Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung – Weichen für eine nachhaltige Tourismuszukunft gestellt

Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung – Weichen für eine nachhaltige Tourismuszukunft gestellt

Nachhaltigkeit, Jungunternehmertum und Eigenkapitalstärkung als Förderschwerpunkte; Einreichungen ab 3. April 2023 möglich

„Nachhaltigkeit und Resilienz sind die zentralen Leitgedanken der Tourismuspolitik des Bundes. Deshalb setzen wir mit der gewerblichen Tourismusförderung gezielte Impulse in diesen Handlungsfeldern und unterstützen somit Betriebe auf ihrem Weg in eine nachhaltige Tourismuszukunft“, so Tourismus-Staatsekretärin Susanne Kraus-Winkler im Hinblick auf den Neuausrichtungsprozess zur gewerblichen Tourismusförderung, der unter der Federführung der Sektion Tourismus des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) Ende März 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde.

Mit der gewerblichen Tourismusförderung werden Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt. Die Förderung zählt seit jeher zu den bedeutendsten Steuerungsinstrumenten für die Tourismuspolitik des Bundes. Mit dem Regierungsprogramm 2020-2024 und dem „Plan T – Masterplan für Tourismus“ wurde ein Neuausrichtungsprozess eingeleitet, in dessen Verlauf gezielt branchentypische Herausforderungen adressiert wurden. „Die neuen Förderrichtlinien unterstützen Investitionen in eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Tourismuswirtschaft. Dabei unterstützen sie insbesondere familien- und inhabergeführte Betriebe. Zudem erleichtern sie Betriebsweitergaben und die Bildung von Eigenkapital. Die neu ausgerichtete gewerbliche Tourismusförderung ist somit ein Rundum-Paket, um die Tourismusbranche gestärkt in die Zukunft zu bringen“, so Kraus-Winkler.

ZWTL: „NACHHALTIGKEITSBONUS“ ALS ZUKUNFTWEISENDES FÖRDERINSTRUMENT
Die gewerbliche Tourismusförderung umfasst auch künftig die bewährten Unterstützungen in Form von Haftungen, Zinsenzuschüssen für geförderte Kredite und Zuschüsse. Das Zuschussinstrument wird fortan als „Nachhaltigkeitsbonus“ bezeichnet und für Investitionen in den Bereichen Ökologie, Mitarbeiter und Regionen sowie Ökonomie in Kombination mit einem geförderten Investitionskredit vergeben. Dabei sind Förderungen von bis zu 7 Prozent (statt bisher 5 Prozent) des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils der Investition möglich. Der Zugang zu Jungunternehmerförderungen, z.B. im Rahmen von Betriebsübergaben, wird ebenso erleichtert. Hier, sowie bei anderen Förderinstrumenten, kann es länderspezifische Anschluss- und Verstärkerförderungen geben.

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