Mail-Adresse von Herrn Beckermann zu
schicken.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110,118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform (Erfordernis der Unterschrift durch alle
Antragsteller) spätestens am Freitag, 14. April 2023, 24:00 Uhr Wiener
Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Wienerberger AG,
Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Georg Schuh, Wienerbergerplatz 1,
1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Dienstag,
25. April 2023, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 1 8900 500 50 oder postalisch an Wienerberger AG, Corporate
Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Georg Schuh, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat
jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen
Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle
Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten. Für den Nachweis des Aktienbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt (ausgenommen Wahlen in den Aufsichtsrat) Anträge zu
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG).
Zu Tagesordnungspunkt 6. „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110
AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben und ersucht um Beachtung der
diesbezüglichen Anmerkungen des Aufsichtsrats in den Beschlussvorschlägen:
Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG setzt sich gemäß Beschluss der 153.
ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2022 aus neun von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern), davon sechs
Männer und drei Frauen, und drei vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG
entsandten Mitgliedern, davon zwei Männer und eine Frau, zusammen. Der
Aufsichtsrat bestand mit Beendigung der 153. ordentlichen Hauptversammlung
daher aus acht Männern und vier Frauen und erfüllt somit das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG.
Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer
Getrennterfüllung, sondern gemäß § 86 Abs 9, erster Satz AktG zur
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots kommt.
Bei der Erstattung eines Wahlvorschlags zu Tagesordnungspunkt 6. „Wahlen
in den Aufsichtsrat“ durch Aktionäre ist jedenfalls – auch im Falle einer
Änderung der Anzahl der Kapitalvertreter im Rahmen der Satzung – auf § 86
Abs 7 AktG bzw. auf das zuvor angeführte Mindestanteilsgebot Bedacht zu
nehmen.
Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das
Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die
Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft [5] www.wienerberger.com zugänglich.
Die Aktionäre können Fragen auch zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an die Gesellschaft per E-Mail an
[6]fragen.wienerberger@hauptversammlung.at übermitteln. Bei komplexeren
Fragen wird das empfohlen.
Informationen zum Datenschutz der Aktionäre
Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der
Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene
gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer
des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer
personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung
anmelden.
Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs 1 AktG rechtlich verpflichtet,
jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser
rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten von Aktionären für die Teilnahme von Aktionären
und deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist
Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist,
wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, denen
der Verantwortliche unterliegt.
Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG
die verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke
der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen,
wie etwa Notare, Rechtsanwälte, Banken und IT-Dienstleister. Diese
erhalten von der Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG.
Soweit rechtlich notwendig, hat die Wienerberger AG mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an
Dritte weitergegeben.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).
Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der
Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten
ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder
rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie
haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie
gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten
Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit
dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach
Art. 17 Abs 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht
auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem
gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“). Zur Ausübung Ihrer
Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
[7]datenschutz@wienerberger.com. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht
zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der Wienerberger AG unter [8] www.wienerberger.com zu
finden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 111.732.343,- und ist eingeteilt in
111.732.343 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten
zum Stichtag Montag, 27. März 2023, 5.756.271 eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 105.976.072.
Die Anzahl eigener Aktien und damit verbunden die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung noch ändern. Die Gesellschaft wird darüber im Einklang
mit den anwendbaren Rechtsvorschriften informieren.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr. Die
Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein gültiger,
amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen ist. Bevollmächtigte werden gebeten, zusätzlich zum amtlichen
Lichtbildausweis die Vollmacht bzw. eine Kopie der Vollmacht mitzunehmen.
Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen.
Wien, im April 2023 Der Vorstand
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07.04.2023 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wienerberger AG
Wienerbergerplatz 1
1100 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 60 192-0
Fax: +43 1 60 192-10159
E-Mail: office@wienerberger.com
Internet: www.wienerberger.com
ISIN: AT0000831706
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
1603305 07.04.2023 CET/CEST
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3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8c66597a12adbb921eb6f554ad53758a&application_id=1603305&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
4. beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8c66597a12adbb921eb6f554ad53758a&application_id=1603305&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
6. fragen.wienerberger@hauptversammlung.at
7. datenschutz@wienerberger.com
8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8c66597a12adbb921eb6f554ad53758a&application_id=1603305&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
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