Budgetausschuss: Transparenzdatenbank-Novelle soll Vereinfachungen und Optimierungen bringen

Budgetausschuss: Transparenzdatenbank-Novelle soll Vereinfachungen und Optimierungen bringen

Gaswirtschaftsgesetz: Fernwärme soll in Kreis der durch Solidaritätsmaßnahmen geschützten Kunden aufgenommen werden

Das Transparenzdatenbankgesetz wird novelliert. Die Schwerpunkte liegen bei der Kategorisierung der Leistungen und bei Verwaltungsvereinfachungen für Gemeinden. Optimiert werden sollen die Datenverfügbarkeit und -qualität in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht. Zudem soll es mehr Transparenz bei den Energieleistungen des Bundes geben, hielt Finanzminister Magnus Brunner im Budgetausschuss fest. Zur Erfüllung europäischer Transparenzpflichten wurde von ÖVP und Grünen ein Abänderungsantrag betreffend die Veröffentlichung von Leistungen im Zusammenhang mit der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) eingebracht. Die Novelle wurde mehrheitlich, ohne die Stimmen der SPÖ-Fraktion, angenommen.

Der Budgetausschuss sprach sich zudem mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS für eine Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes aus, bei der es um die Umsetzung von EU-Vorgaben in Bezug auf die Zertifizierung von Speicheranlagenbetreibern geht. Da Fernwärmesysteme zentral für die Wärmeversorgung von österreichischen Haushalten sind, soll entsprechend einem von ÖVP und Grünen vorgelegten Abänderungsantrag der Kreis der geschützten Kunden und der durch Solidarität geschützten auf Fernwärmeanlagen ausgeweitet werden.

Ein Antrag der SPÖ zur Wirkungsfolgenabschätzung wurde mit Mehrheit, ohne die Stimmen der FPÖ, auf den Weg ins Plenum gebracht. Zwei Entschließungsanträge der NEOS zur Veröffentlich von Spending Reviews im Rahmen der Budgetberichte wurden einstimmig angenommen. Von ÖVP und Grünen vertagt wurde ein Antrag der NEOS zur zeitlichen Begrenzung von Förderungen auf 5 Jahre.

TRANSPARENZDATENBANK-NOVELLE SOLL VEREINFACHUNGEN UND OPTIMIERUNGEN BRINGEN

Mit der Novelle soll die Datenqualität und -verfügbarkeit in der Transparenzdatenbank weiter verbessert und der Kreis der Datenquellen für die Transparenzdatenbank erweitert werden. Zudem sollen künftig Mitteilungen spätestens innerhalb von 14 Tagen übermittelt und weitere Informationen mitgeteilt werden. Verwaltungsökonomische Vereinfachungen betreffen die Erfassung von Leistungen von Kleingemeinden und die einheitliche Kategorisierung der Leistungen in Anlehnung an die Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (Classification of the Functions of Government – COFOG) (1928 d.B.).

Umgesetzt werden soll auch eine Rechnungshofempfehlung, wonach definierende und leistende Stellen verpflichtet werden, einmal jährlich Vollständigkeitserklärungen zu übermitteln. Darüber hinaus soll in Anlehnung an die Veröffentlichung bestimmter COVID-19-Wirtschaftshilfen eine Rechtsgrundlage für die personenbezogene Veröffentlichung von Leistungen des Bundes, zur Abfederung der Preissteigerungen im Energiebereich für Unternehmen, geschaffen werden.

ÖVP und Grüne brachten im Budgetausschuss einen Abänderungsantrag zur Veröffentlichung von Leistungen im Zusammenhang mit der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ein. Demnach sollen bestimmte personenbezogene Daten über Endempfänger und Leistungsverpflichtete am Transparenzportal ersichtlich gemacht werden.

Auf europäischer Ebene sei vorgesehen, dass jeder Mitgliedstaat ein benutzerfreundliches und öffentliches Portal einzurichten hat, über das Daten zu jenen 100 Endempfängern veröffentlicht werden, die den höchsten Finanzierungsbetrag aus der Fazilität erhalten haben, informierte Finanzminister Brunner die Ausschussmitglieder. Nach der im Februar 2023 veröffentlichten „Guidance Note“ der Europäischen Kommission soll die erstmalige Veröffentlichung laut dem Finanzminister bereits im April 2023 erfolgen.

Elisabeth Götze (Grüne) begrüßte die Neuerungen, da diese es auch kleineren Gemeinden erleichtern würden, Förderungen einfacher in die Datenbank einzumelden. Auf Nachfrage von FPÖ-Abgeordnetem Hubert Fuchs wurde seitens des Ressorts erläutert, dass die Festlegung des Schwellenwerts von 10.000 € für die Einmeldung personenbezogener Energiehilfen sich am Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientiere und die Unter- und Obergrenzen für Förderungen berücksichtige. Welche Förderungen als nicht angemessen bewertet werden, ergebe sich aus den Förderrichtlinien, erfuhr Selma Yildirim (SPÖ). Karin Doppelbauer (NEOS) vertrat die Ansicht, dass die bessere Verknüpfung von Daten den Abschluss von 15a-Vereinbarungen mit den Ländern benötige. Auf ihre Frage, welche Gruppen von der Bestimmung über die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung umfasst seien, teilte der Vertreter des Finanzministeriums mit, dass diese sich in erster Linie an die Ressorts richte, beispielsweise bestätigen müssten, dass alle Maßnahmen in die Datenbank aufgenommen wurden. Man folge damit ebenfalls Empfehlungen des Rechnungshofs. Grundsätzlich gehe es darum, Lücken zu schließen, um Daten, deren Bearbeitung aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich sei, ebenfalls einbeziehen zu können.

GASWIRTSCHAFT: ZERTIFIZIERUNG VON SPEICHERUNTERNEHMEN UND FERNWÄRME SOLL DURCH SOLIDARITÄTSMASSNAHMEN GESCHÜTZT WERDEN

Speicheranlagenbetreiber müssen künftig europäischen Vorgaben entsprechend zertifiziert werden. Um den effektiven Vollzug und die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, soll nun das Gaswirtschaftsgesetz 2011 auf Basis eines Initiativantrags ergänzt werden. Konkret sollen Speicherunternehmen dazu verpflichtet werden, die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Voraus der Regulierungsbehörde anzuzeigen. Die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Zertifizierung durch die betroffenen Marktteilnehmer soll durch Verwaltungsstrafen sichergestellt werden (3086/A).

Außerdem brachten ÖVP und Grüne einen gesamtändernden Abänderungsantrag zum Gaswirtschaftsgesetz ein, der auch Verfassungsbestimmungen enthält. Darin werden die Begriffsbestimmungen der geschützten Kunden und der durch Solidarität geschützten Kunden auf Fernwärmeanlagen ausgeweitet. Dies sei erforderlich, da es sich bei den österreichischen Gaskraftwerken zumeist um Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) handelt, die zur Deckung des Wärmebedarfs der Haushaltskunden im Winter eingesetzt werden. Um den Betrieb dieser gasbetriebenen Anlagen – und somit die Wärmeversorgung der österreichischen Haushalte – auch im Solidaritätsfall längst möglich gewährleisten zu können, ist diese Ausweitung des geschützten Kundenkreises erforderlich. Die diesbezüglich für Österreich geschützten Gasmengen im Anhang der EU-Verordnung berücksichtigen nur den Gaseinsatz für die Stromerzeugung und nicht für die Wärmeerzeugung.

Die Ausweitung des geschützten Kundenkreises hat Auswirkungen auf den nachzuweisenden Versorgungsstandard. Aktuell ist für einen Zeitraum von 30 Tagen bei Ausfall der größten einzelnen Gasinfrastruktur unter durchschnittlichen Winterbedingungen der Versorgungsstandard ausschließlich per Nachweis über entsprechende Speichervorhaltung zulässig und zu erbringen. Dieser Nachweis kann auch durch den jeweiligen Vorlieferanten erbracht werden. Um die Befüllung der Erdgasspeicher auch für die kommenden Heizsaisonen abzusichern, sei nun ein größerer Umfang des nachzuweisenden Versorgungsstandards durch die Ausweitung des geschützten Kundenkreises erforderlich, heißt es in den Erläuterungen. Die Erfüllung des Versorgungstandards ist durch Vorlage von Speichernutzungsverträgen sowie dem Nachweis der Befüllung der Speicher gegenüber der Regulierungsbehörde vorgesehen.

SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer wies darauf hin, dass die Gespräche zwischen den Fraktionen nicht abgeschlossen seien. Seine Fraktion werde daher vorerst nicht zustimmen und die Entscheidung im Plenum vom Ergebnis der Gespräche abhängig machen.

FORDERUNG DER NEOS NACH ZEITLICHER BEGRENZUNG VON FÖRDERUNGEN VERTAGT

Um das österreichische Förderwesen effizienter zu gestalten, traten die NEOS in einem Entschließungsantrag für eine Begrenzung aller direkten und indirekten aus Bundesmitteln gewährten Förderungen auf höchstens fünf Jahre („Sunset Clause“) ein. Vor Ablauf der Frist sei die Förderung auf ihre Wirkungsorientierung zu überprüfen und gegebenenfalls zu verlängern (2034/A(E)). Karin Doppelbauer (NEOS) untermauerte im Budgetausschuss ihre Forderung mit dem Hinweis, dass man damit auch den Empfehlungen des Fiskalrats und des Budgetdienstes entsprechen würde, die auf die Notwendigkeit hingewiesen hätten, das Fördersystem übersichtlicher zu gestalten. Jakob Schwarz (Grüne) meinte, er könnte viele der im Antrag genannten Ziele unterstützen. Bedenken habe er aber, wenn Förderinstrumente zu kurzfristig gestaltet würden. Um Investitionen in neue Entwicklungen anzustoßen, müsse man Unternehmen Rechtssicherheit über die längerfristige Finanzierung geben. Er plädierte für die Vertagung des Antrags. Christoph Matznetter (SPÖ) sprach sich gegen den Vorschlag der NEOS aus, da aus seiner Sicht ein Sunset Clause für Förderungen nicht nur Unternehmen, sondern auch vielen Vereinen, die wichtige öffentliche Leistungen erbringen, die finanzielle Planung erschweren würde.

MEHRHEIT FÜR BERÜCKSICHTIGUNG DER NACHHALTIGKEITSZIELE IN WIRKUNGSFOLGENABSCHÄTZUNG VON GESETZEN

Breite Zustimmung gab es für eine von der SPÖ angeregte Entschließung, künftig die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) bereits im Gesetzwerdungsprozess deutlicher hervorzuheben. Sie sollen daher zusätzlich zur bestehenden Wirkungsfolgenabschätzung als ein integraler Bestandteil der Gesetzesvorlagen an das Parlament verpflichtend werden. Zur Verbesserung der Wirkungsorientierung soll laut den Sozialdemokrat:innen ein ausführliches jährliches Berichtswesen an den Nationalrat etabliert werden, mit dem die beabsichtigte Zielerreichung bzw. -umsetzungsgrad überprüft werden kann (3117/A(E)). Antragstellerin Petra Bayr (SPÖ) sah das als Weg, um die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit Leben zu erfüllen. Seitens der Regierungsfraktionen bekundeten Tanja Graf (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) ihre Unterstützung für die bessere Einbindung der Nachhaltigkeitsziele in den Gesetzgebungsprozess. Graf betonte, dass Österreich grundsätzlich zum Spitzenfeld der Staaten zähle, was die Umsetzung der Agenda betreffe.

ALLE FRAKTIONEN UNTERSTÜTZEN NEOS-FORDERUNG NACH VERÖFFENTLICHUNG VON SPENDING REVIEWS

Regelmäßig und verbindlich durchgeführte und veröffentlichte Spending Reviews könnten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen und zu einer besseren Wirkungsorientierung leisten, argumentierte Gerald Loacker von den NEOS. Zur Erhöhung der Verbindlichkeit, Transparenz und Effizienz dieses Instruments forderten die NEOS daher in einem Entschließungsantrag, die regelmäßige Durchführung von Spending Reviews im Bundeshaushaltsgesetz zu verankern und Ergebnisse aller Spending Reviews dem Budgetausschuss des Nationalrats zu übermitteln und sie zu veröffentlichen (3121/A(E)). In einer weiteren Initiative forderten die NEOS, die Spending Review Schulgesundheit offiziell zu veröffentlichen (3133/A(E)).

Beide Entschließungsanträge erhielten die Unterstützung aller Fraktionen. Jakob Schwarz (Grüne) wies darauf hin, dass sich im Zuge der Debatte im Gesundheitsausschuss alle betroffenen Ressorts bereits für die Veröffentlichung der Spending Review Schulgesundheit ausgesprochen haben. Allerdings müsse diese auch mit den Gebietskörperschaften abgestimmt werden. (Fortsetzung Budgetausschuss) sox

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

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