S8: nach VwGH-Entscheid geht der Ball zurück zum Bundesverwaltungsgericht

S8: nach VwGH-Entscheid geht der Ball zurück zum Bundesverwaltungsgericht

Revisionswerber erfolgreich – S8 nicht genehmigungsfähig

Wie die Umweltorganisation VIRUS und die BürgerInitative Marchfeld (BIM) mitteilen, erhielten sie dieser Tage Post vom Verwaltungsgerichtshof zur S8. Wolfgang Rehm Sprecher beider Organisationen. „Das Höchstgericht hat unserer Revision stattgegeben und den Beschluss mit dem das Bundesverwaltungsgericht die Sache der Behörde zugewiesen hat aufgehoben. Jetzt muss das BVwG selbst entscheiden und dem Einreichprojekt der Marchfeld-Schnellstraße den Garaus machen“

Insgesamt acht Revisionswerber hatten in vier Revisionen unterschiedlicher Stoßrichtung den Beschluss bekämpft – erfolgreich wie sich nun gezeigt habe. Bereits 2020 sei die S8 abweisungsreif gewesen, dann habe das Land Niederösterreich mit der Ausweitung des Schutzgebietes für den Triel noch einmal den Hals aus der Schlinge gezogen- „ Eine Schutzgebietserweiterung für den Triel den es angeblich nicht gibt, sogar Landesrat Schleritzko hatte in dieses Horn gestoßen, das lässt sich nicht erfinden“ kritisiert Rehm. Fakt sei, dass die S8 das Vogelschutzgebiet Sandboden Praterterrasse erheblich beeinträchtige, der 2020  theoretisch ermöglichte Weg zu einer Ausnahmebewilligung erfordere, dass es keine zumutbare Alternative gebe, was nicht der Fall sei. Schon aufgrund der umfangreichen Arbeit des Landes Niederösterreich gebe es Menge Alternativen zum jetzigen S8 Einreichprojekt. Insgesamt waren im „Marchfeldteam“ 29 Planfallkombinationen ausgearbeitet worden und weiters habe auch die Asfinag mehrere Korridore untersucht. „Eine Ausnahmegenehmigung bleibt somit eine theoretische Möglichkeit“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at

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