Parlament: TOP im Nationalrat am 15. Dezember 2022

Parlament: TOP im Nationalrat am 15. Dezember 2022

Familienbeihilfen, Filmförderung, Menschenrechte, Maßnahmenvollzug, Grundwehr- und Zivildienst, Gleichbehandlung, Erste Lesung, Petitionen

Auch am letzten für das heurige Jahr geplanten Plenarsitzungstag ist eine Reihe von Beschlüssen wie etwa zur Reform des Maßnahmenvollzugs zu erwarten. Koalitionsanträge betreffen eine Erhöhung der Zuverdienstgrenzen im Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie eine vereinfachte Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe. Eine neue Filmförderung soll den Filmstandort Österreich stärken. Ebenfalls zur Diskussion steht eine höhere Grundvergütung für Grundwehr- sowie für Zivildiener.

Einstimmige Entschließungen dürfte es unter anderem in Bezug auf den sogenannten Holodomor in der Ukraine und zum Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan geben. Eine breite Mehrheit im Außenpolitischen Ausschuss sprach sich außerdem für die Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen im Iran, gegen die Verfolgung von Minderheiten sowie für eine engere Zusammenarbeit mit Brasilien aus.

Vor der abschließenden Debatte über Petitionen und Bürgerinitiativen steht die Erste Lesung eines FPÖ-Antrags zum Thema Abwahlmöglichkeit für Nationalratspräsident:innen auf dem Programm.

FRAGESTUNDE

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien Susanne Raab.

ERHÖHUNG DER ZUVERDIENSTGRENZEN IM KINDERBETREUUNGSGELDGESETZ

Einhellige Zustimmung gab es im Familienausschuss für einen Initiativantrag von ÖVP und Grünen zu Anpassungen beim Kinderbetreuungsgeld. Dabei geht es um die Ermöglichung einer geringfügigen Beschäftigung während des Bezugs dieser Leistung, indem die diesbezüglichen Grenzbeträge von 7.600 € auf 7.800 € (einkommensabhängige Variante) bzw. von 16.200 € auf 18.000 € (pauschale Variante) erhöht werden. Die Koalitionsparteien sehen diese Änderung als Ergänzung zum vor Kurzem beschlossenen dritten Teuerungs-Entlastungspaket, das jährliche Valorisierungen zahlreicher Familien- und Sozialleistungen ab dem Jahr 2023 enthält.

VEREINFACHTE ZUERKENNUNG DER ERHÖHTEN FAMILIENBEIHILFE

Basierend auf einer im Juni 2022 von allen Fraktionen beschlossenen Entschließung billigte der Familienausschuss einstimmig einen ÖVP-Grünen-Antrag auf Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes. Damit soll das Verfahren für die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe bei minderjährigen Antragsteller:innen, die zugleich Behindertenpassinhaber:innen sind, vereinfacht werden. Konkret soll die Verpflichtung für minderjährige Behindertenpassinhaber:innen entfallen, einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservice zu erbringen, da die nötigen Daten aus dem Behindertenpassverfahren bereits an das Finanzamt übermittelt werden. Weiters werden mit der angepeilten Gesetzesänderung die Parteienrechte erweitert, indem in Verfahren ohne Vorliegen eines Behindertenpasses die Übermittlung der Gutachten an alle antragstellenden Personen durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen automatisch erfolgen soll.

GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT VERZEICHNET BESCHWERDEANSTIEG

Aufgrund des 2021 im Vergleich zu 2020 verzeichneten starken Anstiegs an Diskriminierungsbeschwerden bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft wird der aktuelle Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft vom Nationalrat auch im Plenum behandelt. Dem Bericht zufolge informierte und beriet die Gleichbehandlungsanwaltschaft 2020/21 4.962 Mal, wobei 69 % aller Diskriminierungsfälle von Frauen herangetragen wurden. Die meisten Anfragen (1.975) betreffen eine Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt, ein Drittel davon bezieht sich auf sexuelle Belästigung. Viele Anfragen drehen sich außerdem um Diskriminierungen wegen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und um den sozioökonomischen Status von Frauen. 1.024 Anfragen gab es hinsichtlich rassistischer Diskriminierungen.

STUDIE ZU MENSTRUATIONSGESUNDHEIT

Einstimmig trug der Gleichbehandlungsausschuss einen ÖVP-Grünen-Entschließungsantrag mit, der auf eine Studie zur Menstruationsgesundheit abzielt. Nachdem 2021 die Steuer für Menstruationsprodukte auf 10 % gesenkt wurde, sollen nun sämtliche Fakten zu Menstruationsbeschwerden samt Nebenerscheinungen wie Endometriose und das Wissen in der Bevölkerung darüber erhoben werden, um Handlungsempfehlungen auszuarbeiten.

MEDIENKAMPAGNE GEGEN GEWALT AN FRAUEN UND KINDERN

Einen Antrag der Koalitionsparteien auf eine umfassende Medienkampagne zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt sowie zur Sensibilisierung dafür in der Öffentlichkeit verabschiedete der Ausschuss dagegen nur mit ÖVP-Grünen-Mehrheit. Trotz inhaltlicher Zustimmungen meinten die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS nämlich, die Regierung habe die bereits laufende Bewusstseinsbildungskampagne „16 Tage gegen Gewalt“, die von der Opposition schon mehrmals eingefordert worden sei, „verschlafen“.

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT GEGEN KINDESENTFÜHRUNG

Alle Fraktionen stimmten im Justizausschuss für eine Erklärung der Republik Österreich zur Annahme der Beitritte Boliviens und Jamaikas zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Das multinationale Abkommen hat eine Erleichterung der Zusammenarbeit in Fällen internationaler Kindesentführungen zum Ziel.

REFORM DES MASSNAHMENVOLLZUGS

Eine Regierungsvorlage, die mit straf(prozess)rechtlichen Änderungen auf eine menschenrechtskonforme Modernisierung der Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrecher:innen abzielt, befürworteten im Justizausschuss nur ÖVP und Grüne. So soll eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug künftig erst bei Taten erfolgen, deren Strafdrohung drei Jahre – und nicht wie bislang ein Jahr – beträgt, sofern es sich dabei nicht um schwere Körperverletzung oder Sexualdelikte handelt. Jugendliche sollen erst nach einem Kapitalverbrechen – ab zehn Jahren Strafdrohung – in den Maßnahmenvollzug kommen, wobei der Gesetzesvorschlag auf die Beiziehung von jugendpsychiatrischen Sachverständigen bei der Diagnostik abstellt. Überprüft werden die Maßnahmen laut Novellenentwurf künftig jährlich. Für verurteilte Terrorist:innen sind Neuerungen vorgesehen, die an die Bestimmungen für gefährliche Rückfallstäter:innen angelehnt sind.

Der entsprechende Entwurf zum „Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022“ sieht als erste Reformschritte Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) vor. Neben der menschenrechtlichen wird eine „ressourcenbewusste“ Modernisierung des Maßnahmenrechts angestrebt, geht aus den Erklärungen zum Entwurf hervor. So werden im Rahmen der Möglichkeiten zur moderaten Entlastung des Strafbereichs zivilrechtliche Unterbringungen in Psychiatrien für weniger gefährliche psychisch kranke Rechtsbrecher:innen angedacht. Außerdem sollen die gesetzlichen Begrifflichkeiten neutraler werden, etwa durch die Formulierung „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“ anstatt von „geistige oder seelische Abartigkeit von höherem Grad“.

VERLÄNGERUNG VON CORONA-MASSNAHMEN

Ein weiteres Mal, und zwar bis zum 30. Juni 2023, verlängert werden sollen Sonderbestimmungen im Justizbereich zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wie das Abhalten von Gerichtsverhandlungen über Videokonferenzen. Das sieht ein Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen vor, dem im Ausschuss neben den Koalitionsparteien auch die SPÖ zustimmte. Die Gebührenfreiheit der Unterhaltsvorschussgewährung wird es laut Vorlage im kommenden halben Jahr ebenfalls geben. FPÖ und NEOS warnten in der Debatte vor pauschalen Verlängerungen von in einer Notsituation entstandenen Bestimmungen auf Kosten rechtsstaatlicher Standards.

NEUE FILMFÖRDERUNG SOLL FILMSTANDORT ÖSTERREICH STÄRKEN

Ziel des von der Regierung vorgelegten neuen Filmstandortgesetzes ist es, den Filmstandort Österreich zu stärken und ihn nicht nur für nationale Produktionen, sondern insbesondere auch für global agierende Streaming-Konzerne attraktiv zu machen. In diesem Sinn sollen einige Förderlücken geschlossen werden. So wird das neue Förderinstrumentarium FISA+ auch Serien, TV-Filme und Streaming-Produktionen berücksichtigen und damit den aktuellen Entwicklungen auf dem audiovisuellen Sektor Rechnung tragen.

Darüber hinaus werden mit dem Gesetzespaket zusätzliche Ziele für die Filmförderung verankert sowie die künftig beim Österreichischen Filminstitut (ÖFI) angesiedelte Standortförderung und die Bundeskinofilmförderung zusammengeführt. Das Kulturministerium erhofft sich davon eine Verkürzung und Vereinfachung von Antragsverfahren und eine raschere Förderabwicklung. Derzeit müssen österreichische Filmproduktionsunternehmen für die Herstellung von Kinofilmen bei zwei unterschiedlichen Bundesstellen um Förderung ansuchen und sind dadurch mit unterschiedlichen Einreichfristen und Antragsverfahren sowie asynchronen Förderungszusagen bzw. -absagen konfrontiert.

Höhere Fördersätze sind etwa für ökologisch nachhaltige Filmproduktionen oder für Beiträge zur Chancengleichheit aller Geschlechter in der Filmbranche vorgesehen. Ergänzende Bestimmungen im KommAustria-Gesetz sollen sicherstellen, dass Vorhaben, die Fördermittel nach dem Filmstandortgesetz 2023 erhalten, auch nach den Bestimmungen des Fernsehfonds Austria gefördert werden können. Im Kulturausschuss stimmte lediglich die FPÖ gegen die Novelle: Sie kritisiert, dass auch Drittstaatsangehörige förderberechtigt sind.

SCHUTZ VON KUNSTWERKEN

Die FPÖ macht mit einem Entschließungsantrag die aus ihrer Sicht höchst fragwürdigen Aktionen von Klimaaktivist:innen in Österreich zum Thema. Sie fordert ein Maßnahmenpaket zum Schutz des heimischen Kulturgutes vor Beschädigungen und Zerstörungsaktionen durch Klimaaktivist:innen. In dessen Erarbeitung sollten Vertreter:innen der Museen und Institutionen, die für den Erhalt des österreichischen Kunst- und Kulturgutes maßgeblich sind, eingebunden werden. Die Maßnahmen müssten auch entsprechend budgetär unterstützt werden, fordert die FPÖ. Der Antrag blieb im Kulturausschuss allerdings in der Minderheit.

ENTSCHLIESSUNG ZUM HOLODOMOR IN DER UKRAINE

Von Seiten des Menschenrechtsausschusses liegt die einstimmige Empfehlung vor, in Erinnerung an den sogenannten Holodomor in der Ukraine eine Entschließung zu fassen. Dabei handelt es sich um einen von der Sowjetunion unter Stalin systematisch provozierten Hungermord vor 90 Jahren, der in der Begründung des Antrags als „schreckliches Verbrechen“ verurteilt wird. Hunger und Mangel dürften nicht als Waffe gegen die Zivilbevölkerung oder als ein Druckmittel gegen Regierungen eingesetzt werden, sind sich die Fraktionen einig und kritisieren in diesem Zusammenhang auch das aktuelle Vorgehen Russlands.

Dass man sich in Zusammenhang mit dem Holodomor für den Begriff „schreckliches Verbrechen“ entschieden hat, begründete die ÖVP im Ausschuss damit, dass es für den Begriff „Völkermord“ keine so breite Mehrheit gegeben hätte. Zudem verwies sie auf unterschiedliche Einschätzungen von Historiker:innen.

VERURTEILUNG VON MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IM IRAN

Gleich zwei Entschließungen liegen zur aktuellen Situation im Iran vor. Zum einen verurteilt der Menschenrechtsausschuss die Gewalt gegen Frauen im Iran und ersucht die Regierung, auf internationaler Ebene generell gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt aufzutreten. Zum anderen beklagen die Abgeordneten die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt gegenüber friedlich Demonstrierenden und drängen auf transparente Untersuchungen. Auch für eine umgehende und bedingungslose Freilassung aller willkürlich inhaftierten Demonstrierenden und politisch Gefangenen, für eine Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen, für die Abschaffung der Todesstrafe sowie ein Ende der Verfolgung von Minderheiten im Iran soll sich die Regierung einsetzen. Beide Entschließungen gehen auf Initiativen der Koalitionsparteien zurück und erhielten im Ausschuss die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.

EINSATZ GEGEN DIE VERFOLGUNG VON MINDERHEITEN

In einer weiteren Initiative zeigen sich ÖVP und Grüne über Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsexpert:innen besorgt, wonach die Einschränkung der Religionsfreiheit und die Verfolgung religiöser Minderheiten weltweit alarmierend ansteigen. Sie fordern die Regierung daher auf, sich auf EU-, bilateraler und multilateraler Ebene weiterhin gegen die Verfolgung ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten einzusetzen. Auch humanitäre Hilfe vor Ort, um Minderheitsangehörigen das Verbleiben in ihrer Heimat bzw. eine Rückkehr zu ermöglichen, ist ihnen ein Anliegen. Außerdem sollte die Funktion des EU-Sonderbeauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Union wiederbestellt werden. Auch dieser Antrag wurde im Menschenrechtsausschuss von SPÖ und NEOS mitgetragen.

AUSSEN- UND EUROPAPOLITISCHER BERICHT 2021

Der von Außenminister Alexander Schallenberg dem Nationalrat vorgelegte Außen- und Europapolitische Bericht 2021 steht auf Verlangen der FPÖ auf der Tagesordnung. Wie bei den Beratungen im Außenpolitischen Ausschuss wird dabei wohl auch der Krieg in der Ukraine sowie die damit zusammenhängende Russland-Politik Österreichs und der EU eine zentrale Rolle in der Debatte einnehmen. Aber auch über viele andere internationale Krisenherde und globale Entwicklungen sowie über die Bemühungen der EU, im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik enger zusammenzuarbeiten und das gemeinsame Krisenmanagement zu verbessern, informiert der Bericht.

Hervorgehoben wird überdies die zentrale Bedeutung einer klaren EU-Perspektive der Westbalkanstaaten für deren friedliche und stabile Entwicklung. Die Regierung spricht sich in diesem Sinn dafür aus, die Beitrittsverhandlungen mit den Ländern Südosteuropas nicht weiter zu verzögern, und berichtet über verschiedene Twinning-Projekte mit den Westbalkanstaaten. Weitere im Bericht angeschnittene Themen sind die internationale Kooperation in den Bereichen Klimaschutz und Terrorbekämpfung, die von Österreich geleistete humanitäre Hilfe mit Mitteln des Auslandskatastrophenfonds, die Entwicklungszusammenarbeit und die konsularische Tätigkeit der Auslandsvertretungen.

Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Beglaubigungsübereinkommen

Dem Nationalrat liegt außerdem eine internationale Erklärung Österreichs zur Genehmigung vor. Konkret geht es um die Rücknahme des bisherigen Einspruchs Österreichs gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum sogenannten Haager Beglaubigungsübereinkommen. Damit soll die Beglaubigung öffentlicher Urkunden zwischen Österreich und der Dominikanischen Republik vereinfacht werden. Als Grund für die Rücknahme des Einspruchs wird eine verbesserte Dokumentensicherheit angeführt. Im Außenpolitischen Ausschuss stimmten alle fünf Fraktionen der Regierungsvorlage zu.

KONFLIKT ZWISCHEN ARMENIEN UND ASERBAIDSCHAN

Ebenfalls einstimmig angenommen hat der Außenpolitische Ausschuss einen Entschließungsantrag der Regierungsparteien zum Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan. Die Abgeordneten sehen die Regierung gefordert, sich bilateral, im Verbund mit den EU-Partnern und im Rahmen der OSZE gegenüber Armenien und Aserbaidschan dafür einzusetzen, dass das Völkerrecht, die Prinzipien der Satzung der Vereinten Nationen und die Schlussakte von Helsinki nicht bedroht oder verletzt sowie die Kampfhandlungen sofort beendet werden. Zudem soll der Außenminister die laufenden diplomatischen Bemühungen der EU für eine friedliche und dauerhafte Lösung des Konflikts in den Ländern unterstützen.

ENGERE ZUSAMMENARBEIT MIT BRASILIEN

Mit breiter Mehrheit richtete der Außenpolitische Ausschuss den Appell an die Regierung, die bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und Brasilien zu vertiefen. Neben einem Ausbau der politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit solle sich speziell der Außenminister gemeinsam mit den EU-Partnern für eine Verbesserung der derzeitigen Lage der Menschen- und Grundrechte sowie des Umwelt- und Klimaschutzes in Brasilien einsetzen. Basis für diesen Ausschussantrag bildete eine mehrheitlich abgelehnte FPÖ-Initiative, in der die Freiheitlichen anlässlich der 200-jährigen Unabhängigkeit Brasiliens für eine Intensivierung der Beziehungen plädierten. Die FPÖ unterstützte den Ausschussantrag nicht, da er in ihren Augen nicht aussagekräftig ist.

HÖHERE GRUNDVERGÜTUNG FÜR GRUNDWEHRDIENER

Ziel des von der Regierung vorgelegten und vom Verteidigungsausschuss einstimmig gebilligten Wehrrechtsänderungsgesetzes ist es, den Wehrdienst attraktiver zu machen. Neben Vereinfachungen in der Personalgewinnung soll das auch durch finanzielle Anreize gelingen. So wird etwa die Grundvergütung für Grundwehrdiener ab 2023 von 124,22 € auf 261,97 € angehoben. Im Falle eines Einsatzes steigt sie auf 572,11 €. Gleichzeitig soll ein längerer Bezugszeitraum bei der Freiwilligenprämie Wehrpflichtige dazu motivieren, sich möglichst frühzeitig freiwillig für Milizübungen zu melden. Auch bei der Kaderausbildungsprämie und der Anerkennungsprämie sind Verbesserungen geplant. Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht künftig für jegliche entgeltliche Mitbenutzung einer Wohnung, also auch im Falle einer Untermiete.

Weitere Vorhaben betreffen einen einfacheren Zugang zu Eignungstests, die Angleichung der Dauer des Ausbildungsdienstes von Frauen an jene der Wehrpflicht für Männer und Änderungen im Disziplinarsenat.

… UND FÜR ZIVILDIENER

Parallel zur Anhebung der Grundvergütung für Grundwehrdiener soll auch die Grundvergütung für Zivildiener erhöht werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage ist im Sozialausschuss auf einhellige Zustimmung gestoßen. Damit sollte auch die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sichergestellt sein.

Gemäß der vorliegenden Gesetzesnovelle werden Zivildiener ab 2023 eine monatliche Grundvergütung von 500 € – statt wie derzeit 362,60 € – erhalten. Annähernd im selben Ausmaß (140 €) wird auch das Zivildienstgeld, das bestimmte Rechtsträger wie Rettungsorganisationen oder Alten- und Pflegeheime vom Bund als Ausgleichszahlung erhalten, steigen. Außerdem verzichtet der Bund künftig auf jene 130 €, die derzeit von nicht begünstigten Zivildienstorganisationen bzw. für über das Kontingent hinausgehende Zivildiener zu leisten sind.

Eine ursprünglich geplante Fristverlängerung für die Abgabe der Zivildiensterklärung wurde im Zuge der Ausschussberatungen hingegen wieder aus der Regierungsvorlage gestrichen. Aus Gründen der militärischen Planbarkeit wird die Erklärung weiterhin bis spätestens zwei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls abzugeben sein. Eine neue Vorabinformation über den Einberufungsbefehl soll aber dazu beitragen, dass die Frist nicht versäumt wird.

ABWAHLMÖGLICHKEIT FÜR NATIONALRATSPRÄSIDENT:INNEN

Einer Ersten Lesung unterzogen wird ein Antrag der FPÖ auf Änderung der Bundesverfassung. Durch einen neu eingefügten Passus soll es den Abgeordneten ermöglicht werden, die von ihnen gewählten Nationalratspräsident:innen wieder abzuwählen. Es brauche eine „Lex Sobotka“, halten die Freiheitlichen in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf fest.

Nach Auffassung der FPÖ hat Sobotka dem von ihm bekleideten Amt bereits jetzt massiven Schaden zugefügt, etwa durch eine parteiische Vorsitzführung im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss. Dazu kämen im Raum stehende Vorwürfe auf Amtsmissbrauch. Im Falle einer Anklage oder einer strafrechtlichen Verurteilung drohten auch das Parlament und die Demokratie in Mitleidenschaft gezogen zu werden, warnen sie. Nach der Ersten Lesung soll der Antrag dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden.

PETITIONEN UND BÜRGERINITIATIVEN

Auf Basis eines Berichts des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen werden die Abgeordneten schließlich über verschiedene Bürgeranliegen diskutieren. Dabei geht es unter anderem um den Ausbau der Kinderbetreuung, die Förderung von Jugendherbergen und den Weiterbau der A3 (Südostautobahn). Zudem liegen Petitionen zum Bahnlärmschutz entlang der Bahnstrecken in und um Klagenfurt vor. Eine Bürgerinitiative hat zum Ziel, die Gemeinde Gries am Brenner vom Transitverkehr zu entlasten. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu/rei

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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