Hanger: Anzeigen und Anpatzen ist mieser politischer Stil

Hanger: Anzeigen und Anpatzen ist mieser politischer Stil

ÖVP stellt parlamentarische Anfragen an Justizministerin Zadic

Eine parlamentarische Fortsetzung findet nun die gestern bekanntgewordene Sachverhaltsdarstellung des SPÖ-Fraktionsführers Kai Jan Krainer an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. „Mit einer parlamentarischen Anfrage an Justizministerin Alma Zadic wollen wir uns einen Überblick darüber verschaffen, wie viele Anzeigen Abgeordneter Krainer seit Start des U-Ausschusses bei einer Staatsanwaltschaft eingebracht hat, gegen welche Personen und Verbände sich diese Anzeigen richten und wegen welcher Straftatbestände diese eingebracht wurden. Weiters wollen wir wissen, welche Personen von Krainer anschließend vor den U-Ausschuss zitiert und dort unter Aushöhlung ihrer Grundrechte befragt wurden.“

Im Zentrum der Kritik steht der Umgang mit substanziellen Grundrechen, die durch die EMRK abgesichert werden. Diese stehen in Österreich im Verfassungsrang und sichern für Jedermann das Recht auf ein faires Verfahren im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen. „Die Befragung von Auskunftspersonen vor dem Untersuchungsausschuss steht im Spannungsverhältnis zum Artikel 6 EMRK, weshalb die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse entsprechende Entschlagungsgründe vorsieht. Weiß eine Auskunftsperson nichts von gegen sie geführten Ermittlungen, werden diese Entschlagungsrechte und damit die Grund- und Persönlichkeitsrechte unterlaufen“, erläutert Hanger.

Außerdem verpflichtet die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse den Vorsitzenden, den Verfahrensrichter und den Verfahrensanwalt – in unterschiedlichem Ausmaß – zur Wahrung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen. Haben der Vorsitzende, der Verfahrensrichter oder der Verfahrensanwalt keine Kenntnis von gegen eine Auskunftsperson geführten Ermittlungen, kann er seinen geschäftsordnungsmäßigen Verpflichtungen nicht nachkommen. „Fakt ist, dass der Landesgeschäftsführer der Volkspartei Niederösterreich am 30. November und somit erst nach der Anzeige des Abgeordneten Krainer im U-Ausschuss befragt wurde. Diese Vorgangsweise ist strikt abzulehnen und zeugt von einem miesen Stil, den Krainer in den Untersuchungsausschuss gebracht hat. Solche Vorgangsweisen erinnern mehr an mittelalterliche Hexenprozesse. Mit sachlicher Aufklärung haben sie jedenfalls nichts zu tun.“

„Die EMRK ist für sie nicht verhandelbar, hat unlängst die SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner festgehalten. Diese Position dürfte sie ihrem Partei-Kollegen Krainer noch nicht kundgetan haben. Der Krainer-Verhandlungsstil – Ich setze mich durch, oder es gibt kein Ergebnis – ist daher wohl mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmen. Ihn auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurück zu holen, wäre jedoch dringliche Aufgabe der SPÖ-Vorsitzenden“, schließt Hanger. (Schluss)

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