Parlament: TOP im Nationalrat am 14. Dezember 2022
Parlament: TOP im Nationalrat am 14. Dezember 2022
Pflegereform, Sonderbetreuungszeit, Einmalzahlungen, Corona-Regelungen, Ökostrom-Pauschale, Ärztegesetz, ÖBB-Rahmenplan
Am zweiten Sitzungstag der letzten Plenarwoche 2022 wird sich der Nationalrat unter anderem mit Gesetzesvorlagen aus den Bereichen Wirtschaft und Soziales befassen. So sollen weitere Teile der im Mai von der Regierung vorgestellten Pflegereform wie eine sechste Urlaubswoche für Pflegepersonal ab 43 umgesetzt werden.
Zudem ist vorgesehen, die Ökostrom-Pauschale für Privathaushalte im kommenden Jahr erneut auszusetzen sowie zahlreiche mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang stehende gesetzliche Regelungen zu verlängern. Dabei geht es unter anderem um die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis zum Ende des laufenden Schuljahrs, die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen, die Bereithaltung eines Notvorrats an Schutzmasken und anderen medizinischen Materialien sowie die Abgabe kostenloser Antigentests durch Apotheken.
In Reaktion auf ein VfGH-Urteil wird die Bewilligung ärztlicher Ausbildungsstätten neu geregelt. Weiters unternehmen die Abgeordneten einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Verankerung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie, nachdem der ursprüngliche Beschluss am Einspruch einiger Bundesländer gescheitert ist. Auch Einmalzahlungen für Bezieher:innen von Opferrenten, der neue ÖBB-Rahmenplan und zwei Entschließungen aus dem Umweltausschuss stehen zur Diskussion.
FRAGESTUNDE
Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde an EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler.
VERLÄNGERUNG CORONABEDINGTER SONDERREGELUNGEN
An der Spitze der Tagesordnung stehen zwei Sammelnovellen, die eine Verlängerung verschiedener coronabedingter Sonderregelungen zum Ziel haben. Dabei geht es zum einen um das Fremdenrecht, und zwar konkret um schriftliche Gelöbnisse bei Staatsbürgerschaftsverleihungen, Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge im Rahmen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, die Vermeidung des Verlusts eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt EU“ und die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge im Falle pandemiebedingter Schließungen von Erstaufnahmestellen. Die aktuellen Regelungen sollen noch bis Mitte 2023 bzw. zum Teil bis 30. September 2023 gelten.
Zum anderen werden Sonderbestimmungen in der Bundesverfassung sowie im Verwaltungs- und Vergaberecht um eine weiteres halbes Jahr verlängert. Da im Verfassungsausschuss auch die SPÖ „ein letztes Mal“ für den Gesetzentwurf stimmte, sollte die für einen Beschluss notwendige Zweidrittelmehrheit sichergestellt sein.
Die Sonderregelungen erlauben etwa den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und bei Verwaltungsgerichten sowie Einschränkungen beim Parteienverkehr, sollte es die Situation erfordern. Zudem werden die Mitglieder der Bundesregierung für Ministerratsbeschlüsse weiterhin nicht zwingend vor Ort anwesend sein müssen. Auch bleiben im Falle außergewöhnlicher Umstände Gemeideratsbeschlüsse per Videokonferenz bzw. im Umlaufweg möglich. Dazu kommen Sonderbestimmungen für Vergabeverfahren.
GENEHMIGUNGSPFLICHTEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN
Mit dem neuen Investitionskontrollgesetz wurde heuer im Frühjahr unter anderem bei ausländischen Direktinvestitionen in besonders sensiblen Bereichen eine Absenkung der Prüfeintrittsschwelle von 25 % auf 10 % der Stimmrechtsanteile vorgesehen. Für Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung war die Schwelle mit 10 % allerdings nur bis 31. Dezember 2022 befristet worden. Ein im Wirtschaftsausschuss mit breiter Mehrheit angenommener Antrag von ÖVP und Grünen zielt darauf ab, diese Regelung bis 31. Dezember 2023 zu verlängern.
UNTERSTÜTZUNG VON UNTERNEHMEN BEI BEANTRAGUNG DES ENERGIEKOSTENZUSCHUSSES
Die von ÖVP und Grünen beantragte Novelle zum Bilanzbuchhaltungsgesetz und zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz steht in Zusammenhang mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz sowie den dazu erlassenen Förderrichtlinien und hat den Wirtschaftsausschuss einstimmig passiert. Konkret sollen damit die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Bilanzbuchhalter:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen berechtigt sind, die Unternehmer:innen diesbezüglich zu beraten und zu vertreten sowie Bestätigungen und Feststellungen auszustellen.
EINSICHTSRECHTE FÜR FINANZMINISTER BEI E-CONTROL
Aufgrund der massiven budgetären Relevanz der im Energiebereich gesetzten Maßnahmen soll bei der E-Control neben der Energieministerin künftig auch der Finanzminister Informations-, Einsichts- und Entsendungsrechte haben. Der entsprechende Antrag zur Änderung des E-Control-Gesetzes wurde im Wirtschaftsausschuss von ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen. Auch der Aufsichtsrat der E-Control soll damit um ein Mitglied erweitert werden, das auf Vorschlag des Finanzministers zu bestellen ist. Noch fraglich ist, ob die für einen Beschluss im Plenum nötige Zweidrittelmehrheit zustande kommt, die Opposition zeigte sich im Ausschuss skeptisch.
ERNEUERBAREN-FÖRDERPAUSCHALE SOLL 2023 AUSGESETZT BLEIBEN
Die von Privathaushalten zu zahlende Erneuerbaren-Förderpauschale soll auch im Jahr 2023 ausgesetzt werden. Dazu haben ÖVP und Grüne im Wirtschaftsausschuss einen Abänderungsantrag zur Änderung des EAG vorgelegt, der dort von den beiden Regierungsparteien mehrheitlich angenommen wurde. Ab dem Kalenderjahr 2024 soll die Ökostrom-Pauschale dann für jeweils drei Jahre mit Verordnung festgesetzt werden. Aufgrund der derzeitigen und auch zukünftig prognostizierten hohen Strompreise sowie des bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) prognostizierten Finanzierungsüberschusses würden keine zusätzlichen Mittel zur Bedeckung der Förderungen benötigt, heißt es in der Begründung.
Um eine durchgängige Energieversorgung zu gewährleisten, wollen die Regierungsfraktionen zudem durch einen ebenfalls während der Ausschussberatungen eingebrachten Antrag erweiterte Informationspflichten für Netzbetreiber verankern. Dazu soll das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) geändert werden. Konkret sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, die von Vertragskündigungen betroffenen Endverbraucher:innen mittels eingeschriebenen Briefs explizit darauf hinzuweisen, rasch einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen, um eine drohende Abschaltung abzuwenden. Die enorm angestiegenen Großhandelspreise hätten in den letzten Monaten auch am Endkundenmarkt Turbulenzen ausgelöst, da Energieversorger aus dem Markt ausgetreten seien, Produkte gänzlich vom Markt genommen oder Verträge in Folge von Widersprüchen gegen Preiserhöhungen gekündigt hätten, heißt es in der Begründung.
TÄTIGKEITSBERICHT DER BUNDESWETTBEWERBSBEHÖRDE
2021 wurden laut Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) trotz Pandemie 21 Hausdurchsuchungen durchgeführt, wobei Gegenstand der Ermittlungen vor allem der Verdacht auf kartellrechtswidrige horizontale Absprachen in der Abfallwirtschaft gewesen sei. Mehr als 55 Mio. € an Geldbußen wurden demnach 2021 verhängt und acht Kronzeugenanträge gestellt. Mit 78 Whistleblowing-Meldungen kam es neuerlich zu einer Erhöhung (2020: 59) seit der Einführung des Whistleblowingsystems der BWB im Jahr 2018. 27 waren laut Bericht noch in Prüfung, bei sieben wurden Ermittlungen eingeleitet und zwei wurden an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Im Jahr 2021 gab es insgesamt 653 Prüfungen von neu angemeldeten nationalen Unternehmenszusammenschlüssen, wovon 99,7 % in der ersten Verfahrensphase abgeschlossen wurden, sowie 452 Prüfungen von EU-Zusammenschlüssen.
SECHSTE URLAUBSWOCHE FÜR PFLEGEPERSONAL AB 43
Mit der von ÖVP und Grünen beantragten Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz soll insbesondere die im Zuge der Pflegereform vereinbarte sechste Urlaubswoche für Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr umgesetzt werden. Anspruch auf diese „Entlastungswoche“ werden alle Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege haben, also gehobener Dienst, Pflegefachassistent:innen und Pflegeassistent:innen, und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit in stationären Einrichtungen wie Krankenanstalten und Pflegeheimen oder bei mobilen Diensten verrichtet wird. Auch der Schweregrad der verrichteten Arbeiten oder die Zahl der Dienstjahre sollen keine Rolle spielen. Während einer dreijährigen Übergangsfrist – also bis inklusive 2026 – wird eine finanzielle Abgeltung der Entlastungswoche möglich sein, sofern diese nicht in Anspruch genommen werden kann.
Wie viele Personen genau von dieser Entlastungswoche profitieren, steht nicht fest, da ein Teil der Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege – etwa in öffentlichen Einrichtungen oder im Falle langjähriger Dienstzeiten – bereits jetzt Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche hat. Die Grünen rechnen aber mit „einigen zehntausend“ Betroffenen. Sichergestellt wird mit der Novelle außerdem, dass künftig alle Pflegekräfte, die in Pflegeheimen Nachtdienste leisten, dafür ein Zeitguthaben von zwei Stunden erhalten.
Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle vor, den Nachtschwerarbeits-Beitrag, den Arbeitgeber:innen für Nachtschwerarbeit ihrer Beschäftigten leisten müssen, bei 3,8 % zu belassen, was der Pensionsversicherung einen Einnahmenentfall von 15,2 Mio. € beschert. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hätte er auf 4,7 % der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung angehoben werden müssen.
Im Sozialausschuss erhielt der Gesetzentwurf die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und Grünen. Die SPÖ stimmte lediglich der neuen Zeitguthaben-Regelung für Nachtdienste zu. Sie sieht unter anderem Verwaltungspersonal in privaten Pflegeeinrichtungen benachteiligt und wertete die sechste Urlaubswoche insgesamt als „Show“. Die NEOS kritisierten vor allem das Einfrieren des Nachtschwerarbeitsbeitrags.
PFLEGEBONUS FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Der Bonus für pflegende Angehörige in Höhe von jährlich 1.500 € hätte bereits vor dem Sommer beschlossen werden sollen. ÖVP und Grüne haben sich damals aber darauf verständigt, die gesetzlichen Regelungen noch einmal zu überarbeiten, nunmehr liegt der adaptierte Entwurf vor. Demnach werden auch Pensionist:innen und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen den Pflegebonus erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie seit mindestens einem Jahr einen im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen bzw. eine nahe Angehörige pflegen und diese Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 haben. Zudem darf ihr eigenes monatliches Durchschnittseinkommen 1.500 € netto nicht überschreiten. Ursprünglich hätte der Bonus nur Personen gebühren sollen, die für die Pflege eines oder einer nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung ihren Job aufgegeben haben oder als pflegende Angehörige bzw. pflegender Angehöriger versichert sind: Ihnen wird der Bonus – sofern mindestens Pflegestufe 4 vorliegt – automatisch überwiesen.
Ausbezahlt werden soll der Bonus in monatlichen Teilbeträgen, und zwar ab Mitte 2023. Sollten die technischen Voraussetzungen nicht zeitgerecht vorliegen, ist laut Gesetzesantrag im kommenden Jahr auch eine rückwirkende Auszahlung möglich. Die Höhe des Bonus ist grundsätzlich mit 1.500 € jährlich festgelegt, 2023 werden allerdings lediglich 750 € zur Auszahlung gelangen. Der Bonus ist unpfändbar und darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden, ab 2025 wird er valorisiert.
SPÖ und NEOS monierten im Ausschuss, dass der Angehörigenbonus den „Notstand“ im Pflegesystem nicht beseitigen wird und stimmten, anders als die FPÖ, gegen den Entwurf.
SCHWERARBEITSPENSION FÜR PFLEGEKRÄFTE
Wohl in der Minderheit bleiben wird ein Entschließungsantrag der SPÖ, der auf die Aufnahme von Pflegeberufen in die Schwerarbeitspension abzielt und mit den Koalitionsanträgen zur sechsten Urlaubswoche und zum Angehörigenbonus mitverhandelt wird. Die Grünen werteten die Forderung im Sozialausschuss als „reinen Populismus“, da Frauen, die im Pflegebereich arbeiten, zumeist nicht genug Arbeitsjahre hätten, um mit einer Schwerarbeitspension vorzeitig in Pension gehen zu können. In der Praxis würde die Maßnahme ihnen zufolge somit nichts bringen. Für die SPÖ ist dagegen klar, dass Pflege und Betreuung wegen der direkten Arbeit mit kranken oder pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderung sowie wegen der Arbeitsbedingungen Schwerarbeit sind. Ebenso sind ihr die Anrechnung von Schul- und Ausbildungszeiten in Pflegeberufen als Versicherungszeiten ein Anliegen.
ERLEICHTERUNGEN BEI DER BEANTRAGUNG EINES BEHINDERTENPASSES
Einhellige Zustimmung ist hingegen für einen Entschließungsantrag der NEOS zu erwarten. Bei der Online-Beantragung eines Behindertenpasses müssen Betroffene derzeit auch ein aktuelles Passfoto hochladen. Für Menschen mit Behinderung sei der Gang zu Fotograf:innen aber mühsam und umständlich, geben die NEOS zu bedenken. Dieser Meinung schlossen sich im Sozialausschuss auch die anderen Fraktionen an. Sie wollen den Sozialminister daher auffordern, die Möglichkeit zu schaffen, die Verfügbarkeit von Fotos in bestehenden Datenbanken (z. B. Führerschein, Personalausweis) zu prüfen und erst bei Nichtvorhandensein das Hochladen eines neuen Fotos zu verlangen.
VERLÄNGERUNG DER ANTRAGSFRIST FÜR DEN LANGZEIT-KURZARBEITSBONUS
Ende vergangenen Jahres hat der Nationalrat eine Einmalzahlung in der Höhe von 500 € für jene Arbeitnehmer:innen beschlossen, die infolge der COVID-19-Pandemie mindestens zehn Monate in Kurzarbeit beschäftigt waren und sich im Dezember 2021 nach wie vor in Kurzarbeit befanden. Die Beantragung dieses Langzeit-Kurzarbeitsbonus ist nach aktueller Rechtslage bis Ende 2022 möglich und soll nun bis 30. Juni 2023 verlängert werden. Damit wollen die Koalitionsparteien sicherstellen, dass möglichst alle Berechtigten den Bonus auch erhalten.
ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN ZUM ÖSTERREICHISCHEN ARBEITSMARKT
Mit dem Koalitionsantrag mitverhandelt wird ein Entschließungsantrag der FPÖ, der allerdings wenig Chancen auf Erfolg hat. Bereits in der Vergangenheit haben sich die anderen Fraktionen mehrfach gegen die Forderung ausgesprochen, den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt sektoral auch für EU-Bürger:innen zu beschränken. Auch der aktuelle Antrag fand im Sozialausschuss keine Mehrheit. Begründet wird die Initiative von der FPÖ unter anderem mit der während der Corona-Pandemie gestiegenen Langzeitarbeitslosigkeit und dem hohen Anteil ausländischer Schulungsteilnehmer:innen an AMS-Schulungen.
VERLÄNGERUNG DER SONDERBETREUUNGSZEIT BIS ZUM ENDE DES SCHULJAHRES
Auch eine von den Koalitionsparteien eingebrachte Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz steht in diesem Block zur Debatte. Sie sieht vor, die Sonderbetreuungszeit bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 zu verlängern. Sie kann von Eltern betreuungspflichtiger Kinder in Anspruch genommen werden, wenn sich die Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen können, sofern es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Auch für die notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderung bzw. für den Fall der behördlichen Schließung einer Klasse oder einer Kindergruppe kommt sie zum Tragen.
Zeitlich schließt die Phase 8 der Sonderbetreuungszeit nahtlos an die derzeit laufende Phase 7 an, wobei zwischen 1. Jänner und 7. Juli 2023 maximal drei Wochen Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden können. Arbeitgeber:innen erhalten die Kosten für die Freistellung ihrer Mitarbeiter:innen wie bisher aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt.
Dem Einwand der NEOS im Sozialausschuss, dass die Regelungen aufgrund des Endes der Pandemiesituation überflüssig geworden seien, hielt Arbeitsminister Martin Kocher entgegen, dass es immer noch Kontaktbeschränkungen aufgrund von Infektionen gebe und man zudem nicht wisse, wie sich die Situation im Laufe des Winters entwickeln werde. Die SPÖ bedauerte, dass ihre Vorschläge zur Ausweitung der Pflegekarenz – etwa zur Betreuung leiblicher Kinder der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten – nicht aufgegriffen wurden, und hofft auf einen gemeinsamen Abänderungsantrag im Plenum.
GEMEINNÜTZIGE ARBEIT FÜR FLÜCHTLINGE
Über die antragstellende Fraktion hinaus keine Unterstützung im Ausschuss erhielt ein Entschließungsantrag der FPÖ, der unter dem Titel „Unser Geld für unsere Leute“ darauf abzielt, die Ausgaben für die Versorgung von Asylwerber:innen, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten zu minimieren. Unter anderem drängt die FPÖ darauf, die Grundversorgung für alle Flüchtlinge, auch für jene mit positivem Asylbescheid, auf Sachleistungen zu beschränken. Zudem sollen sie zu gemeinnütziger Arbeit – ohne Entgelt – verpflichtet werden können. Eine temporäre Sondersteuer in Höhe von 10 % des Einkommens für in den Arbeitsmarkt integrierte Flüchtlinge mit Schutzstatus soll dazu beitragen, zumindest einen Teil der Verfahrens-, Unterbringungs- und Integrationskosten abzudecken. Begründet wird die Initiative damit, dass der Sozialstaat durch die hohe Anzahl an Flüchtlingen überfordert sei.
TEUERUNGSAUSGLEICH FÜR BEZIEHER:INNEN VON OPFERRENTEN
Als Ausgleich für die aktuelle Teuerung sollen auch Bezieher:innen einkommensabhängiger Opferrenten heuer und im nächsten Jahr, angelehnt an die Leistungen für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen, Einmalzahlungen erhalten. ÖVP und Grüne haben entsprechende Änderungen im Kriegsopferversorgungsgesetz, im Opferfürsorgegesetz, im Impfschadengesetz und im Verbrechensopfergesetz beantragt. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen neben ihrer Opferrente keinen sozialversicherungsrechtlichen Pensionsanspruch haben. Damit sollen Doppelbezüge vermieden werden. Es handle sich nur um eine sehr kleine Gruppe von Personen, betonten die Grünen im Ausschuss.
Überwiesen werden sollen die Leistungen im Dezember 2022 bzw. im März 2023, wobei deren Höhe von der Höhe der jeweiligen Opferrente abhängt. Grundsätzlich sind alle Unterstützungen, die Pensionist:innen bisher erhalten haben bzw. die für 2023 bereits beschlossen sind – Einmalzahlungen für Ausgleichszulagenbezieher:innen in der Höhe von 150 € und 300 €, Teuerungsausgleich von jeweils bis zu 500 € für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen 2022 und 2023 -, umfasst. Sämtliche Zahlungen sollen steuerfrei gewährt werden, zudem sind sie unpfändbar und dürfen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Neu ist darüber hinaus, dass der Bund künftig auch für Überweisungen von Opferrenten ins Ausland die Gebühren übernimmt.
Der Beschluss im Ausschuss wurde gegen die Stimmen der SPÖ gefasst, die die gewährten Einmalzahlungen angesichts der aktuellen Teuerung generell als unzureichende Maßnahme erachtet.
PFLICHTVERSICHERUNG FÜR LANDWIRT:INNEN BEI NEUFESTSETZUNG DER EINHEITSWERTE
Die von ÖVP und Grünen vorgeschlagene BSVG-Novelle soll verhindern, dass Landwirt:innen im Zuge der für 2023 in Aussicht genommenen Neubewertung der Einheitswerte land- und forstwirtschaftlicher Betriebe rückwirkend aus der Pflichtversicherung herausfallen bzw. neu in diese einbezogen werden. Daher sollen die neuen Hauptfeststellungsbescheide sozialversicherungsrechtlich erst zu Beginn des Jahres 2024 wirksam werden. Gleichzeitig wird den Betroffenen – wie schon bei der letzten Hauptfeststellung 2014 – die Möglichkeit eröffnet, weiterhin in der Pflichtversicherung zu bleiben, selbst wenn die Versicherungsgrenze von 1.500 € jährlich durch die neue Hauptfeststellung unterschritten wird. Voraussetzung ist eine unveränderte Bewirtschaftung des Betriebs.
Die Novelle passierte mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen den Sozialausschuss. NEOS und SPÖ orten hingegen eine Sonderbehandlung von Landwirt:innen und wiesen darauf hin, dass Beschäftigte, die die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze nur um einen Euro oder nur in einem Monat überschreiten, sofort und rückwirkend vollversichert sind.
KEINE DOPPELTE SELBSTVERSICHERUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Mit einer ASVG-Novelle werden in Reaktion auf ein VwGH-Urteil einige Klarstellungen in Bezug auf die Selbstversicherung pflegender Angehöriger vorgenommen. Personen, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben einen pflegebedürftigen Angehörigen oder ein behindertes Kind pflegen, sollen demnach künftig ausdrücklich von einer begünstigten Selbstversicherung ausgeschlossen sein. Außerdem wird klargestellt, dass eine mehrfache begünstigte Selbstversicherung nicht zulässig ist, etwa wenn jemand gleichzeitig mehrere Angehörige zu Hause betreut. Die Erwerbstätigkeit durch die Pflege sei schließlich nur einmal eingeschränkt, argumentieren ÖVP und Grüne.
Dass SPÖ und FPÖ den Gesetzentwurf im Ausschuss ablehnten, hat vor allem den Grund, dass im Zuge der Ausschussberatungen weitere Bestimmungen in die Novelle eingebaut wurden, die aufgrund ihres Bezugs zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rückwirkend mit 25. Mai 2018 in Kraft treten sollen. Dabei geht es um die Weitergabe personenbezogener Daten durch die Sozialversicherungsträger, etwa an Kreditinstitute. Nach Meinung der SPÖ sind die Punkte nicht klar, zudem sei der Datenschutzrat nicht eingebunden worden.
ERWERBSARBEIT IN DER PENSION, PENSIONSANPASSUNG
Mit den drei Koalitionsanträgen mitverhandelt werden zwei Entschließungsanträge der FPÖ. Zum einen geht es der FPÖ darum, bürokratische und finanzielle Hürden für jene Menschen abzubauen, die in der Pension nebenher einer Erwerbsarbeit nachgehen wollen. Unter anderem schlagen sie vor, die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bei Beschäftigungsverhältnissen nach dem Pensionsantritt zu reduzieren und die Geringfügigkeitsgrenze zumindest vierteljährlich zu valorisieren. Der Antrag fand im Sozialausschuss allerdings ebensowenig eine Mehrheit wie die erneute Forderung der FPÖ, die Pensionen im kommenden Jahr angesichts der aktuellen Teuerung um mindestens 10 % zu erhöhen und die sogenannte Hacklerregelung wieder einzuführen.
BEVORRATUNG VON SCHUTZMASKEN UND ANDERER MEDIZINISCHER MATERIALIEN
Im Gesundheitsausschuss stimmten ÖVP und Grüne für eine Koalitionsinitiative zur Verlängerung des COVID-19-Lagergesetzes. Es soll mit 30. Juni 2023 verlängert werden, um auch weiterhin einen Notvorrat an Schutzausrüstungen und medizinischen Materialien verfügbar zu haben. Damit soll gewährleistet werden, dass etwaige Engpässe oder Bedarfsspitzen für einen bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden können. Die unentgeltliche Abgabe von nicht mehr benötigten Gütern soll zudem auf weitere Einrichtungen wie z.B. NGOs, Krankenanstalten und Sozialorganisationen ausgedehnt werden, damit möglichst keine Waren vernichtet werden müssen.
BESCHAFFUNG VON COVID-19-ARZNEIMITTELN, KOSTENLOSE ANTIGENTESTS
Aufgrund des Fortdauerns der Pandemie soll zudem die Geltungsdauer zahlreicher Bestimmungen in insgesamt zehn Gesetzesmaterien bis Ende Juni 2023 verlängert werden. Davon umfasst sind unter anderem die Berechtigung für Ärzt:innen zur Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 und von Tests auch bei symptomlosen Personen, die Abgabe von kostenlosen Antigentests durch Apotheken, die Möglichkeit zur Freistellung aufgrund eines COVID-19-Attests, diverse Regelungen bezüglich der Abgeltung von Leistungen sowie die Geltendmachung von Zweckzuschüssen durch Länder und Gemeinden (z. B. Ausgaben für Gesundheitsberatung, Impfstellen etc.). Weitere Änderungen sollen den Spielraum des Ministers bei der Verfügung über COVID-19-Impfstoffe vergrößern sowie die zentrale Beschaffung von COVID-19-Arzneimitteln ermöglichen.
Im Ausschuss kamen weitere Fristverlängerungen per Abänderungsantrag hinzu. Durch Anpassungen im Gesundheitstelematikgesetz soll die Ausstellung sogenannter Fernrezepte bis Mitte 2023 ausgedehnt werden. Eine weitere Verlängerung betrifft die Ausnahmebestimmung, Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit Suchtgiftrezepten per E-Mail übermitteln zu können. Die Sammelnovelle wurde im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen.
Breite Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gab es im Ausschuss für einen mit der Gesetzesmaterie in Zusammenhang stehenden Antrag. Durch eine Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) sollen während der Pandemie geschaffene Ausnahmebestimmungen hinsichtlich der Betreuung von Menschen mit Behinderung um ein halbes Jahr länger bis 30. Juni 2023 gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt soll somit die Durchführung unterstützender Tätigkeiten bei der Basisversorgung auch ohne Absolvierung des entsprechenden Ausbildungsmoduls möglich sein. Weiters soll die vorübergehende Aussetzung der Fünfjahresfrist für die Absolvierung einer Sonderausbildung gemäß GuKG aufrecht bleiben.
AUSWEITUNG DES E-REZEPTS AUF PRIVATREZEPTE
Gemäß einer von ÖVP und Grünen vorgelegten ASVG-Novelle soll es künftig möglich sein, auch für privat zu bezahlende Medikamente ein E-Rezept auszustellen. Das betrifft etwa Heilmittel und hormonelle Verhütungsmittel, die nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers bezogen werden. Auch Mitglieder von Krankenfürsorgeanstalten sollen das in Anspruch nehmen können. Im Gesundheitsausschuss erhielt die Gesetzesinitiative auch die Zustimmung von SPÖ und NEOS. Die FPÖ äußerte hingegen Datenschutzbedenken und wies darauf hin, dass nicht alle Ärzt:innen über eine E-Card-Anbindung verfügen.
FACHZAHNARZT BZW. FACHZAHNÄRZTIN FÜR KIEFERORTHOPÄDIE
Bereits im Juni hat der Nationalrat einstimmig ein Fachzahnarzt-Kieferorthopädiegesetz beschlossen, mit dem das Berufsbild eines „Fachzahnarzts für Kieferorthopädie“ sowie die zugehörigen Ausbildungsstandards und Qualifikationsnachweise festgelegt wurden. Da dieses allerdings am Einspruch der Bundesländer Wien, Burgenland und Kärnten gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsparteien nun einen neuen Anlauf. Stein des Anstoßes waren die Bestimmungen über die Genehmigung kieferorthopädischer Lehrpraxen durch die Zahnärztekammer, die im neuen Antrag der Regierungsfraktionen nun nicht mehr enthalten sind.
In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen im Zahnärztegesetz und im Zahnärztekammergesetz mit 1. September 2023 und damit ein Jahr später als ursprünglich geplant. Österreich gehört zu den wenigen Ländern in der EU, in denen der Beruf des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie noch nicht gemäß den europarechtlichen Vorgaben geregelt ist.
NOVELLE ZUM ÄRZTEGESETZ
Ursprünglich hatte die von ÖVP und Grünen beantragte Novelle zum Ärztegesetz lediglich die Erleichterung grenzüberschreitender ärztlicher Einsätze von organisierten Notarztdiensten sowie Not- und Bereitschaftsdiensten zum Inhalt. Derartige Einsätze sollen ab 2023 nicht mehr den Regelungen über den Dienstleistungsverkehr unterliegen, damit entfällt unter anderem die jährliche Anmeldepflicht bei der österreichischen Ärztekammer und die damit verbundene Grobüberprüfung.
Im Zuge der Ausschussberatungen wurde die Novelle allerdings um zahlreiche weitere Bestimmungen ergänzt. Damit reagieren die Koalitionsparteien nicht zuletzt auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), demzufolge die behördlichen Zuständigkeiten für ärztliche Ausbildungsstätten ab 2023 von der Ärztekammer auf die Landeshauptleute übergehen. Die neuen Regelungen dienen der Sicherstellung einer geordneten und transparenten Vollziehung und beruhen auf den wesentlichen Verhandlungsergebnissen zwischen Gesundheitsministerium, Ländern und Österreichischer Ärztekammer, wie ÖVP und Grüne in den Erläuterungen festhalten. Konkret geht es etwa um die notwendigen Voraussetzungen zur Anerkennung als Ausbildungsstätte, die Einsetzung einer Kommission für die ärztliche Ausbildung, anlass- und stichprobenbezogene Visitationen durch die Landesbehörden und die Informationspflichten der Ärztekammer. Laut Grünen sind die Regelungen sehr detailliert ausgefallen, um Streitigkeiten zwischen Ärztekammer und Ländern zu vermeiden.
Durch die Aufnahme von Gruppenpraxen und selbstständigen Ambulatorien in das Anerkennungsregime sollen künftig außerdem mehr potenzielle Ausbildungsstätten für eine fachärztliche Ausbildung zur Verfügung stehen. Dies könne insbesondere bei „Mangelfächern“ wie etwa in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der psychotherapeutischen Medizin dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern, argumentieren die Koalitionsparteien. Aufgehoben werden zudem die Sonderfachbeschränkungen für die Durchführung von Impfungen. So können z.B. in Hinkunft Kinderärzt:innen auch die Eltern mitimpfen.
Die Opposition kritisierte im Gesundheitsausschuss die kurzfristige Vorlage des knapp 40 Seiten umfassenden Abänderungsantrags und stimmte geschlossen gegen die Novelle.
FACHSTELLE NORMUNGSBETEILIGUNG
Eine Regierungsvorlage zur Einrichtung einer „Fachstelle Normungsbeteiligung“ zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucher:innen sowie von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von Normen wurde im Konsumentenschutzausschuss einstimmig angenommen. Diese soll ab Jänner 2023 als Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes eingerichtet werden und in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards International und dem Behindertenrat das Normungsgeschehen beobachten sowie an der Erarbeitung von Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene teilnehmen. Das bislang in diesem Bereich tätige und aus Mitteln des BMSGPK geförderte Büro des Verbraucherrates könne aus organisatorischen Gründen nicht weitergeführt werden und müsse daher ersetzt werden, heißt es in der Regierungsvorlage.
Normen hätten in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung gewonnen und würden jeden und jede Verbraucher:in und im Besonderen Menschen mit Behinderungen betreffen, hebt die Regierung hervor. Bei der Normentwicklung seien Organisationen, die diese Interessensgruppen vertreten, mangels Ressourcen deutlich unterrepräsentiert. Für die Finanzierung der Fachstelle sollen laut den Erläuterungen in den ersten Jahren – abhängig vom jeweiligen Bundesfinanzgesetz – maximal 400.000 € zur Verfügung stehen.
FINANZIERUNG VON VERBRAUCHERSCHUTZORGANISATIONEN
Um eine tragfähige Entscheidungsgrundlage für die mittel- und langfristige finanzielle Absicherung der Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation zu erhalten, ersuchen die Regierungsparteien den Konsumentenschutzminister, einen Bericht über ein Förderkonzept für Verbraucherschutzorganisationen vorzulegen. Dieser soll auf einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen Evaluierung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Konsumentenschutzes sowie auf einem Vergleich verschiedener europäischer Organisationsmodelle basieren. Das Ergebnis der bereits durchgeführten Evaluierung lasse aufgrund der derzeitigen Situation des VKI keine Gründe erkennen, welche die Förderwürdigkeit in Frage stellen könnten, heben die Antragsteller:innen von ÖVP und Grünen hervor. Gleichzeitig soll es auch in Bezug auf die anderen – größtenteils nur in Teilbereichen der Verbraucherpolitik tätigen – Verbraucherschutzorganisationen faire Bedingungen betreffend der Mittelzuwendung geben, heißt es in dem Entschließungsantrag. Als einzige oppositionelle Fraktion stimmten im Ausschuss die NEOS der Koalitionsinitiative zu.
VERKAUFSFRIST VON FRISCHEIERN
Die FPÖ kritisiert die Untätigkeit der Regierung betreffend die Verkaufs- und Mindesthaltbarkeitsfrist von Frischeiern. Mittels Entschließungsantrag fordern die Freiheitlichen den Gesundheits- und Konsumentenschutzminister dazu auf, auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung der verpflichtenden Verkaufsfrist auf bis zu 28 Tage einzutreten. Trotz breiter Zustimmung in der Sache blieb der Antrag im Konsumentenschutzausschuss in der Minderheit, da sich das Anliegen laut Koalitionsfraktionen bereits in Umsetzung befindet.
IMPORTVERBOT VON HAI-PRODUKTEN
Ein nationales Importverbot von Hai-Produkten nach Österreich forderten alle Fraktionen im Umweltausschuss des Nationalrats. Damit soll den bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben des Artenschutzes nachgekommen und die österreichische Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden bewahrt werden. Haifleisch sei oftmals mit gesundheitsschädlichem Methylquecksilber kontaminiert, wird im gemeinsamen Antrag argumentiert. Mittlerweile seien zudem fast alle Hai-Arten vom Aussterben bedroht, diese seien aber essenziell für das ökologische Gleichgewicht der Meere. Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung zudem für eine transparente und umfassende Herkunfts- und Fischerei-Kennzeichnung aller Meeresfische und Meeresfrüchte einsetzen.
NEIN ZU SMALL MODULAR REACTORS
Im Sinne einer sicheren Energiegewinnung durch erneuerbare Energien sollen Pläne zur Errichtung von Small Modular Reactors in Tschechien gestoppt werden: Diese Forderung von ÖVP, SPÖ und Grünen trugen im Umweltausschuss ebenfalls alle Fraktionen mit. Konkret richtet sich der Antrag gegen Pläne Tschechiens, bis 2032 kleine modulare Reaktoren – unter anderem auch im Grenzgebiet zu Österreich – zu errichten. Auch die militärische Nutzung von Small Modular Reactors sei abzulehnen.
Weiters pochen die Abgeordneten auf grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Reaktorneubauten, auch wenn solche grundsätzlich abgelehnt werden. Umweltministerin Leonore Gewessler hielt in der Ausschussdebatte fest, wiewohl jedes EU-Land in seiner Energiepolitik souverän sei, müsse Österreich seine Bedenken über offene Sicherheitsfragen und langfristige Folgen eines Atomkraftausbaus in einem Nachbarland einbringen. Hinsichtlich der nicht erfolgreichen Klage Österreichs zum Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks will sie bis Ende Jänner 2023 die weitere Vorgehensweise prüfen.
ÖBB-RAHMENPLAN
Die Pläne der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zum Ausbau des österreichischen Schienennetzes werden vom Nationalrat anhand des ÖBB-Rahmenplans diskutiert. Laut diesem Bericht sind bis 2028 Investitionen in Höhe von 19 Mrd. € vorgesehen. Schwerpunkte im Investitionsplan sind laut Verkehrsministerin Leonore Gewessler neben der Umsetzung großer Bauprojekte auch die Herstellung von Barrierefreiheit, die Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für den Güterverkehr auf der Schiene und der Ausbau der Anschlussbahnen. Im Großraum Wien baue man das Angebot für Park&Ride bzw. Bike&Ride weiter aus, so die Ministerin im Verkehrsausschuss des Nationalrats.
AUSSETZUNG DER MAUTPFLICHT
Keine Mehrheit gab es im Verkehrsausschuss für einen FPÖ-Antrag, der ASFINAG die Aussetzung der Vignettenpflicht für Österreicher:innen auf Schnellstraßen und Autobahnen ab 1. Jänner 2023 zu erlauben. Die Begründung der FPÖ für die Forderung war, Einnahmen aus dem Vignettenverkauf würden aufgrund von diversen durch Verkehrsministerin Gewessler verhängten Straßenbaustopps nicht investiert und sollten daher zum Teuerungsausgleich genutzt werden. Von den Koalitionsparteien hieß es dazu, mit dem FPÖ-Vorstoß ginge eine wichtige Einnahmequelle für viele Projekte verloren, außerdem sei die Forderung EU-rechtswidrig. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu/rei
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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