Parlament: TOP im Nationalrat am 13. Dezember 2022

Parlament: TOP im Nationalrat am 13. Dezember 2022

Gewinnabschöpfung bei Energieunternehmen, Dienstrechtsnovelle, Neuwahlanträge, Sportbericht, Schulpaket, AMA-Beiträge

Der Nationalrat tritt vor dem Jahreswechsel noch zu drei Sitzungen zusammen, die aller Voraussicht nach auch seine letzten im Ausweichquartier in der Hofburg sein werden. Ab Mitte Jänner werden die Abgeordneten wieder im – frisch sanierten – historischen Parlamentsgebäude tagen. Beginnen wird der dreitägige Weihnachtskehraus am Dienstag, an dem unter anderem die gesetzliche Grundlage zur Besteuerung von Zufallsgewinnen der Energieunternehmen infolge der Energiekrise geschaffen werden soll. Weitere Vorlagen aus dem Finanzausschuss betreffen Maßnahmen zum Stromsparen und Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen. Zum Auftakt stehen die Dienstrechtsnovelle für den öffentlichen Dienst und Neuwahlanträge der Opposition auf der Tagesordnung. Zahlreiche Neuerungen sind im Schulrecht geplant, zur Debatte steht außerdem ein Novellenvorschlag zum AMA-Gesetz.

AKTUELLE STUNDE

Die Sitzung beginnt um 12.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, für die die FPÖ das Thema „Wohlstand und Sicherheit für Österreich statt EU-Sanktionen und Masseneinwanderung“ gewählt hat.

HÖHERE EINSTIEGSGEHÄLTER IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Die von der Regierung vorgeschlagene 2. Dienstrechts-Novelle 2022 bringt neben dutzenden Detailmaßnahmen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst auch höhere Einstiegsgehälter. Außerdem ist in Aussicht genommen, Teilzeitbeschäftigte bei der Abgeltung von Mehrdienstleistungen mit Vollzeitbeschäftigten gleichzustellen, die Informationspflichten des Dienstgebers auszubauen, den Anspruch auf Pflegefreistellung zu erweitern und ökologische Aspekte bei Dienstreisen stärker zu berücksichtigen. Ebenso gehören eine Anpassung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes an das für die Privatwirtschaft geltende Landarbeitsgesetz, höhere Grundgehälter für Polizeischüler:innen, Justizwache-Aspirant:innen und Militärpersonen auf Zeit, eine bessere Entlohnung von Richteramtsanwärter:innen und Verwaltungspraktikant:innen sowie eine Ausweitung sogenannter „Fachkarrieren“ zum umfangreichen Paket. In Anlehnung an eine EU-Richtlinie wird der Benachteiligungs- und Kündigungsschutz für Bedienstete ausgeweitet. In die Bestellung der OGH-Spitze wird künftig ein mit Richter:innen besetzter Personalsenat eingebunden, um die Transparenz zu erhöhen.

Im Zuge der Ausschussberatungen wurde in die Novelle überdies der zwischen Regierung und Beamt:innen-Gewerkschaft vereinbarte Gehaltsabschluss 2023 für den öffentlichen Dienst eingebaut. Zwischen 7,15 % und 9,41 % werden die Gehälter für Beamt:innen und Vertragsbedienstete im Bundesdienst demnach im kommenden Jahr steigen. Im Schnitt beträgt die Erhöhung 7,32 %, das gilt auch für die Zulagen.

Begründet wird die durchgängige Erhöhung der Einstiegsgehälter für Vertragsbedienstete des Bundes von der Regierung damit, dass diese derzeit im Vergleich zur Privatwirtschaft nur teilweise konkurrenzfähig seien, insbesondere was Quereinsteiger:innen mit Berufserfahrung betrifft. Angesichts der bevorstehenden „Pensionierungswelle“ im öffentlichen Dienst werde es aber zwingend notwendig sein, in den kommenden Jahren eine größere Zahl neuer Bediensteter zu rekrutieren, gibt sie zu bedenken. Auch SPÖ und FPÖ begrüßten das Gesetzespaket.

Kritik kommt hingegen von den NEOS: Für sie ist die Dienstrechts-Novelle „ein dickes Paket zu Lasten der Steuerzahler:innen“ mit nur einzelnen Verbesserungen.

SPÖ UND FPÖ POCHEN AUF NEUWAHLEN

Erneut wird der Nationalrat über zwei Neuwahlanträge diskutieren. Sowohl die SPÖ als auch die FPÖ pochen darauf, die laufende Gesetzgebungsperiode durch eine Auflösung des Nationalrats vorzeitig zu beenden.

Als Grund für ihre Initiative gibt die SPÖ vor allem die aktuellen Korruptionsvorwürfe an. Zudem ist sie mit der Regierungspolitik insgesamt unzufrieden, etwa was die Bekämpfung der Teuerung betrifft. Neuwahlen würden ihrer Meinung nach die Chance eröffnen, die wirtschaftliche und soziale Existenz Österreichs zu sichern, Korruption durch volle Transparenz zu ersetzen und den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken. Zustimmung erhielten die beiden Anträge im Verfassungsausschuss allerdings nur von den drei Oppositionsparteien.

SPORTBERICHT 2021

Auch im Jahr 2021 habe die COVID-19-Pandemie alle Sporttreibenden sowie die Vereine und Verbände vor immense Herausforderungen gestellt. Die Bundesregierung habe aber in vielen Bereichen durch zielgerichtete Maßnahmen gegensteuern können, heißt es im von Sportminister Werner Kogler vorgelegten Sportbericht für das Jahr 2021. Neben den Maßnahmen des Sportministeriums, den Berichten der Bundes Sport GmbH (BSG), der Bundessporteinrichtungen GmbH (BSPEG) sowie der wesentlichen Träger des Österreichischen Sports enthält der Bericht auch sportrelevante Informationen anderer Bundesministerien.

Der Bund nimmt im Sportbereich in erster Linie eine Förderkompetenz wahr. Insgesamt wurden dafür 2021 seitens des Sportministeriums 148,2 Mio. € aufgewendet. Aufgrund der Corona-Krise wurden dabei zusätzliche 36,5 Mio. € eingeplant. Das betrifft etwa Ausgleichszahlungen für die BSPEG und den Sportligen-COVID-19-Fonds. Für die Förderung des Leistungs- und Spitzensports wurden 2021 von der BSG in Summe 42,1 Mio. € an die 59 antragsberechtigten Organisationen ausgeschüttet. Was die Förderung des Breitensports betrifft, standen 36 Mio. € zur Verfügung. Zusätzliche 8 Mio. € gingen an das Projekt „Kinder gesund bewegen“. Der ÖFB erhielt insgesamt 14,96 Mio. €. Weitere 7,18 Mio. € gingen an das Österreichische Olympische- und Paralympische Komitee, Sport Austria, den Österreichischen Behindertensportverband sowie an Special Olympics Österreich.

PAUSCHALE REISEAUFWANDSENTSCHÄDIGUNG FÜR SPORTLER:INNEN

Gemeinnützige Sportvereine können derzeit eine pauschale Reiseaufwandsentschädigung steuerfrei an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbetreuer:innen auszahlen. Ein Entschließungsantrag der FPÖ zur Erhöhung dieser Pauschale wurde im Sportausschuss abgelehnt, da bereits am Vortag im Finanzausschuss eine diesbezügliche Einigung zur Anhebung erzielt wurde. Die entsprechende Novelle zum Einkommensteuergesetz steht im anschließenden Finanzblock zur Diskussion.

EVALUIERUNG DER BUNDES-SPORTEINRICHTUNGEN GMBH

Die NEOS sprechen sich für eine umfassende Evaluierung der Struktur der Bundes-Sporteinrichtungen GmbH (BSPEG) durch Sportminister Kogler aus, über die der Bund Eigentümer zahlreicher Sportstätten, inklusive Hotels und Gaststätten ist. Darin sollen insbesondere Pläne für eine Privatisierung jener Teile der BSPEG erarbeitet werden, die schlecht ausgelastet sind und nur mittels Bundeszuschüssen erhalten werden können. Der Antrag blieb im Ausschuss in der Minderheit. ÖVP und Grüne hielten dem entgegen, dass die Sporthotels nicht über den Bund finanziert werden.

AUFSICHTSRAHMEN FÜR WERTPAPIERFIRMEN

Ein neues Wertpapierfirmengesetz (WPFG) soll einen neuen Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen schaffen. Dafür sprachen sich im Finanzausschuss ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS mehrheitlich aus. Im Gesetzesentwurf werden die unterschiedlichen Risikoprofile von Wertpapierfirmen bewertet und abgestufte Aufsichtsvorschriften, die auf die spezifischen Risiken von Wertpapierfirmen zugeschnitten sind, festgelegt. Darüber hinaus wird der Tätigkeitenkatalog von Wertpapierfirmen ausgeweitet. Unter anderem sind Bestimmungen zu Befugnissen der FMA, zu Anfangskapital und Liquidität, zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals, zur internen Risikobewertung, zum Überprüfungs- und Bewertungsverfahren und zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmengruppen enthalten. Von kleinen und nicht-verflochtenen Wertpapierfirmen sind gewisse Mindeststandards einzuhalten, da von diesen Unternehmen keine oder nur minimale Gefahr für die Finanzmarktstabilität ausgeht, heißt es in den Erläuterungen. Der Gesetzentwurf basiert auf einer europäischen Verordnung und soll mit 1. Februar 2023 in Kraft treten.

SENKUNG DES STROMVERBRAUCHS IN SPITZENZEITEN

Neue gesetzliche Bestimmungen sollen den Stromverbrauch in teuren Spitzenzeiten um durchschnittlich mindestens 5 % senken. Auf Basis der EU-Notfallmaßnahmenverordnung als Reaktion auf die hohen Energiepreise haben die Regierungsparteien dazu ein Stromverbrauchsreduktionsgesetz vorgelegt. Den Verbrauch von fossilen Brennstoffen will man so minimieren und das Risiko von Versorgungsengpässen herabsetzen.

Die Spitzenzeiten werden laut Vorschlag von Dezember bis März werktags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 17.00 und 19.00 Uhr liegen und sollen mindestens 10 % aller Stunden des Zeitraums zwischen Dezember und März 2023 entsprechen. Zunächst sollte die Stromverbrauchsreduktion durch freiwillige Energiesparmaßnahmen erreicht werden, wie die Optimierung von Geräten und Nutzerverhalten sowie die Durchführung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen in betrieblichen Prozessen.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, sieht der Gesetzentwurf wöchentliche Ausschreibungen über Stromverbrauchsreduktionen vor. Die teilnahmeberechtigten Unternehmen müssen in der Lage sein, ihren Verbrauch zu prognostizieren, mit einem entsprechenden Messgerät ausgestattet sein und das Ausmaß der tatsächlichen Stromverbrauchsreduktion nachweisen. Zuschlagskriterium wäre der angebotene Preis je Megawattstunde. Eine Vergütung soll nur ausbezahlt werden, wenn die Ausschreibung kausal zu einer zusätzlichen Stromverbrauchsreduktion in den Spitzenzeiten geführt hat. Das Stromverbrauchsreduktionsgesetz soll mit Ende 2023 wieder außer Kraft treten, wobei eine Verlängerung mittels Verordnung des Energieministeriums möglich wäre.

GEWINNABSCHÖPFUNG VON ENERGIEUNTERNEHMEN

Um die aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise entstandenen hohen Gewinne von Öl- und Gasfirmen abzuschöpfen und die Erlöse von Stromerzeugern zu deckeln, brachten die Regierungsparteien ÖVP und Grüne, unterstützt von den NEOS, einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Einführung eines Energiekrisenbeitrags für fossile Energieträger (EKB-F) und einen Energiekrisenbeitrag für Strom (EKB-S) sowie eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorsieht.

Mit dem Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger sollen die krisenbedingten Gewinne von Öl- und Gasfirmen im zweiten Halbjahr 2022 sowie im Jahr 2023 zusätzlich besteuert werden. Als Vergleichszeitraum wird der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 herangezogen. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 % über diesem Durchschnitt, so sollen 40 % davon abgeschöpft werden. Um Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu unterstützen, soll jedoch etwa ein Absetzbetrag vorgesehen werden, der den Beitragssatz auf 33 % reduziert.

Mit dem Energiekrisenbeitrag Strom soll der Erlös von Stromerzeugern mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW mit 140 € pro MWh gedeckelt werden. Dies betrifft die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie (Solarthermie und Fotovoltaik), Erdwärme, Wasserkraft, Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen mit Ausnahme von Biomethan. Der maximale Erlös steigt auf 180 € pro MWh, wenn in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in erneuerbare Energien geltend gemacht werden können. Der Energiekrisenbeitrag Strom beträgt 90 % der Überschusserlöse und soll von 1. Dezember 2022 bis Ende 2023 gelten. Mit dieser Regelung schöpfen die Antragsteller das Wahlrecht im Bereich der EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung aus, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, heißt es in der Begründung. Im Initiativantrag sind auch Ausnahmen aus der Erlösdeckelung vorgesehen, diese gelten etwa beim Countertrading und bei der Entwicklung innovativer Technologien.

Breite Zustimmung im Finanzausschuss gab es für einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien zum Einkommensteuergesetz und eine ergänzende ASVG-Novelle. Sie sehen eine Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung für Sportler:innen vor, die gemeinnützige Sportvereine steuerfrei auszahlen können. Lediglich die SPÖ behielt sich die Zustimmung im Plenum nach vorheriger Prüfung vor.

KOMPETENZMESSUNGEN AN SCHULEN

Mit einer umfangreichen Schulrechtsnovelle sollen unter anderem zusätzliche Leistungsmessungen ohne Notengebung an den Schulen ab 2023 eingeführt werden. Die Schulen würden dabei mithilfe einer eigenen Datenbank ein evidenzbasiertes Bild vom Leistungsniveau ihrer Schüler:innen erhalten, um Lehrkräfte bei der zielgerichteten Förderung im Sinne der Bildungsstandards zu unterstützen. Seitens des Bildungsministeriums will man auf Grundlage anonymisierter Daten aus den Schulen das Bildungsmonitoring und die Qualitätssteuerung des Schulwesens ausrichten. Seit dem letzten Schuljahr gibt es bereits in der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe die „individuelle Kompetenzmessung PLUS (iKM PLUS)“. Die Ergänzung der Erhebungen durch weitere Module zur bedarfsorientierten Unterrichtsgestaltung sei datenschutzrechtlich abgesichert, versicherte Bildungsminister Martin Polaschek im Unterrichtsausschuss.

Darüber hinaus soll es mit dem Gesetzesentwurf einen leichteren Austausch schüler:innenbezogener Daten zwischen Stammschule und Sommerschule geben. Weitere Eckpunkte des Entwurfs sind die Ausweitung der Elementarpädagogik-Ausbildung um den Abschluss „Hochschullehrgang Quereinstieg Elementarpädagogik“ an den Pädagogischen Hochschulen, die Abgeltung der steigenden Mehrbelastung der Prüfer:innen bei Externist:innenprüfungen sowie bei Eignungsfeststellungsverfahren von Quereinsteiger:innen in den Lehrberuf und die Legitimierung von Abfragen des Finanzamts zur Familienbeihilfebezugsberechtigung.

ÖSTERREICHISCHER AUSTAUSCHDIENST

Die Regierung plant überdies Neuerungen beim Österreichischen Austauschdienst (OeAD). So soll durch ein Vorschlagsrecht des Bundeskanzlers für ein Mitglied im OeAD-Aufsichtsrat die behördliche Zuständig für die im OeAD durchgeführte Abwicklung der EU-Bildungsprogramme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps treffsicher abgebildet werden. Außerdem dient die geplante Novelle des OeAD-Gesetzes der rechtlichen Absicherung der Datenverarbeitung zum gesamten Erasmus-Programm. Zur langfristigen Sicherstellung der Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus soll überdies der Verein „erinnern.at“, der Unterrichtsmaterialien zu Nationalsozialismus und Holocaust zur Verfügung stellt, in den OeAD eingegliedert werden.

SCHULVERANSTALTUNGEN

Mit ÖVP-Grünen-Mehrheit im Unterrichtsausschuss angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien betreffend ein Nachfolgemodell für den wegen der Corona-Pandemie eingerichteten Schulveranstaltungsfonds. Das Ziel der finanziellen Unterstützung für ökonomisch schlechter gestellte Schüler:innen, um ihnen die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen zu ermöglichen, befürworteten die Oppositionsparteien im Ausschuss zwar. SPÖ, FPÖ und NEOS trugen den Antrag aber nicht mit, da er ihrer Auffassung nach zu viele Fragen der Umsetzung offen lässt.

DIGITAL- UND MEDIENKOMPETENZ

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen fordert die SPÖ flächendeckende, niederschwellige und barrierefreie Kursangebote zum Thema „Digitale Grund- und Medienkompetenz“. Im Unterrichtsausschuss fanden die Sozialdemokrat:innen aber nicht die nötige Mehrheit dafür, nachdem die Koalitionsparteien auf laufende Aktivitäten zur Herausbildung von „digital literacy“ in der Bevölkerung hingewiesen hatten.

HÖHERES BERUFSSCHULBUDGET

Ebenfalls abgelehnt wurde im Unterrichtsausschuss ein SPÖ-Antrag auf mehr Bundesmittel für Berufsschulen. Dem Verweis der Sozialdemokrat:innen auf den wachsenden Bedarf an Lehrlingen konterten ÖVP und Grüne mit dem Hinweis auf die in ihren Augen nicht im Antrag mitkalkulierten Transferzahlungen an die für Berufsschulen zuständigen Bundesländer. Zudem sei der Fachkräftemangel nicht einzig ein Finanzierungsproblem.

KÜRZERE LEHRER:INNENAUSBILDUNG

Die FPÖ-Forderung nach Verkürzung der Lehrer:innenausbildung lehnte die Mehrheit aus ÖVP, Grünen und SPÖ im Ausschuss ab. Dem Bildungsminister zufolge sollte bis zum Frühjahr 2023 ein verschlanktes Bachelor- und Masterstudium für alle Lehrer:innen ausgearbeitet sein. Beikommen will man so dem bestehenden Mangel an Lehrkräften.

MEHR GELD FÜR FÖRDERSTUNDEN

Ein Vergleich zwischen den Ausgaben des Bildungsressorts für Förderstunden und für COVID-19-Tests brachte die FPÖ dazu, mehr Geld zum Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände einzufordern – jedoch ohne Erfolg. Förderbedarf und Gesundheit von Schüler:innen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, so der Tenor bei den übrigen Fraktionen im Ausschuss.

BESSERE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR LEHRBERUF

Bereits vorhandene Studien über zeitraubende und dadurch belastende Tätigkeiten von Lehrkräften führte die ÖVP im Ausschuss als Argument an, weswegen die Koalitionsparteien gemeinsam mit der FPÖ einen Antrag der NEOS, eine systematische Erhebung der Belastungen und „Zeitfresser“ im Arbeitsalltag der Lehrkräfte durchzuführen, ablehnten. Ziel der NEOS ist es, zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse an Schulen auszuarbeiten, um den Lehrkräftemangel zu mindern.

NEUE FINANZIERUNG VON AMA-MARKETINGMASSNAHMEN

Der Umgestaltung des Marketingbeitragssystems der Agrarmarkt Austria (AMA) ab 1. Jänner 2023 dient ein im Landwirtschaftsausschuss des Nationalrats mit ÖVP-Grünen-Mehrheit verabschiedeter Novellenentwurf zum AMA-Gesetz. Durch die Einführung eines allgemeinen Flächenbeitrags neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen soll die Aufbringung der Mittel auf eine breitere Basis gestellt werden. Während ÖVP und Grüne die Chance durch die Novelle hervorhoben, kritisierten die Oppositionsfraktionen die zusätzliche Belastung der Landwirtschaft.

Der Agrarmarketingbeitrag wird für Maßnahmen zur Verbraucher:innen-Information und insgesamt zur Förderung des Vertriebs und Absatzes von land- und forstwirtschaftlichen Produkten im In- und Ausland eingesetzt. Vom Rechnungshof wurde eine bislang ungleiche Verteilung der Beiträge auf die Produktionsbereiche bemängelt. Künftig sollen daher alle Landwirt:innen mit mindestens 1,5 Hektar landwirtschaftlicher Fläche in die Agrarmarketing-Beitragspflicht fallen. Dazu soll es einen neuen allgemeinen Basisbeitrag geben, der auf landwirtschaftliche Flächen (außer Weinflächen) neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen (für Milch, geschlachtete Tiere, Eier, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse und Wein) abstellt. Durch Anknüpfung an die bei flächenbezogenen Fördermaßnahmen bereits erhobenen Flächen sollen der Verwaltungsaufwand und die Kosten der Einhebung niedrig bleiben. Bei der Festsetzung der Beitragshöhe wird es künftig fixe Beitragssätze je Bezugseinheit geben. So wird etwa der Beitrag pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche 5 € betragen. Im Gegenzug soll in einigen Sektoren eine Reduktion der produktbezogenen Beiträge erfolgen, wie etwa pro Tonne Milch von 3 € auf 2,20 € oder pro Schlachtrind von 3,70 € auf 2,70 €.

Keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen fand im Ausschuss die NEOS-Forderung, die AMA-Marketingbeiträge nicht auf weitere Sektoren auszudehnen und vielmehr einen Plan zur Beitragssenkung vorzulegen.

PARTEIEN IM AMA-VERWALTUNGSRAT

Ebenfalls ohne Mehrheit im Ausschuss blieb der FPÖ-Vorstoß, künftig auch den politischen Parteien im Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria (AMA) einen Sitz zu geben. Die Freiheitlichen versprechen sich mehr Transparenz und eine bessere Vollziehung und Kontrolle, wenn von jeder der im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen Parteien je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter für den Verwaltungsrat der AMA nominiert werden dürfte. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) rei/mbu/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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