Hammer: Korrektur bei Einmalpensionen – Nachzahlung für 200.000 Betroffene
Hammer: Korrektur bei Einmalpensionen – Nachzahlung für 200.000 Betroffene
ÖVP-Abgeordneter zur Aliquotierung: Gespräche auf gutem Weg
Eine Korrektur gibt es im Ausschuss für Arbeit und Soziales heute bei den Mindestpensionist/innen, da diese bei der Pensionserhöhung mit Jahresbeginn aufgrund einer fehlerhaften Formulierung im ASVG benachteiligt wurden, erläuterte ÖVP-Abg. Michael Hammer anlässlich der Sitzung. Hinsichtlich der Aliquotierung seien die Gespräche auf einem guten Weg, zeigte sich der Mandatar zuversichtlich. Er hofft, bald zu einer sachgerechten Lösung zu kommen.
Hammer erläuterte zudem die Korrektur bei der Einmalzahlung: Konkret wurde den Pensionist/innen und Pensionisten mit 5,8 Prozent mit Jahresbeginn die Inflation aus dem gesetzlich festgelegten Betrachtungszeitraum (August des zweitvorangegangenen Jahres bis Juli des vergangenen Jahres) abgegolten. Aufgrund der hohen Teuerung hatte man sich im Rahmen der Pensionsanpassung für das Jahr 2023 zusätzlich auf eine Einmalzahlung verständigt, die Anfang März 2023 zur Auszahlung kam. Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro beträgt diese 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift dann eine Ausschleifregelung. Diese 30 Prozent wurden bei den Mindestpensionist/innen allerdings nicht auf Basis der Ausgleichszulage von 1.110 Euro, sondern auf Basis des geringeren Eigenpensionsanteils bemessen. Das betrifft 200.000 Pensionist/innen, die den Differenzbetrag nach der Korrektur der gesetzlichen Grundlage ausgezahlt erhalten.
„Ziel war und ist ein sozial gerechter Ausgleich der Teuerungen – und das gerade für Menschen mit einer kleinen Pension. Das stellen wir nun mit dieser Korrektur sicher“, schloss Hammer. (Schluss)
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