Parlament: TOP im Nationalrat am 1. Februar 2023
Parlament: TOP im Nationalrat am 1. Februar 2023
Volksbegehren, Schutz von Whistleblower:innen, Sozialvorlagen, Rechnungshofberichte
Gleich mit zwölf Volksbegehren wird sich der Nationalrat am zweiten Plenartag am 1. Februar befassen. Während die Beratungen über manche Volksbegehren wie jenes zur Einschränkung von Tiertransporten und das Antikorruptionsvolksbegehren abgeschlossen werden sollen, wird über andere Initiativen erstmals diskutiert. Das betrifft etwa die Forderung nach uneingeschränkter Bargeldzahlung und nach Ausweitung der Kinderrechte. Ein neues HinweisgeberInnenschutzgesetz sieht einen besseren Schutz von Whistleblower:innen vor. Zudem stehen weitere Vorlagen aus dem Sozialausschuss wie eine mit der bevorstehenden Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen in Zusammenhang stehende Sozialversicherungsnovelle sowie zahlreiche Rechnungshofberichte auf der Tagesordnung.
FRAGESTUNDE
Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde an Vizekanzler Werner Kogler, der für Kunst- und Kultur, den öffentlichen Dienst und Sport zuständig ist.
VOLKSBEGEHREN „STOPPT LEBENDTIER-TRANSPORTQUAL“
426.938 Personen haben das Volksbegehren „Stoppt Lebendtier-Transportqual“ unterstützt. Die vom niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl gestartete Initiative zielt darauf ab, Tierleid beim Schlachtviehtransport durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen zu unterbinden. So sollen Schlachtviehtransporte nur noch vom landwirtschaftlichen Betrieb zu den nächstgelegenen Schlachthöfen erlaubt sein. Dies müsse europaweit gelten, fordern die Unterzeichner:innen.
In der Begründung des Volksbegehrens wird darauf hingewiesen, dass täglich 3,8 Millionen Tiere auf den Straßen transportiert werden, also rund 1,4 Milliarden pro Jahr. Es komme bei den Tieren zu Erschöpfungszuständen, Dehydrierung und Verletzungen aufgrund des oft massiven Platzmangels. Während das Schlachtvieh auf stunden- und tagelangen Fahrten unter verheerenden Bedingungen fürchterliche Qualen durchleide, würden einige wenige fleischverarbeitenden Großbetriebe enormen Profit machen.
Einen konkreten Beschluss in Reaktion auf das Volksbegehren hat der Gesundheitsausschuss nicht gefasst. Der für Tierschutzangelegenheiten zuständige Gesundheitsminister Johannes Rauch kündigte aber im Rahmen eines öffentlichen Hearings an, in Bälde Vorschläge für eine Nachschärfung von Plausibilitäts- und Lenkerkontrollen vorzulegen. Zudem will er sich auf EU-Ebene für strengere Auflagen für Tiertransporte einsetzen und ortet dabei auch eine gewisse Bewegung in dieser Frage. Rückenstärkung erhielten die Unterzeichner:innen des Volksbegehrens von einem Großteil der am Hearing teilnehmenden Expert:innen: Sie plädierten allerdings dafür, nicht nur Schlachtviehtransporte, sondern auch andere Lebendtiertransporte einzuschränken.
VOLKSBEGEHREN „NEIN ZUR IMPFPFLICHT“
Gemeinsam zur Debatte stehen drei Volksbegehren zum Thema Impfpflicht, die noch vor der Abschaffung der Corona-Impfpflicht im Juli 2022 eingebracht worden waren. Das Volksbegehren „NEIN zur Impfpflicht“, das erreichen will, dass jegliche Impfpflichten in Österreich per Verfassungsgesetz verhindert werden und dass die Pflicht zur Corona-Impfung aufgehoben wird, sammelte 246.878 Unterstützungen. Bevollmächtigter Robert Marschall bezeichnete im Ausschusshearing die Corona-Impfung als gentechnisches Experiment und erhob schwere Vorwürfe gegen Parlament und Regierung. Die Parteien hätten enorme Schäden verursacht, sowohl in gesundheitlicher Hinsicht als auch durch die Spaltung der Gesellschaft. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Juni dieses Jahres, mit der er die COVID-19-Impfpflicht als verfassungskonform beurteilte, bezeichnete Marschall als „verhaltensoriginell“ und „auf ÖVP-Linie“. Die repräsentative Demokratie habe versagt, so der Proponent, der eine Stärkung der direkt-demokratischen Instrumente forderte.
VOLKSBEGEHREN „IMPFPFLICHTABSTIMMUNG: NEIN RESPEKTIEREN!“
Unter dem Titel „Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!“ wird in einem von 246.476 Personen unterstützten Volksbegehren ebenfalls der Ausschluss einer Impfpflicht durch den Bundesverfassungsgesetzgeber gefordert. Proponent Werner Bolek sah im Hearing sein Volksbegehren durch die Abschaffung der Impfpflicht vom Parlament bestätigt. Aus seiner Sicht geschah dies aufgrund des Widerstandes des Volkes. Zwei zentrale Forderungen seien aber nach wie vor nicht erfüllt. Neben einer Verankerung eines Impfpflichtverbots in der Verfassung sei nämlich ein Verbot der Diskriminierung Ungeimpfter notwendig.
VOLKSBEGEHREN „KEINE IMPFPFLICHT“
Die 242.168 Befürworter:innen des Volksbegehrens „Keine Impfpflicht“ wollen Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus unter Strafe stellen. Der Nationalrat möge ein Gesetz beschließen, durch das es verboten wird, Menschen in Österreich einer generellen Impfpflicht zu unterwerfen bzw. Personen aufgrund ihres Impfstatus in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und im Privatbereich zu benachteiligen, lauten die Forderungen. Der stellvertretende Bevollmächtigte Alexander Scheer sah im Hearing das Volksbegehren als das erfolgreichste aller Zeiten, weil die Impfpflicht noch während der Eintragungswoche abgeschafft worden sei. Durch die Verankerung eines Impfpflichtverbots in der Verfassung wolle er gewährleisten, dass es für derartige Eingriffe in die Grundrechte einen breiten Konsens benötige. Aus seiner Sicht findet Diskriminierung aufgrund des Impfstatus nach wie vor statt, weshalb er sich für ein gesetzliches Verbot ausspricht.
RECHTSSTAAT & ANTIKORRUPTIONSVOLKSBEGEHREN
Mit 72 Vorschlägen sprechen sich im „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“ Bürger:innen für Reformen zu Anstand und Integrität in der Politik, zur Stärkung des Rechtsstaats und der Unabhängigkeit der Justiz bzw. der Ermittlungs- und Kontrollbehörden, für eine umfassende Antikorruptions- und Transparenz-Gesetzgebung sowie für Pressefreiheit, Medienförderung und gegen „Inseratenkorruption“ aus. Mit insgesamt zehn geladenen Anti-Korruptions-, Verfassungsrechts- und Strafrechtsexpert:innen hielt der Justizausschuss dazu ein vierstündiges Hearing ab. Von den Forderungen des Volksbegehrens harren den Initiator:innen zufolge 71 % noch der Umsetzung. Nicht alle Vorschläge wurden von den Expert:innen jedoch als zielführend gewertet, wie beispielsweise jener zur Einführung einer förmlichen „Justizpolizei“. Besonders für Verfassungsfragen wurden detaillierte Analysen empfohlen.
Für den Bereich Korruptionsstrafrecht wies Justizministerin Alma Zadić im Ausschuss auf einen Entwurf hin, womit gesetzliche Lücken wie Mandatskauf oder Kandidatenbestechung geschlossen werden sollen. Hinsichtlich einer Reform der Staatsanwaltschaften erachtet sie es als wichtig, dass dann ein Kollegialorgan an der Spitze stehen soll. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler zeigte sich in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz zuversichtlich.
VOLKSBEGEHREN „BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN UMSETZEN!“
Anschließend debattieren wird der Nationalrat auch über das Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“, das von exakt 168.981 Personen bzw. 2,66 % der Bevölkerung unterzeichnet worden war. Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich sollten eine in der Höhe noch auszuhandelnde monatliche, staatliche Zahlung erhalten, um ihnen „ein menschenwürdiges Dasein und echte Teilhabe an der Gesellschaft“ zu ermöglichen, heißt es im Volksbegehren. Für dieses Grundeinkommen soll keine Gegenleistung verlangt werden, auch Einkommen und Vermögen sollen keine Rolle spielen.
Die Unterzeichner:innen des Volksbegehrens sind überzeugt, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen den sozialen Zusammenhalt stärken, Existenzängste abbauen und den Klimaschutz vorantreiben würde. Zudem erwarten sie sich eine Verringerung der Ungleichheit in Österreich, die Abschaffung von Armut und eine Steigerung der Gesundheit und Lebensfreude.
Die Chance, dass das Anliegen umgesetzt wird, ist allerdings gering. Sowohl Abgeordnete als auch Experten äußerten sich bei einem Hearing im Sozialausschuss skeptisch. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde den Sozialstaat eher schwächen als stärken und wäre nur durch massive Steuererhöhungen finanzierbar, so der einhellige Tenor.
VOLKSBEGEHREN FORDERT ERHALT DER BARGELDZAHLUNG
Für eine Reihe weiterer Volksbegehren finden Erste Lesungen statt. Ziel eines Volksbegehrens zum Thema Bargeld ist der Erhalt der Bargeldzahlung, und zwar „ohne Beschränkung“. Bargeld müsse alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel bleiben, heißt es darin. Alle anderen Bezahlformen wie Überweisungen, Kreditkarten bzw. digitale Bezahlformen hätten „Zahlungsmittel-Eigenschaft“ und sollten dem Bargeld untergeordnet bleiben, so die Forderung. Dem Volksbegehren zufolge ist eine verfassungsmäßige Verankerung des Bargelds notwendig, um dessen Erhalt sicherzustellen. Das Volksbegehren nahm mit der Unterstützung von 530.938 Menschen (8,35 % der Stimmberechtigen) klar die Hürde von mindestens 100.000 Unterschriften zur Behandlung im Nationalrat.
VOLKSBEGEHREN „GIS-GEBÜHR ABSCHAFFEN“
Schon in der vergangenen Gesetzgebungsperiode hat sich der Nationalrat auf Basis eines Volksbegehrens mit der Forderung nach einer Abschaffung der ORF-Gebühren befasst. Nun liegt den Abgeordneten ein weiteres Volksbegehren zu diesem Thema vor. Exakt 364.346 Personen bzw. 5,73 % der Wahlberechtigten haben die neue Initiative mit dem Titel „GIS-Gebühr abschaffen“ unterstützt. Lediglich eine streng zweckgewidmete Gebühr zur Finanzierung des Radioprogramms Ö1 können sich die Unterzeichner:innen vorstellen.
Begründet wird die Forderung unter anderem mit der Programmqualität des ORF und parteipolitischer Einflussnahme bei der Besetzung des Stiftungsrats und von Führungspositionen. So bezweifeln Initiator Dominik Schmied und seine Mitstreiter:innen etwa, dass der ORF seinen öffentlichen Bildungsauftrag erfüllt. Zudem wird auf die Abschaffung wichtiger Sportübertragungen verwiesen. Prozentuell die meisten Unterschriften erhielt das Volksbegehren in Niederösterreich (7,13 %), in Vorarlberg konnten die Initiator:innen hingegen nur 4,04 % der Wahlberechtigten gewinnen.
ABSCHAFFUNG ALLER COVID-19-MASSNAHMEN
Auch zum Thema Corona liegen dem Nationalrat wieder zwei neue Volksbegehren vor. So sprechen sich insgesamt 218.000 Menschen für die sofortige Aufhebung aller COVID-19-Vorschriften in Österreich aus. Die Unterstützer:innen üben massive Kritik daran, dass die Bevölkerung seit über zwei Jahren zu aus ihrer Sicht fragwürdigen Maßnahmen wie Testen, Maskentragen, Abstandhalten, „Hausarrest“ oder Impfen gezwungen werde, obwohl diese nicht geeignet seien, eine Infektion mit dem COVID-19-Virus zu verhindern.
Weiters machen die Einbringer:innen auf die ihrer Meinung nach damit zusammenhängenden zahlreichen negativen Auswirkungen aufmerksam, die von einer „tiefen Spaltung der Gesellschaft“, einem starken Anstieg an Firmenpleiten, einer hohen Anzahl an Arbeitslosen bis hin zu diversen Impfschäden reichen würden. Besonders leidtragend seien die Kinder und Jugendlichen, die monatelang nicht in die Schule hätten gehen können und aufgrund des Impfzwangs „einem gentechnischen Experiment unterzogen wurden“. Insbesondere in Krisenzeiten müsse die Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte gewährleistet werden, unterstreichen die Einbringer:innen des Volksbegehrens, also das Recht der Freiheit der Person, auf die körperliche Unversehrtheit, auf Meinungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung.
WIEDERGUTMACHUNG FÜR DIE VON DEN COVID-19-MASSNAHMEN VERURSACHTEN SCHÄDEN
Ähnliche Argumente finden sich in einem weiteren Volksbegehren zu diesem Thema, das von 184.936 Personen unterstützt wurde. Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung hätten massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht, heißt es darin. Es sollten daher nicht nur alle COVID-19-Gesetze zurückgenommen und entsprechende Strafen aufgehoben werden, sondern den Betroffenen auch Schadenersatz zugesprochen werden. Bei der Umsetzung müsse allerdings auf den Schutz der privaten Daten geachtet werden. Außerdem sollte die Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen gelten und es zudem dem VfGH ermöglicht werden, in diesbezüglichen Fällen Eilentscheidungen zu treffen.
„KINDERRECHTE-VOLKSBEGEHREN“
Für die Umsetzung eines Fünf-Punkte-Forderungskatalogs setzt sich das „Kinderrechte-Volksbegehren“ ein, das österreichweit von 172.015 Personen unterzeichnet wurde. Im Konkreten soll die vollständige UN-Kinderrechtskonvention in Verfassungsrang gehoben, eine staatliche Unterhaltsgarantie eingeführt, das Kinderbetreuungsgeld signifikant erhöht, die tägliche Turnstunde an Schulen realisiert und der Import von Produkten, die mit Kinderarbeit in Zusammenhang stehen, verboten werden. Bei den fünf Punkten handle es sich um seit langem geforderte Maßnahmen, welche allesamt ihrer überfälligen Umsetzung harren und keiner gesonderten Begründung bedürfen, argumentieren die Initiator:innen.
VOLKSBEGEHREN FÜR „RECHT AUF WOHNEN“
Ein „Recht auf Wohnen“ fordern die Proponent:innen eines weiteren Volksbegehrens und schlagen hierzu konkrete Maßnahmen vor. Das Volksbegehren nahm mit der Unterstützung von 134.664 Menschen (2,12 % der Stimmberechtigen) die Hürde von mindestens 100.000 Unterschriften zur Behandlung im Nationalrat.
Aktuell könnten sich viele Menschen kaum noch eine adäquate Unterkunft leisten und es gebe immer noch Obdachlose in Österreich, wird im Volksbegehren aufgezeigt. Auch Wohneigentum sei für viele nicht mehr erreichbar. Diese Situation treibe Menschen mitunter in physische und psychische Erkrankungen und manche auch in die Kriminalität. Daher solle die Republik alle Staatsbürger:innen auf Antrag ab einem bestimmten Alter beim Erwerb oder Erhalt von Wohneigentum etwa durch zinsenlose Darlehen unterstützen, fordern die Proponent:innen. Zudem solle der Staat jedem Menschen auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellen, solange dieser sich keine Unterkunft leisten kann.
WHISTLEBLOWER:INNEN SOLLEN BESSER GESCHÜTZT WERDEN
Bereits im Jahr 2019 wurde auf EU-Ebene beschlossen, sogenannte Whistleblower:innen besser zu schützen. Wer Informationen über rechtlich fragwürdige Praktiken in seinem beruflichen Umfeld wie Betrug, Korruption, Gesundheitsgefährdung oder Umweltgefährdung weitergibt, soll vor Anfeindungen, Repressalien am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen wie existenzbedrohenden Gerichtsprozessen geschützt werden. Nun sollen die EU-Vorgaben in Österreich – mit einiger Verzögerung – in Form eines HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) und begleitender Gesetzesänderungen umgesetzt werden.
Adressaten des neuen HinweisgeberInnenschutzgesetzes sind sowohl der öffentliche Sektor als auch private Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, wobei Länder und Gemeinden ausgeklammert sind. Wer mehr als 50 Mitarbeiter:innen beschäftigt, muss eine eigene Meldestelle für Hinweise einrichten. Als externe Meldestelle ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) vorgesehen.
Sachlich fallen unter anderem das öffentliche Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Lebensmittel- und Produktsicherheit, die öffentliche Gesundheit, Datenschutz sowie die Verfolgung von Korruption und Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union – wie der Missbrauch von EU-Fördergeldern – in den Geltungsbereich des Gesetzes. Personen, die internen bzw. externen Stellen (mutmaßliche) Rechtsverletzungen melden, werden unter anderem vor Kündigung, Disziplinarmaßnahmen, Gehaltskürzungen und anderen Repressalien wie Einschüchterung und Mobbing geschützt und können gegebenenfalls Schadenersatz einklagen. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen außerdem Verwaltungsstrafen bis zu 20.000 € (bzw. 40.000 € im Wiederholungsfall). Das gilt auch für die Verletzung von Vertraulichkeitsbestimmungen bzw. für wissentlich falsche Hinweise durch Whistleblower:innen.
Die Opposition stimmte im Sozialausschuss geschlossen gegen das Gesetzespaket, wobei vor allem SPÖ und FPÖ scharfe Kritik äußerten. So bemängelte die SPÖ etwa den eingeschränkten Anwendungsbereich, während sich die FPÖ unter anderem an der „Unleserlichkeit“ der Bestimmungen stieß. Auch die NEOS orten einige Mängel, überlegen aber noch, ob sie dem Gesetz im Plenum zustimmen werden.
PENSIONSSTICHTAGE, VERLÄNGERUNG DES BILDUNGSBONUS
Schon 1992 hat der Nationalrat in Form eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes die schrittweise Angleichung des Regelpensionsalters von Frauen an jenes der Männer fixiert. Zwischen 2024 und 2033 wird dieses demnach sukzessive von 60 auf 65 Jahre steigen. Nun sollen dazu auf Initiative der Koalitionsparteien präzisierende Bestimmungen mit fixen Stichtagen beschlossen werden. Das sei notwendig, weil es unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten des Gesetzestextes gebe, argumentieren ÖVP und Grüne. Dass manche Frauen dadurch besser aussteigen, ist allerdings den NEOS ein Dorn im Auge: Sie befürchten Zusatzkosten von bis zu 650 Mio. €, zumal mittels Abänderungsantrag auch die Korridorpension in die Novelle miteinbezogen wurde.
Konkret wird für Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, ein Regelpensionsalter von 60,5 Jahren fixiert. Wer im zweiten Halbjahr 1964 zur Welt kam, kann mit 61 in Pension gehen. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, wird – wie für Männer – ein Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten. Gleichzeitig werden mit der Novelle die Übergangsbestimmungen zur vorzeitigen Alterspension (Korridorpension) entsprechend angepasst, was insbesondere Vorteile für Frauen mit den Geburtsmonaten Juni und Dezember bringt. Für bereits vereinbarte Altersteilzeitregelungen sind Übergangsbestimmungen vorgesehen.
Die Novelle sieht außerdem eine Verlängerung des sogenannten Bildungsbonus vor. Demnach werden auch Arbeitslose, die erst heuer mit einer längeren Umschulung von mindestens vier Monaten starten, zusätzlich zum Arbeitslosengeld und zum allgemeinen Schulungszuschlag 4 € pro Tag bzw. 120 € im Monat erhalten.
Zustimmung zum Gesetzespaket kam im Sozialausschuss auch von der SPÖ. Die FPÖ bedauerte, dass die Gelegenheit nicht genutzt wurde, um ein gerechteres Pensionssystem zu schaffen, wobei sie vor allem Frauen mit mehreren Kindern benachteiligt sieht.
Mit dem Koalitionsantrag mitverhandelt werden zwei Anträge der FPÖ, die schon einmal vom Nationalrat abgelehnt und danach neu eingebracht wurden. Zum einen geht es den Freiheitlichen darum, die Pensionen angesichts der Teuerung heuer um mindestens 10 % zu erhöhen und die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Beitragsjahren wieder einzuführen. Zum anderen fordern sie den Abbau finanzieller und bürokratischer Hürden, um Nebenbeschäftigungen für Pensionist:innen attraktiver zu machen.
LÜCKE IM HEIMOPFERRENTENGESETZ WIRD GESCHLOSSEN
Einig sind sich die fünf Parlamentsparteien darin, dass eine Lücke im Heimopferrentengesetz geschlossen werden soll. Ab Inkrafttreten der Novelle sollen auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, weil ihr Partner bzw. ihre Partnerin zu viel verdient, eine Heimopferrente bekommen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen für diese staatliche Leistung erfüllen. Derzeit müssen die betroffenen Personen – laut Erläuterungen handelt es sich nur um eine geringe Anzahl – bis zum Regelpensionsalter warten. Zudem erhalten in Reaktion auf ein OGH-Urteil auch jene Heimopfer einen Anspruch auf die Rentenleistung, die eine individuelle Entschädigungsleistung vereinbart haben bzw. denen eine solche gerichtlich zuerkannt wurde. Mit dem Fünf-Parteien-Antrag ist auch ein zuvor eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ miterledigt.
Anspruch auf eine Heimopferrente haben insbesondere Personen, die als Kind in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen wie Heilanstalten und Psychiatrien misshandelt bzw. missbraucht wurden.
HÖHERER GEHALTSBONUS FÜR VIELE PFLEGEKRÄFTE
Im Zuge der Pflegereform haben sich die Koalitionsparteien auch auf höhere Gehälter für Pflegekräfte verständigt. Insgesamt 570 Mio. € stellt der Bund den Ländern für diesen Zweck in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung. 2022 haben die Länder dieses Geld für einen einmaligen Gehaltsbonus für Pflegepersonal in der Höhe von 2.000 € verwendet, wobei von diesem Betrag in der Regel auch Steuern und Abgaben – inklusive Dienstgeberbeiträge – abgezogen wurden. Für 2023 will der Bund nun 2.460 € pro Person – ebenfalls inklusive Dienstgeberbeiträge – zur Verfügung stellen.
Verankert ist das in einer Novelle zum Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, die von den Koalitionsparteien eingebracht und im Sozialausschuss mit einem Abänderungsantrag erweitert wurde. Darin ist auch eine administrative Vereinfachung der Zahlungsabwicklung verankert. Zudem wird klargestellt, dass auch Zahlungen an Leiharbeitnehmer:innen abgerechnet werden können und Teilzeitkräfte aliquot zu berücksichtigen sind. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Anhebung der Gehälter von Pflegepersonal, wie Sozialminister Johannes Rauch im Ausschuss erklärte. Die Opposition äußerte sich allerdings skeptisch, wiewohl die FPÖ der Novelle letztlich zustimmte.
FEHLENDE STRATEGIE FÜR FERNWÄRME
Schließlich stehen noch eine Reihe an Rechnungshofberichten auf dem Programm. Obwohl die Bundesregierung im Jahr 2017 die Erarbeitung und Umsetzung einer österreichischen Wärmestrategie angekündigt habe, sei diese noch nicht vorgelegt worden, zeigte der Rechnungshof bei einer Prüfung zu den Förderungen für den Fernwärme- und den Fernkälteleitungsbau auf. Damit gab es für den Bereich der Fernwärme und der Fernkälte keine definierten Umsetzungsstufen und Vorgaben zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele. Insbesondere wegen der aktuellen Energieversorgungskrise und der internationalen Abhängigkeiten von Erdgas sowie aufgrund des zu erwartenden positiven Umweltfaktors sei ein rascher Ausbau erneuerbarer Energie dringend geboten, lautet der zentrale Appell des Rechnungshofs.
EVALUIERUNG DER MASSNAHMEN ZUR ENERGIEARMUT
Bei einer Prüfung energiewirtschaftlicher Maßnahmen gegen Energiearmut wurde vom Rechnungshof bemängelt, dass diese nicht ausreichend auf schutzbedürftige Personen fokussieren und keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit vorliegen würden. Ministerin Gewessler stellte daraufhin die baldige Veröffentlichung einer „Road-Map Energiearmut“ in Aussicht.
ÖSTERREICHISCHE ENERGIEAGENTUR
Handlungsbedarf zeigte der Rechnungshof bei der Österreichischen Energieagentur und ihrer Tochtergesellschaft auf. Die Empfehlungen reichen von einer Festschreibung des Sitzungsregimes für Vorstand und Präsidium über die jährliche Veröffentlichung der Jahresabschlüsse bis zur Erarbeitung strategischer Vorgaben durch das Energieministerium. Während laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker Rollenkonflikte zwischen den Organen reduziert werden sollten, meinte Energieministerin Gewessler im Ausschuss, dass sich die Struktur eines Vereins gut für die Aufgaben der Energieagentur eigne und zudem für Transparenz sorge. Zur Debatte steht auch ein Rechnungshofbericht betreffend den Windpark Pretul.
RECHNUNGSHOF FORDERT STRATEGIE ZUR LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG
Angesichts von fast 800.000 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen in Österreich kritisierte der Rechnungshof in einem Prüfbericht, dass dem Klimaschutzministerium systematisch erhobene Zahlen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung fehlen würden. Bundesministerin Gewessler machte im Ausschuss darauf aufmerksam, dass dies inzwischen im Wesentlichen realisiert werden konnte.
Weitere Rechnungshofberichte aus dem Zuständigkeitsbereich von Infrastrukturministerin Leonore Gewessler betreffen die strategische Planung und Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes, die Errichtung der Mühlviertler Schnellstraße S 10, die AustriaTech, die Verkehrsauskunft Österreich, den Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel, die zivile Flugsicherung, das Ticket-Vertriebssystem der ÖBB-Personenverkehr AG und die Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB.
FÖDERALE UNTERSCHIEDE BEI FRÜHKINDLICHER SPRACHFÖRDERUNG
Was die Sprachförderung in Kindergärten betrifft, lautet die Kernempfehlung des Rechnungshofs an das zuständige Bildungsministerium, gemeinsam mit dem Beirat für Elementarpädagogik bundesweit einheitliche Qualitätskriterien zu erarbeiten und diese bei der Mittelausschüttung an die Länder zu berücksichtigen. Derzeit gibt es sowohl bei den Konzepten zur Sprachförderung als auch bei den Rahmenbedingungen wie Gruppengröße und Personalsituation zahlreiche Unterschiede zwischen den Bundesländern, zeigt der dazu vorliegende Prüfbericht kritisch auf. Große Herausforderungen ergeben sich laut Rechnungshof vor allem in Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache, aber auch 16 % der Kinder mit Deutsch als Erstsprache hatten einen Sprachförderbedarf.
BARRIEREFREIES ARBEITEN UND STUDIEREN AN UNIVERSITÄTEN
Aus einem Bericht des Rechnungshofs über barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten geht unter anderem hervor, dass die Universitäten deutlich weniger Menschen mit Behinderung beschäftigen als sie gemäß Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet wären. So waren im Dezember 2020 nur 980 der 2.216 Pflichtstellen besetzt, weshalb Ausgleichstaxen in der Höhe von 5,33 Mio. € fällig wurden. Zudem haben die Prüfer:innen bei den beiden exemplarisch geprüften Universitäten – BOKU Wien und TU Graz – erhebliche Defizite beim Informationsangebot für Studierende mit Behinderung festgestellt. Ebenso vermissen sie klare Richtlinien über abweichende Prüfungsmethoden. Bildungsminister Martin Polaschek will nun unter anderem die Erkenntnisse des Rechnungshofs bei den nächsten Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten berücksichtigen und sagte im Ausschuss außerdem zu, die Studienbeihilfe-Verordnung für Studierende mit Behinderung zu überarbeiten.
Drei weitere auf der Tagesordnung stehende Rechnungshofberichte betreffen das Bundesschullandheim Radstadt, die Besetzung von Pflichtschulleitungen in der Steiermark und das WasserCluster Lunz. Zudem hat der Rechnungshof eine Follow-up-Überprüfung der Nebenbeschäftigungen von Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren durchgeführt. Diese Berichte wurden vom Rechnungshofausschuss ohne Debatte zur Kenntnis genommen. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu/rei
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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