Koralm Pumpspeicherkraftwerk: Verhandlung am BVwG ging ohne Entscheidung zu Ende
Koralm Pumpspeicherkraftwerk: Verhandlung am BVwG ging ohne Entscheidung zu Ende
Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, endete gestern die zweitägige Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht zum PSKW Koralm ohne Entscheidung. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm„ Es ist also offen, ob das Gericht die Sache zurück zur Behörde schickt, selbst umfangreiche Ermittlungsschritte beauftragt oder sich dazu entschließt, das Projekt nicht zu genehmigen. Das es grünes Licht gibt ist angesichts der Aktenlage völlig ausgeschlossen“.
In zwei Tagen seien die von mehreren Gutachtern konstatierten massiven bautechnischen und geologischen Mängel, sowie naturschutzfachliche Genehmigungshindernisse insbesondere auch Ausgleichsflächen diskutiert worden. Mittwoch um die Mittagszeit schlug dann die Stunde des deutschen Energiewirtschaftsgutachters der zusammenfassend vortrug, dass der versuchte Nachweis eines energiewirtschaftlichen öffentlichen Interesses am Vorhaben als nicht erbracht gelten kann. „Für Überraschung sorgte, dass die Projektwerber dann die Verbund-APG aufmarschieren ließen, und den Eindruck zu erwecken versuchten es wäre diese eine Art Oberinstanz. Deren Vertreter glänzte dann aber mit Banalargumentation. So geht das sicher nicht“, kritisiert Rehm. Erstaunlich sei, wie inaktiv die Projektwerber die letzten Monate geblieben seien. „Sie kannten die gerichtsgutachtlichen Mängellisten schon lang, haben sich aber nicht bewegt“, so Rehm. Außer einem lapidaren Schriftstück, dass sie die Bohrtechnik zu ändern gedenken, sei da nicht viel gekommen. „Die scheinen offenbar zu glauben, dass sie damit ihre Pflicht bereits erledigt haben. Ich habe den Eindruck gewonnen, sie verharren immer noch in der Position, in der sie davon ausgehen, dass sich schon alles nach ihren Wünschen richten wird“, so Rehm. Würde das Gericht einen Verbesserungsauftrag erteilen, würde das die Projektanten sicher bis mindestens ins Jahr 2024 hinein beschäftigen. Deren Ankündigung dass dies vor dem Sommer erledigbar sei, habe die Sachverständigenkoordinatorin des Gerichts als unrealistisch klassifiziert. Im Gegensatz zur ersten Tagsatzung 2022 wo die Behörde durch Abwesenheit geglänzt habe, sei das Amt der Steiermärkischen Landesregierung diesmal vertreten gewesen, habe sich aber äußerst wortkarg gegeben. „Dass dann einer der Richter des Senates die seinerzeitigen Behördengutachten als Nullum bezeichnet hat, ist zwar sehr diplomatisch, kommt aber einem glatten Nicht-Genügend gleich“, so Rehm abschließend.
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at
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